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  • 165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug
    barbara__munichB barbara__munich

    Ich fülle etwas ganz stark, und zwar, es ist so dass ich der einzige unaufgeregte bin, jeder andere fühle ich scheint persönlich durch mich angegriffen obwohl ich hier niemanden persönlich anspreche. Etwas würde noch zu den ausgeprägten Komplexen passen, wenn ich sage ich wäre Arbeitslos seit Jahren und bekomme vom Statt Hilfe, das passt bestens zu "bin Ausländer, mehr als 50 Reisen........" 😀
    Oder ich liege ganz falsch und eure Gruppe geht doch wie vermutet tagtäglich morgens in die gleiche Arbeitsstelle.

    Einmal hörte ich zwei deutsche reden in meinem Heimatland, da sagte die einer zu der anderen," ich sah die plötzlich explodieren, laut schreiend sich streiten, dachte die bringen sich gegenseitig um usw."
    Als Fazit sagte sie, das wo für uns üblich ist den Streit zu beenden haben die erst angefangen.
    Ihr meint ich würde schlaflose Nächte deshalb haben genau das Gegenteil ist wahr, es gibt auch Kulturen auf dieser Welt die gerne sich beklagen, fremden offen gegenüber sind den Raubkapitalismus abgeneigt sich zeigen...

    Ich werde Müde wenn ich manche der Kommentare lese (die menschliche Rasse scheint manchmal so gleich gestrickt) noch müder würde ich werden wenn ich noch auf diese Kommentare reagieren müsste....😙

    Eins ist mir aufgefallen, User "vonschmeling" ist bestimmt gut benotet auf der Realschule im Fach Deutsch, nett zu lesen seine Ausdrucksweise. Gerne würde ich dein Alter erfahren, aus dem Grund um zu wissen ob ich dich richtig einschätze....Oder bist du eine hot blonde? die hinter sich ein paar männlein laufen hat, die meinen in dir Sympathie zu entlocken in dem sie dir in allem recht geben wie z.b. Herr Skandalös. 😀

    Ich bin der Meinung dass ein viel reisender Mensch, der die Welt weit außerhalb der Kanaren und Griechenland regelmäßig erlebt jemand ist der unvoreingenommen ist, versönlich, frei von Vorurteilen und unparteilich! Leider gibt es auch den besonders von allein reisenden Männern praktizierten Sex-Tourismus.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug
    barbara__munichB barbara__munich

    @vonschmeling sagte:

    Nein, das bedeutet es tatsächlich nicht, und das wird hier auch in etlichen Verläufen ganz gut dargestellt.
    Blöd für dieses Unterforum:
    "Sorry, ich hab vergeigt!" ist als Feedback eher uncool beleumundet und findet so gut wie gar nicht statt ...
    Das fördert falsche Erwartungen!

    Erklär mir bitte detailiert warum du "SORRY" schreibst? Für was sollte man sich entschuldigen?
    Übertreibst du nicht etwas mit deinen Texten, hier?
    Weil du so übertrieben persönlich reagierst hier habe ich eins und eins addiert und gemeint du könntest ein Mitarbeiter des RV sein.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug
    barbara__munichB barbara__munich

    Kann mir jemand erklären aus welchen Grund ich/wir hier gesteinigt werden?!?!
    Es kann nur daran liegen dass ich schrieb um die 50 Reisen die letzten 13 Jahren gemacht zu haben, nur NEID kann das erklären!
    Ganz schwach finde ich auch dass niemand die Stärke zeigt und mir Recht gibt, obwohl es 95% denken dass ich Recht habe.
    Den gleichen Thread habe ich im anderen Forum geschrieben ohne das mit "ca. 50 Reisen" zu erwähnen und es kamen genau komplett andere Feedbacks. Naja, die menschliche Natur ist das, so zu reagieren auf das man neidisch ist.

