Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
ansamaroA

ansamaro

@ansamaro
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. ansamaro
  4. Beiträge
Über
Beiträge
4
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • spanische UMTS Prepaid Karte für INet
    ansamaroA ansamaro

    Hallo zusammen,

    ich möchte diesen Beitrag Wiederbeleben... 😉

    Ich mache in den nächsten Tagen eine Trekkingtour durch die Tramuntana (Mallorca), möchte auch unterwegs ins Internet, um meine Mails zu lesen, ein paar What`s App zu schicken, aber auch um Geocache-Daten zu laden. Dazu benötige ich mehr als die von meinem hiesigen Anbieten für 5,-€ angebotenen 100 MB.

    Hat jemand aktuelle Informationen über Prepaid-Internet in Spanien. Gibt es da so was ähnliches wie z.B. in Österreich, da kann man eine 1GB-Daten-Prepaid-Karte für 10,-€ kaufen, ins Smartphone einlegen und fertig. So was ähnliches stelle ich mir vor. 1 GB sollte reichen, sollten es aber auch schon sein.

    Danke für jeden Tipp.
    Schöne Grüße ansamaro

    Mallorca

  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
    ansamaroA ansamaro

    privacy wrote:
    Du schreibst nicht, daß der Reiseveranstalter den Vertrag gekündigt hat. Dann ist er bis auf ewig verpflichtet, die zusätzlichen Hotelkosten zu tragen.

    Hallo privacy:
    bei einer Pauschalreise scheint wohl die Kündigung des Vertrages der springende Punkt zu sein. Der Reiseleiter vor Ort hat uns ausdrücklich am Abreisetag noch einmal bestätigt, dass unser Reisevertrag nicht gekündigt sei.
    Zital Oeger-Tours auf unsere Mail von gestern:
    " Bei Bekanntwerden der Sperrung der Flughäfen kündigten wir wie alle anderen Reiseveranstalter auch die Reiseverträge. Dies hatte zur Folge, dass wir uns um Ersatzbeförderungen bemühen mussten – während die Kunden die Kosten der Hotelverlängerungen übernehmen mussten. Diese Regelung sieht das Reiserecht und die gängige Rechtssprechung vor. Wir werden daher keine Kosten erstatten können und bitten Sie, die ausstehenden Rechnungen umgehend zu zahlen. Seien Sie versichert, dass auch unser Unternehmen mit der Bereitstellung von Ersatzbeförderungen erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen mussten, die aufgrund der Höheren Gewalt an niemanden weiterzubelasten sind."
    Hast du oder sonst jemand hier eine Ahnung, in welcher Form eine solche Kündigung erfolgen muss, damit sie rechtswirksam ist!?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise / verspaetete Rueckkehr
    ansamaroA ansamaro

    Die Kündigung des Reisevertrages scheint wohl irgendwie der springende Punkt zu sein.
    Zitat Oeger-Tours als Antwort auf unsere Mail vom 27.04.10 wegen der Mehrkosten durch zusätzliche Hotelübernachtungen:

    "Bei Bekanntwerden der Sperrung der Flughäfen kündigten wir wie alle anderen Reiseveranstalter auch die Reiseverträge. Dies hatte zur Folge, dass wir uns um Ersatzbeförderungen bemühen mussten – während die Kunden die Kosten der Hotelverlängerungen übernehmen mussten. Diese Regelung sieht das Reiserecht und die gängige Rechtssprechung vor. Wir werden daher keine Kosten erstatten können.....Seien Sie versichert, dass auch unser Unternehmen mit der Bereitstellung von Ersatzbeförderungen erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen mussten, die aufgrund der Höheren Gewalt an niemanden weiterzubelasten sind."

    Der Reiseleiter vor Ort hat uns noch am Abreisetag vor Ort ausdrücklich zugesagt, dass der Reisevertrag noch nicht gekündigt sei. Der RV hat sich um den Rückflug (4 Tage Verspätung) gekümmert, die Abreise kam dann mit 1,5 Stunden Vorlaufzeit. Ab dem 3. Verlängerungstag wurde uns ein kostenlose Ersatzunterkunft angeboten, dieses Angebot haben wir aber, auch in Anbetracht der Rechtslage, nicht angenommen. Wie wir später von anderen "Umzüglern", die wir am Flughafen wiedertrafen, hörten, handelte es sich eher um eine "Notunterkunft". Wie dem o.g. Zitat zu entnehmen, weigert sich Oeger-Tours, für die Mehrkosten aufzukommen.
    Wäre schön, wenn hier noch weitere Informationen bzw. Erfahrungen von Betroffenen folgen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise / verspaetete Rueckkehr
    ansamaroA ansamaro

    Ich habe da noch mal eine Frage an einen Rechtskundigen. Habe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums die Pressemitteilung zur "Rechte bei Flugausfällen aufgrund der Aschewolke" gelesen. Es handelte sich bei uns um eine Pauschalreise, der Rückflug wurde gecancelt, erst 4 Tage später gings dann nach Hause. Wir hatten 4 zusätzliche Übernachtungen im Hotel, die sofort vor Ort zu zahlen waren. Uns wurde vom Reiseleiter der Oeger-Tours vor Ort mündlich mitgeteilt, dass die Reiseverträge nicht gekündigt seien. Wir haben auch von einer Kündigung, sollte diese denoch ausgesprochen worden sein, nichts mitbekommen. In welcher Form müsste denn eine solche Kündigung erfolgen, damit sie rechtswirksam wird? Habe mit dem RV Oeger-Tours korrespondiert, diese weigern sich, die zusätzlichen Übernachtungskosten zu erstatten. Gibt es in diesem Fall noch die Möglichkeit, an die Fluggesellschaft heranzutreten? Nach der oben zitierten Pressemitteilung eigentlich ja. Knackpunkt ist wohl die Kündigung des Reisevertrages!?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag