@hans-meyer sagte:
Nicht ärgern. Das Buchungsdatum ist in jeden Fall irrelevant. Spannend ist die Frage, was nun eigentlich als Schadensdatum zugrundegelegt wird. Der Tag der Absage, also wenn man davon Kenntnis erhält, oder der Tag, an dem (wie es so schön heißt) „die Reise nicht angetreten werden kann“?
Bei letzterem hätte der Experte eventuell recht, denn dann würde es für dieses Jahr nur den Zeitraum vom 25.09. bis 31.10. betreffen, es sei denn, die Insolvenz endet davor,
IIch glaube nicht das die insolvenz so schnell abläuft
Grundsätzlich ist der schadenstag der "stichtag" da kann es gar nicht in zwei Jahre bzw Geschäftsjahre aufgeteilt werden. Es kommt die Tage ein beschluß vom Gericht da steht der Tag der Insolvenzeröffnung. Das ist dann der schadenstag.