    😀Skandalös soll es also sein dass ich einen User für einen RV Mitarbeiter halte?! ist ein RV-Mitarbeiter also gleichbedeutend jemand mit dem man niemals in Verbindung gebracht werden darf. 😀

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug
    barbara__munichB barbara__munich

    @HABERLING sagte:

    nur wirst du hier auf HC wahrscheinlich keine Pauschalreise finden bei der kein Gepäck inkludiert ist. 😉

    Doch, bei "Urlaubstours GmbH" 😉

    Eins muss ich noch erwähnen, die Pauschalreise war alles andere als ein Schnäppchen auch ohne die 165€ extra fürs Gepäck!

    A propo nicht rechtsfreier Raum: Es ist immer noch ein Grundgesetz in Deutschland: man darf seine Meinung äußern, dass es meine Meinung ist habe ich ja immer hingewissen.

    Ich habe bisher bei mehr als 38 Paschaulreisen ( ca.45) die AGB nicht gelesen und bin damit gut gefahren weil keiner bisher ungewöhnliche Kosten mir auf dem Flughafen direkt vor Abflug ("sonst bleibt Gepäck stehen") aufgab. Dass es ungewöhnlich ist sieht man auch daran dass Condor es beim Hinflug nicht bemerkte und beim Rückflug erst sehr spät auf dem ausgedruckten Flugticket.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug
    barbara__munichB barbara__munich

    @wukovits sagte:

    Hallo

    Für mich stellt sich die Frage warum diese wesentlichen Informationen immer hinter einem Link versteckt werden. Die Anbieter könnten doch alle Angaben auch in einem Stück auf die Webseite setzen. Wenn dann jemand herunter scrollt ist er natürlich auch wieder selbst schuld. Ich glaube jedoch das viele Konsumenten obwohl sie sich im Internet befinden in Papier denken wo es keine Links gibt.

    Gruß
    Karl

    Hey 😉 ich bin der Mann von Barbara, ein Ausländer der sich im vorab wegen Schreibfehlern entschuldigt.

    Es war so dass gar nicht hingewiesen wurde, für mich war bisher selbstverständlich dass Freigepäck in der Pauschalreise dabei ist.

    Der große Unterschied zwischen uns allen hier Thread ist dass ich fast nur Pauschalreisen buche.
    Ich habe gerade nachgezählt in meinen alten Reisepass der 10 Jahre diente und der vor 4 Jahren abgelaufen ist sind insgesamt 46 Reisen, davon 38 Pauschalreisen. Bei diesen 38 Pauschalreisen gab es kein einziges mal "KEIN FREIGEPÄCK"! Und ich buchte nur im Internet quer durch die Reiseanbieter auf den Seiten weg.de, expedia, opodo abindenurlaub usw.
    Da sieht ihr mal, wenn etwas selbstverständlich ist gibt es keinen Grund die komplette AGB lesen zu müssen, wie in diesem Fall hätte ich ja das tun müssen weil es keinen Hinweis gab.
    Kaum einer wird die AGB komplett durchlesen nach einer Buchung um dann sicher zu sein dass es keine Überaschung auf der Reise geben wird. Dass ich persönlich auf die Gepäckinfo bei einer reinen Flugbuchung zu schauen habe ist eine ganz andere Geschichte.

    Ich denke die reinen Zahlen die ich genannt habe werfen ein anderes Licht darauf.
    Was mich nervt ist dass dieser Veranstalter einen sehr aufwändigen Standartbrief aufgefasst hat weil die mit diesem "Problem" öfters konfrontiert werden und meine Meinung nach so eventuell die Insolvenz Kasse systematisch aufbessern....würde man das Gegenteil wollen dann würden die während der Buchung darauf hinweisen ACHTUNG, AUS SEHR UNGEWÖHNLICHEN GRUND BITTE LESEN SIE DIE GEPÄCKINFORMATION.

