Ja ist klar. Mit Nutzung aller/der modernen Medien wie z.B. Scancode-Boarding Card auf dem Smart-Phone tauchen jetzt solche ungelösten Trivial Dinge auf wie: wohin jetzt mit dem Baggage-Tag?
Jedenfalls ist der Reisepass nicht die Lösung. Darauf/darin hat der Baggage-Tag nun gar nichts verloren. Der Reisepass ist und bleibt Eigentum des ausstellenden Staates, wird dem Inhaber nur leihweise überlassen und mit dem einkleben jeglicher Dinge zu dem er nicht vorgesehen ist, wird staatliches Eigentum unrechtmäßig genutzt und/oder beschädigt. Vielmehr soll dort die Nutzung von Visa, Sichtvermerke usw. ausschließlich vorgenommen werden. Wenn schon, warum dann nicht auf der Rückseite????
Wir hatten aber auch hier ja schon Fälle gelesen wo Reisepässe von Airlines wegen nicht ordnungsgemäßem Aussehen zurückgewiesen wurden und der Kunde blieb am Boden. Hat die Eigentümerin Glück gehabt, dass sie damit überhaupt wieder zurückfliegen konnte (vielleicht brauchte sie aber keinen RP bei staatlichen Stellen dafür). Auch kanns passieren dass der Pass selbst beim ordnungsgemäßen Gebrauch durch durchziehen oder so beschädigt wird.
Dennoch weiß ich jetzt immer noch nicht ob der Schaden - wie es sehr ratsam wäre - schon am Rückflug beim AB Handlingspartner in Florenz gemeldet wurde.
Wenn ich das richtig sehe, die Zeit drängt doch schon; das Visum läuft ja auch irgendwann mal ab.
Ginus