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  • Anfechtung wegen Irrtums bei FTI, Hotel Evren Beach im Oktober
    anmelden66A anmelden66

    nunmehr distanziert man sich wohl vo der Anfechtung und wil die Reise wohl doch durchführen... schriftlich haben sie es allerdings noch nicht gesendet

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung wegen Irrtums bei FTI, Hotel Evren Beach im Oktober
    anmelden66A anmelden66

    HörnchenPW wrote:
    Wann wäre denn dein Reisezeitraum?

    erste Maiwoche

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung wegen Irrtums bei FTI, Hotel Evren Beach im Oktober
    anmelden66A anmelden66

    Hallo,

    wir haben heute auch dieses ominöse Schreiben von FTI wegen Evren Beach erhalten. Buchungsbestätigung Mitte Januar und Anfechtung heute per Einschreiben. 388 € AI für sieben Tage. Nunmehr bietet man es für 550 € an (Kulanz).

    Gibt es schon Zusammenschlüsse von Gleichgesinnten???

    Ich habe als erste Reaktion zunächst einmal die Anfechtung nicht angenommen und auf die Einhaltung des Vertrages bestanden und mit gerichtlicher Auseinandersetzung gedroht. Man beruft sich auf Erklärungsirrtum. M.E. handelt es sich jedoch um den unbeachtlichen Kalkulationsirrtum. Zumindest sieht es das BGH so, wenn zuvor auf der Grundlage von falsch eingebenen Datenmaterial oder einer fehlerhaften computergestützten Berechnung es zu falschen Berechnungen kommt. -> BGH NJW 1998, 3192, 3193. Der BGH geht sogar soweit, dass es selbst dann keine reguläre Anfechtung sieht, wenn dieser EDV-Fehler erkannt wurde.

    Gruß
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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    anmelden66A anmelden66

    Hallo,

    wir haben heute auch dieses ominöse Schreiben von FTI wegen Evren Beach erhalten. Buchungsbestätigung Mitte Januar und Anfechtung heute per Einschreiben. 388 € AI für sieben Tage. Nunmehr bietet man es für 550 € an (Kulanz).

    Gibt es schon Zusammenschlüsse von Gleichgesinnten???

    Ich habe als erste Reaktion zunächst einmal die Anfechtung nicht angenommen und auf die Einhaltung des Vertrages bestanden und mit gerichtlicher Auseinandersetzung gedroht. Man beruft sich auf Erklärungsirrtum. M.E. handelt es sich jedoch um den unbeachtlichen Kalkulationsirrtum. Zumindest sieht es das BGH so, wenn zuvor auf der Grundlage von falsch eingebenen Datenmaterial oder einer fehlerhaften computergestützten Berechnung es zu falschen Berechnungen kommt. -> BGH NJW 1998, 3192, 3193. Der BGH geht sogar soweit, dass es selbst dann keine reguläre Anfechtung sieht, wenn dieser EDV-Fehler erkannt wurde.

    Gruß
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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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