botzi wrote:
......
Meie Frage, ob in einem solchen Fall die Reisrücktrittsversicherung einspringen würde, ist allerdings ungeklärt geblieben.....
Gruß
botzi
pauschal kann man sicherlich sagen: ja, wenn ärztl. attest vorliegt.
die bedingungen der rrv´s sind aber sehr unterschiedlich.
nimm doch deine unterlagen mit und lies dir während des fluges mal alles in ruhe durch.
so vergeht die zeit "wie im flug" und du kennst dich anschließend bestens mit deiner versicherung aus.
in diesem sinne: schönen - störungsfreien - urlaub.