@baerbel
ein Anwalt lebt nicht von Luft und Liebe allein, somit ist es für Ihn (Honorar) unerheblich, ob eure Klage Aussicht auf Erfolg hat oder nicht, bezahlen müßt Ihr Ihn trotzdem, und falls Ihr eine Rechtschutzversicherung haben solltet, springt diese in den wenigsten Fällen ein, sofern die Klage keinen erfolg verspricht.
Hier gilt nun folgendes abzuwegen; was kostet mich der Anwalt in Bezug auf die u.U. durch 'Reisemangel' zustehenden Ansprüche.
Ich bin zwar kein Prophet, würde aber sagen dass sich das die Waage hält ( im günstigsten Fall ), da euer 'Reisemangel' nicht so erheblich ist und der Zuschnitt der Reise nur begrenzt beeinträchtigt wurde.
Der Streitwert ergibt sich nicht aus dem gesamten Reisepreis, sondern nur die Tage die bemängelt werden;
BSP. kostet der Tag auf dem Schiff 50.- entspricht dass bei einem Reisepreisminderungsanspruch von 10%(Bsp.) NUR 5.- usw. .
Nicht zu vergessen den Ärger, den man bei jeder Klage hat, die Zeit die dabei verloren geht (konsultation des Anwalts, Gerichtstermin etc.).
Man sollte sich wirklich gut überlegen, ob es das Wert ist, oder nicht ?
i.d.S.
Chiara