Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.
Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.
Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..
Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
- es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
.. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden