Holginho wrote:
Also, dann versuche ich einmal etwas "Licht in Dein Dunkel" zu bringen 
Ja, natürlich darfst Du in einem anderen Land (hier in dem Fall die Türkei) shoppen gehen und die Sachen hier auch bis zum festgelegten Wert einführen!
Aaaaaaaber...
...Wareneinfuhr und Wert gelten rein juristisch für Originalware!
Produktpiraterie in jeder Beteiligungsform (Herstellung, Vertrieb, Kauf) ist grundsätzlich strafbar und kann entsprechend verfolgt werden.
Etiketten entfernen kann (!) helfen - kann aber im Zweifelsfall z.B. aber auch dazu führen, das der Zoll berechtigt ist, auch nur beim geringsten Verdacht von Dir entsprechende Kaufbelege zu verlangen.
Viele Touristen sind dem großen Irrtum verfallen, das der Zoll ihnen erst einmal ein Verschulden nachweisen muß. Dies ist falsch, denn egal ob Kleidung oder auch mehr oder weniger hochwertige Elektro- oder Luxusartikel - der Zoll kann die Vorlage der jeweiligen Rechnung als Beweisstück verlangen. Auch aus diesem Grunde sollte man z.B. bei Reisen in bestimmte Länder eine Kopie der Rechnung des Laptops oder einer Kamera die man mit in Urlaub genommen hat mitnehmen um bei der Rückreise-Einreise eventuelle Probleme zu vermeiden. Ich habe z.B. eine Rechnungskopie meiner Kamera-Ausrüstung immer in der Fototasche...und mußte dies auch schon 2mal vorzeigen!
Eine weitere Info zum Wert:
Besteht seitens des Zoll der Verdacht auf Einfuhr von Fakes kann der Einfuhrwert nach den Originalen beziffert werden. D.h., dann z.B. das sich ein "besonders intelligenter Zeitgenosse" sagen wir einmal 10 Ed Hardy T-Shirt-Fakes zum Preis von 15 Euro pro Stück zugelegt hat. Das macht in Summe dann folglich 150 Euro was deutlich unter dem erlaubten Einfuhrwert liegt. Besteht bei einer Kontrolle aber nun seitens des Zolls der Verdacht, das es sich hier um Fakes handelt und es kann seitens des Touris keine Rechnung vorgelegt werden, die das Gegenteil beweist, darf der Zoll den Originalwert der T-Shirt als Wert zugrunde legen...und dann sind wir ganz schnell bei einem Betrag von weit über 1000 Euro, was dann natürlich wiederum deutlich über dem erlaubten Einfuhrwert liegt...und entsprechende Versteuerung (neben einer eventuellen strafrechtlichen Verfolgung wegen Beteiligung an Produktpiraterie) zur Folge hat.
Die "Ausrede" "ich wußte doch nicht, das das Fälschungen sind" zieht übrigens nicht! Jeder Zöllner oder Richter geht davon aus, das Du weißt, das ein Luxusprodukt für einen Bruchteil seines eigentlichen Wertes nicht echt sein kann.
Nochmal:
Bevor jetzt totale Panik entsteht - bei Einreisen aus der Türkei wird (noch?!?) eher relativ selten kontrolliert und selbst wenn, lassen viele Zöllner "fünfe gerade sein", solange man nicht deutlich übertrieben hat...
...aber sie dürfen (müssen eigentlich) eben auch anders und sind dann damit völlig im recht!
Ich finde es eben nur sehr bedenklich anderen zu sagen "mach einfach". Sicher treten solche Leute dann auch gerne in finanzielle Haftung, wenn aufgrund ihrer "Ratschläge" Strafen verhängt werden
...
...abgesehen von meiner grundsätzlichen Meinung zu Produktpiraterie!
Es wird immer von dem Fake - Preis im Land gerechnet nicht von dem Preis hier in Deutschland , ist ja auch nachvollziehbar dann wäre die Reisefreigrenze ja schon bei einer "Rolex" um das 10-fache überschritten , mindestens .
Im übrigen empfehle ich Dir auch die Web-Seite zoll.de GENAU zu lesen ,
anscheinend hast du es nicht gemacht .
Und hier geht es nicht um die moralische Seite (woher willst Du wissen wie ich darüber denke ), sondern um die rein Rechtliche .
Und ich sage auch weiterhin zu Fakes "mach einfach" sofern es im gesetzlichen Rahmen ist (zoll.de).
Und wenn sich die Dame oder der Herr an die gesetzlichen Vorgaben hält ,
so wird es auch keine von Dir zitierten "Strafen" geben . 
Grüße aus München
Waltraud
@ cippo: Danke für deine Unterstützung zu diesem Thema .