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  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    anonymmmA anonymmm

    @urlaub-2024 sagte:

    Das hätten Sie gleich als Quelle benennen sollen, dann hätte ich mich über HC ausgelassen. Dennoch völliger Unsinn. Die MA sind überfordert. HC zieht sich raus, verweist auf FTI. Von FTI wird man bezüglich solcher Restzahlungen Nichts hören, bis das Verfahren eröffnet ist. Jeder Cent, der ab Antrag eingeht, geht in die Insolvenzmasse. Keinesfalls an ein Hotel, einer Fluglinie...

    https://www.restplatzboerse.com/fti-insolvenz/

    sorry hier steht das war nicht HC. Vorletzter punkt unten…

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    anonymmmA anonymmm

    @urlaub-2024 sagte:

    Sind Sie ein MA von FTI oder an der Insolvenzmasse beteiligt oder einfach nur froh, anderen Schaden zuzufügen? Wie können Sie solche Ratschläge geben? Unglaublich. PER GESETZ !! Im Falle einer Insolvenz muss der Reiseveranstalter alle Reisen stornieren. Tut er dies nicht, handelt er bereits gesetzwidrig. Das gesamte verfügbare Kapital ist nun Teil der Insolvenzmasse. Diese wird für künftige Reisen nicht nutzbar sein! Vermutlich nicht einmal ausreichen, um die aktuellen Rückholkosten zu decken. Und ein Insolvenzverwalter wird sich kaum mit nicht getätigten Restzahlungen beschäftigen.

    das hab ich von HC kopiert das steht da so dass man zahlen soll

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    anonymmmA anonymmm

    Ich fliege am 11.07. und bis 11.06. soll ich trotzdem die Restzahlung leisten von 1200€. Was geht ab mit denen?

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    anonymmmA anonymmm

    Wer bitte macht noch die Restzahlung? Sind die behin…??
    das wäre ja richtig dreist wenn man jetzt nicht mehr zahlt und noch auf die ganzen kosten sitzt. Und mit dem wissen das man sowieso monatelang auf sein Geld warten muss…

    Der Reisevertrag bleibt wie vereinbart bestehen, solange die Reise nicht abgesagt wird. Wenn Sie keine Informationen über eine Absage erhalten haben, sollten Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfindet. Um Ihre Rechte zu wahren und Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die An- und Restzahlung gemäß den Angaben in den Reiseunterlagen des Veranstalters zu leisten.
    Falls die Reise durchführbar ist und Sie die An-
    oder Restzahlung nicht geleistet haben, kann es zu Mahnungen und in der Folge zu einem Mahnstorno der Reise kommen. In diesem Fall könnten Ihnen die Stornierungskosten in Rechnung gestellt werden.

    Reiseveranstalter
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