Ein Versuch würde vermutlich scheitern - ganz maßgeblich für einen Minderungsanspruch (der hier durchaus bestanden hätte!) ist die Gelegenheit, die dem Vertragspartner zur Nachbesserung gegeben werden muss (u.U. weiß er ja gar nicht, wo der Hotelier euch untergebracht hatte. Hättest du es ihm umgehend mitgeteilt wäre euch womöglich direkt ein Zimmer im L-Bereich angeboten worden!?).
Mein Rat:
Verbuche es unter Erfahrung. War schön, wenn auch nicht genau wie gebucht.
Beim nächsten Mal rühr dich schon beim ersten Zweifel - Sternekriterien sind besonders merklich bei der Größe und Ausstattung der Zimmer sowie bei derem direkt umgebenden Service.
Nur wenn man´s bezahlt hat und nicht erhält muss man tatsächlich sofort reagieren und nicht erst nach Recherchen von zuhause ...