    Das ist natürlich alles rechtens aber alles andere als Kundenfreundlich, ich nenne das einfach ******* an Kunden! Und ich habe den Link zu diesem Thread an den Reiseanbieter geschickt also wundert euch nicht warum der User "vonschmeling" hier ist 😀

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug
    barbara__munichB barbara__munich

    Ein HALLO an euch 😏

    Gebucht habe ich bei Urlaubstours GmbH, die sind wenn ich es richtig gelesen habe Pleite und haben mir heute den folgend stehenden standarisierten Antworttext geschickt und Anonym, ohne Ansprechperson erneut.

    So lässt sich Kasse machen oder?! Pro Reise nochmals kräftig vom Kunden 165€ einfordern!

    Zusammen mit meinen Mann haben wir in den letzten Jahrzehnten 30-40 Paschaulreisen gebucht und kein mal in so eine dreiste Kostenfalle getappt. Allein wie die das gebucht haben, damit der zu zahlende Betrag nicht astronomisch wird hat man nur für den Rückflug abkassiert, so als wären wir mit 0 Gepäck hingeflogen und mit 3 Koffern zurück.

    Sehr geehrter Kunde,

    in o.g. Angelegenheit wurde uns Ihr Schreiben vom  24.04.2017 vor und nehmen nachfolgend hierauf inhaltlich Bezug.

    Diesbezüglich wurde unsere Abteilung mit der Prüfung des Sachverhalts betraut.

    Zunächst bedauern wir, dass Sie mit der Abwicklung des mit unserem Unternehmen geschlossenen Reisevertrages nicht zufrieden waren und möchten uns hierfür entschuldigen.

    Im Mittelpunkt Ihrer Reklamation steht offenbar die vermeintlich nicht vertragsgemäße Einbuchung  betreffend der Mitnahme von Reisegepäck im Rahmen der Flugbeförderung  auf der gebuchten Reise.

    Danach teilen  Sie sinngemäß mit, dass vermeintlich auf dem Rückflug kein Reisegepäck zu gebucht wurde, hingegen auf dem Hinflug das Reisegepäck vermeintlich zu gebucht gewesen sei.

    Für die Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen verweisen wir auf den bisherigen Schriftverkehr der Parteien sowie die bisher ausgehändigten  Reisedokumente.

    Zu den Gepäckkosten:

    Lassen Sie uns zunächst darauf hinweisen, dass auch im Rahmen einer Pauschalreise  die Gepäckmitnahme auf der Flugbeförderung regelmäßig eine entgeltliche Zusatzleistung der Fluggesellschaft darstellt, welche meist direkt über den gewählten höheren / teuren  Flugtarif abgerechnet oder aber separat eingebucht wird.

    Durch die unterschiedliche Tarifgestaltung der Flüge wollen die Fluggesellschaften im Rahmen des Geschäftsbetriebes  eine flexiblere Preisgestaltung sowie Angebote erreichen um so verschiedene potentielle Kunden anzusprechen.

    Demgemäß verhält es sich so dass  die Reisenden   bzw. Fluggäste lediglich Anspruch darauf haben, im Rahmen der Flugbeförderung bei Pauschalreisen Reisegepäck in der üblichen Freimenge befördert zu bekommen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde, d.h. im Reisepreis / Flugtarif inkludiert ist.

    Danach kann es auch vorkommen, dass die konkrete Flugbeförderung entsprechend den gebuchten Flugtarif und den damit verbundenen  Bestimmungen der Fluggesellschaft vorsieht, dass das Reisegepäck lediglich  als kostenpflichtige  Zusatzleistung mitbefördert wird.

    So liegt der Fall hier.

    Die auswählte Flugbeförderung hatte einen Flugtarif zu Grunde welcher sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug keine Freigepäckmenge vorsah.

    Vielmehr musste dieses als separate entgeltliche Zusatzleistung eingebucht werden. Diese Option stand auch Ihnen über das Vermittlungsportal offen.

    Sofern Sie vortragen auf dem Hinflug sei das Reisegepäck kostenfrei transportiert worden, so handelt es sich offenbar um eine Entscheidung der Fluggesellschaft Condor vor Ort am Abflugtag.

