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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    Bernhard7777B Bernhard7777

    Was heißt das? ................ doch: Google??
    Auf welche Aussage bezieht sich das?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    Bernhard7777B Bernhard7777

    Ok, ich nenne einfach beide Fluggastordnungen, dann mache ich wohl nix falsch 😄. Die Entschädigungsbeträge sind ja praktischerweise identisch.

    Somit vielen Dank an dich vonschmeling, für deine Hilfe 👍. Das Forum hier ist wirklich ein Segen und ohne die Hilfe hier, wäre ich in dieser kurzen Zeit nicht so schnell zum Ziel gekommen!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    Bernhard7777B Bernhard7777

    Es scheint wohl wirklich so zu sein, dass der Veranstalter keine Zahlung machen wird, da er dieser VO(EG)261/04 nicht unterliegt, wohl aber das LVU. Allerdings greift die EG-Richtlinie wiederum nicht, da der Flug außerhalb der EU gestartet ist und das LVU nicht in der EU ansässig ist. Somit gilt die Türkische Fluggastordnung. Diese scheint jedoch wohl auch ähnlich der EU Fluggastordnung zu sein. Somit schreibe ich jetzt die SunExpress mit Kundencenter in Frankfurt an, mit der 400€-Forderung zzgl. der entgangener Sitzplatzgebühr. Ich hoffe, dass die sich dann nicht mittels irgendwelchen Hintertürchen ihrer eigenen Richtlinie herauswinden können.

    Gleichzeitig reklamiere ich bei der TUI den entgangenen 1/2 Urlaubstag. Ich weiss allerdings nicht, ob die mir darauf mehr zahlen, als die vor Ort angebotenen 100 EUR. Eigentlich müssten es ja mehr sein, es waren ja 12 Stunden weniger als gebucht! Außerdem sind wir jahrelange treue TUI-Kunden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    Bernhard7777B Bernhard7777

    Danke für die Antwort!

    Aber warum soll ich mich denn an die SunExpress richten, mit der habe ich doch kein Vertragsverhältnis! Gebucht habe ich einen Pauschalurlaub bei der TUI und an die habe ich den kompletten Reisepreis (Hotel+Flug) bezahlt. Wenn der Flug überbucht ist, dann ist es doch nicht meine Aufgabe zu klären, WER hat überbucht. Somit gehen meine Forderungen an die TUI und die muss mit dem von ihnen gebuchten LVU klären, wer Schuld ist. Aber zahlen muss doch die TUI. Sie kann sich ja dann bei eigener Nichtschuld das Geld von der SunExpress zurück holen. Dass ich bei der SunExpress direkt noch Sitzplätze reserviert habe, ist doch nicht von Belang.

    Oder habe ich hier einen totalen Denkfehler!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    Bernhard7777B Bernhard7777

    Meine Frau und ich sind gerade von einer 1-wöchigen Pauschalreise (TUI) aus der Türkei zurückgekommen. Hin- und Rückflug Stuttgart/Antalya. Auto stand in Stuttgart-Flughafen im Parkhaus. 3 Tage!! vor Rückflug lag abends ein Brief der TUI im Hotelzimmer, dass der ursprünglich geplante Rückflug mit SunExpress nach Stuttgart (Abflug 17:45 Uhr) nach Frankfurt mit Condor um 10:25 Uhr geändert wurde und dass wir uns am nächsten Abend um 17:00 Uhr beim TUI-Vertreter im Hotel melden sollten.

    Für uns natürlich Schock total! Wie kommen wir von FRA nach STR - d.h. 7 Stunden am Urlaubsort verloren und dann ca. 4 Stunden zusätzlich von FRA nach STR mit Bus/Bahn!! Der Abend und der ganze nächste Tag waren für uns natürlich total verdorben.

    Abends hat uns dann der TUI-Vertreter gnädigerweise angeboten, statt dem Condorflug nach FRA wieder mit der SunExpress nach STR zu fliegen, allerdings um 5:15 Uhr morgens!!!! Der ursprünglich vorgesehene Flug um 17:45 fand im Übrigen auch statt, wir hatten für diesen Flug sogar ein Sitzplatzreservierung von SunExpress schon bei der Reisebuchung vorgenommen und bestätigt bekommen. Es handelt sich somit eindeutig um eine Überbuchung seitens des Veranstalters.

    Der TUI-Vertreter bot uns als Kompensation einen Tagesausflug, oder 100 EUR oder eine VIP Lounge am Flughafen an. Wir fanden das einen Witz und haben abgelehnt.

    Wenn wir uns jetzt bei der TUI beschweren und um Kompensation bitten, was kann man denn erwarten?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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