Wir haben mit der A-rosa Aqua die gleichen Erfahrungen gemacht auf unserer Reise vom 5.07. - 12.07. (RHEIN ERLEBNIS NIEDERLANDE & BELGIEN). Der Abfahrtsort Köln blieb zwar unverändert, aber am 4.07. um 16:15 Uhr wurde eine Routenänderung mitgeteilt aufgrund " einer unerwarteten technischen Herausforderung, die Arbeiten durch externe Fachleute auf der Werft Amsterdam notwendig machen". Als Folge davon entfiel der Aufenthalt in Brüssel, Vlissingen und Gorinchem, von ursprünglich 6 Anlegestellen blieben nur noch 4 übrig. Als Kompensation wurden 3 kostenfreie Ausflüge in Amsterdam angepriesen, 2 davon waren eher Verkaufsveranstaltungen für Käse, Souveniers usw., lediglich die Grachtenfahrt durch Amsterdam hatte wirklich Ausflugscharakter, wobei ein Ausflug sowieso in der gebuchten Reise inklusive war.
Die Stimmung auf dem Schiff war entsprechend frustriert und verärgert, zumal alle am Tag in Amsterdam um 8 Uhr von Bord mussten. Wer nicht an den Ausflügen teilnehmen wollte oder konnte, hatte zwar die Möglichkeit, auf dem Schwesternschiff Sena zu bleiben, aber auch das war nicht unbedingt der versprochene "unvergessliche Höhepunkt im Rahmen des optimierten Fahrplans".
Uns ist schon bewusst, dass sich alle Kreuzfahrtgesellschaften in den Geschäftsbestimmungen eine Routenänderung vorbehalten, die keinen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises auslöst, aber auch bei höherer Gewalt, wie z.B. Niedrig- und Hochwasser muss der Reiseveranstalter das wirtschaftliche Risiko tragen. Im vorliegenden Fall war der Grund für die Änderung der gebuchten Reise voll in der Verantwortung des Reiseveranstalters. Dieser muss dafür sorgen, dass das Schiff vor Antritt der Reise technisch ohne Beanstandungen ist und kann nicht die Reise für einen Aufenthalt in der Werft umwidmen.
Laut Rechtsprechung ist eine Minderung zwischen 20% und 80% für die betroffenen Tage einklagbar, da die Reise nicht mehr der Buchung entspricht.
Die hier geschilderte "Servicequalität" von a-rosa können wir nur bestätigen - Mails werden nicht beantwortet, Entschuldigungen für die Beeinträchtigungen gabe es keine.
Im Internet gibt es die Möglichkeit, in solchen Fällen die Ansprüche bei einem Anwalt kostenlos prüfen zu lassen. Schon um a-rosa klar zu machen, dass man mit den Gästen nicht nach Gutsherrenart umgehen kann, werden wir diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.
Anthor15
@Anthor15
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Erfahrungen mit AROSA-Schiffen