    Einen vertraglichen Anspruch hierauf bestand laut Flugbeförderungsvertrag im konkreten Fall nicht.

    Nach bisheriger Überprüfung der streitbefangenen Buchungsvorgänge  in Zusammenhang mit dem genutzten Vermittlungsportal ist davon auszugehen, dass Sie  am  16.03.2017 die oben benannte Reise bei der Urlaubstours GmbH anfragten und buchten, mithin die Buchungsanfrage über das Buchungsportal ab-in-den-urlaub.de  abgeschlossen haben.

    Hiernach wurde Ihnen im Rahmen der  vorliegenden Buchung auch ein Hinweis zu den  Gepäckinformationen zu den ausgewählten Flügen  angezeigt und welche Sie letztendlich auch bestätigten , diese gelesen und akzeptiert zu haben.

    Insbesondere  wurden auch Sie  im 5. und abschließenden Buchungsschritt, mithin  nach Auswahl sämtlicher Reisedetails (Unterkunft, Hotel, Flug etc.)  nochmals über deren Einzelheiten informiert.

    Es besteht hier die Möglichkeit für die Kundschaft sich umfassend über die jeweiligen Reiseleistungen durch Anklicken der verschiedenen Informationsfelder und Hinweise  sich Kenntnis über die vertraglichen Essentials vor Abschluss der Buchung zu verschaffen.

    Bei Klick auf den Link "Gepäckinformation" werden Ihnen die aktuellen Gepäckpreise der Fluggesellschaft angezeigt. Im weiteren Buchungsschritt haben Sie dann die Möglichkeit, das Gepäck direkt online einzubuchen.

    Wir haben uns erlaubt eine Probebuchung auf dem Vermittlungsportal a.i.d.u. vorzunehmen betreffend der Informationsmöglichkeiten der Kundschaft.

    In Anlage ein Screenshot zur Kenntnisnahme.

    Rechtsfolge:

    Mit der darauffolgenden Ausweisung der Buchungsreferenz kam es dahingehend zur Begründung des Reisevertrages zwischen Ihnen  und unserem Unternehmen.

    Danach verhält es sich so, dass Sie als Nutzer eines automatisierten Reisevermittlungs/-buchungsportals für die Richtigkeit und Vollständigkeit der individuellen Buchungsdaten verantwortlich sind.

    In diesem Zusammenhang müssen wir dennoch darauf verweisen, dass das selbstständige Buchen einer Reise mittels Internet auch die Pflicht des Reisenden  beinhaltet, sich mit der Materie insoweit auseinander zu setzen, dass die gebuchte Reise  den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und problemlos genutzt werden kann. Das schließt die detaillierte Prüfung seiner Angaben zur Buchungsanfrage und deren nochmalige Bestätigung vor Buchungsabschluss ein.

    Dem Kunden trifft somit eine gesteigerte Sorgfalts -und Prüfungspflicht da er sich bewusst für ein automatisiertes Buchungsverfahren entschieden hat. Etwaige Falschangaben etc. gehen zu seinen Lasten.

    Es gehört also zum Organisationsbereich und somit zum eigenen  Risiko der Kundschaft , wenn diese als Vertragspartner die eigenen verbindlichen Buchungseingaben bedauerlicherweise  nicht zur Kenntnis nimmt.

    Bedauerlicherweise müssen wir daher Ihren  Sachvortrag  und Vorhalt zur vermeintlichen nicht vertragsgemäßen Einbuchung   von Reisegepäck  als unbegründet zurückweisen.

    Mit Übersendung der Reisebestätigung am 16.03.2017  wurde das verbindliche Angebot Ihrerseits auf Abschluss des Reisevertrages letztendlich unsererseits angenommen. Damit ist der Reisevertrag mit den bestätigten Essentials wirksam zustande gekommen.

    Nach alledem gehen wir weiterhin davon aus, dass die streitbefangene Reise verbindlich von Ihnen  gebucht wurde.

