Nein, auf Hinweise auf die AGB des Vermittlers kann nicht verzichtet werden, denn sie regeln maßgeblich deine Ansprüche/ Verpflichtungen - und zunächst NUR sie!
:?
Ich meinte damit, dass sehr wahrscheinlich auch ohne weitere Mahnung ein Zahlungsverzug gegeben ist, und auch wenn dann nicht direkt vollstreckt wird, ist ignorieren doch eine super schlechte Idee?!
Es ist bezüglich deiner Frage vollkommen unerheblich, wann, wohin und mit wem du fliegst, denn die Bedingungen sind in den AGB DES VERMITTLERS nachzulesen und bis auf Weiteres verbindlich für dich.
edit: Die AGB des Vermittlers (eben "angelesen" ... rolleyes!) verweisen auf die Gültigkeit der AGB des jeweiligen Leistungsträgers.
Ohne also den Leistungsträger Fluggesellschaft zu kennen, kann man schwerlich weitere Ratschläge erteilen.
Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Forderung von 100% des Ticketpreises rechtmäßig ist.
@AnneViktoria
Es ist zumindest befremdlich, dass du noch nicht einmal weißt, mit welcher Airline der gebuchte Flug durchgeführt werden sollte ...
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