Ohje, hab ich mich so kompliziert ausgedrückt? Falls ja, sorry.
Versuche wir es anders:
Bei der Einreise in die Türkei benötigt es einen negativen PCR Test. Ich hatte lediglich gelesen, dass die türkischen Behörden diesen Test überprüfen.
Meine fragte zielte eher darauf ab, ob der Befund, auf dem das PCR Ergebnis drauf steht, von den türkischen Behörden am Flughafen einbehalten wird um diesen auf Echtheit zu überprüfen.
Da ich Mitarbeiter eines MVZ bin, also eines Medizinischen Versorgungszentrums, umgangssprachlich auch Labor genannt, landen unsere Befunde beim Betriebsarzt und sonst nirgendwo (vorausgesetzt natürlich sie sind negativ)
Sollten! die türkischen Behörden den Befund einbehalten und die Möglichkeit haben diesen zu prüfen (Europaweite Datenbank beispielsweise), würde die Auftragsnummer natürlich nirgendwo zu finden sein da eben wie gesagt Betriebsarzt Befunde ausschließlich beim Betriebsarzt des Labors in Deutschland bleibt.
Also die Kurzform: Muss man bei der Einreise diesen Test vorzeigen und anschließend abgeben. Oder wird lediglich das Ergebnis geprüft und das Dokument wieder ausgehändigt
PS: Achja, bezüglich "kacke am dampfen": Sollten alle Befunde tatsächlich elektronisch geprüft werden, würde die Abfrage natürlich gegen die Wand laufen. Ich hab dann keine Lust darauf im Hotel abgeholt zu werden weil man davon ausgeht, dass ich mit Fälschungen reise 