    Wir hoffen Ihnen mit vorliegenden Informationen die Sach- und Rechtslage umfassend dargelegt zu haben.

    Für weitere Rücksprachen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    Kontaktdaten:

    Kundenbetreuung@urlaubtours.de

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team Qualitätsmanagement

    Urlaubstours GmbH
    Dittrichring 18-20
    D-04109 Leipzig
    Deutschland

    Telefon: +49 (0) 341 - 65050 80900
    Fax:         +49 (0)341 - 65050 80647

    Mail: info@urlaubstours.eu

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug
    barbara__munichB barbara__munich

    Threadtitel entschärft, da ein Forum kein rechtsfreier Raum ist.
    Hallo 😕
    ich hoffe ich kann hier Experten finden die mir bitte Hilfe gibt. Für einen Anwalt habe ich kein Geld.

    Gestern hat uns auf der Rückreise aus Griechenland eine plötzliche 165€ Zahlungsaufforderung für 3 Koffer auf dem Flughafen beinahe den ganzen Urlaubsaufenthalt "vermiest"....
    Hätten wir nicht bezahlt wäre unser Gepäck geblieben auf dem Flughafen.

    Zum Fakt, wir haben über ab-in-den-urlaub.de eine Pauschalreise aus München via Condor nach Rhodos incl. Flug, Hotel All incl, Transfer für 2 Erwachsene und ein 5 jähriges Kind für rund 2000€ gebucht.
    Auf dem Hinflug gab es keine Komplikation wegen Gepäck. Auf dem Rückflug beim Checkin sagte man uns wir hätten kein Freigepäck in unseren Pauschalreise.

    Nach 50min wartend an der Telefonschleife war ein Kundendienstmitarbeiter mir zugeschaltet der nur sagte es tut im leid er könne nichts für mich tun, ich sollte mein Anliegen via Email vorliegen. Das tat ich ohne Erfolg, eine Antwort erhielt ich nur von "Anonym". Folgend könnt ihr hier den kompletten bisherigen Verlauf lesen, was sagt ihr dazu, wer ist im Recht?
    Ich bin zum Test eine gleiche Buchung durchgegangen bis zum letzten "jetzt Buchen" Button und habe keine der Art Gepäckinformation, 5.1 oder 5.2 o.ä. gelesen dass es im Hinflug Freigepäck gibt und im Rückflug nicht.

    Guten Tag,
     auf dem Rückflug von Rhodos nach München DEXXXX hat sich rausgestellt, dass Sie als Reiseveranstalter den Flug in Economy Light Klasse (nur Handgepäck, Buchungsnummer XXXX) gebucht haben und wir für die Beförderung von unseren 3 Koffer 165 Euro (55 euro pro Koffer) bezahlen mussten. Anbei Zahlungsbeleg von Condor und unsere Boarding Pässe. Bitte um die Rückerstattung der Kosten. Meine Kontoverbindung:
    XXXX
    Freundliche Grüße

    Sehr geehrte Frau XXXX,

    vielen Dank für Ihr Schreiben und das damit verbundene Vertrauen.

    Wir bedauern sehr, dass die gebuchte Reise nicht Ihren Wünschen entsprach und es am Flughafen zu den von Ihnen beschriebenen Problemen gekommen ist.

    Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form entschuldigen.

    Ihre Beschwerde wurde geprüft. Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrer Regressforderung nicht entsprechen können.

    Ihnen wurden vor der Buchung im Buchungsschrift 5.1 die Gepäckinformationen angezeigt und Sie haben bestätigt, diese gelesen und akzeptiert zu haben. Bei Klick auf den Link "Gepäckinformation" werden ihnen die aktuellen Gepäckpreise der Fluggesellschaft angezeigt. Im Buchungsschritt 5.2 haben Sie dann die Möglichkeit, das Gepäck direkt online zuzubuchen.

    Wir bedauern sehr, Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können und bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis. 
    Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.

    Mit freundlichem Gruß
    Ihr
    Quality Management

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