@ Gabriela
Hier ist ein Reiserechtsforum, in dem viele Ratsuchende Hilfe für eine konkrete Situation suchen. Und da gebe ich Auskunft über die aktuelle Rechtslage, soweit mir da Urteile bekannt sind. Damit gebe ich den Hilfesuchenden eine Information an die Hand, auf die sie sich gegenüber ihrem Reiseveranstalter berufen können. Auch wenn es sich nicht immer um höchstrichterliche Rechtsprechung handelt, es ist schließlich noch nicht alles vom Bundesgerichtshof oder vom Europäischen Gerichtshof geklärt, so ist das doch immerhin ein Argument gegenüber dem Reiseveranstalter.
Bei dir habe ich allerdings den Eindruck, du verwechselst dieses Hilfeforum mit einem juristischen Seminar. Da schreibst du, wie es deiner Meinung nach sein müsste, aber nicht, wie die Gerichte bisher entschieden haben. Was nützt es denn einem Fragesteller, wenn er seinem Veranstalter nur schreiben kann, "Die Gabriela Maier, die hat aber im HC-Forum geschrieben..."? Glaubst du, das beeindruckt den RV?
Und ganz besonders bedenklich finde ich es, wenn du so tust, als sei deine Meinung durch eine gefestigte Rechtsprechung gedeckt, du aber nicht in der Lage bist, hierfür auch nur ein einziges Urteil zu benennen. Ich finde das sogar von dir äußerst unfair gegenüber den hier Ratsuchenden, weil du falsche Vorstellungen weckst, die in falsche und kostspielige Fehlentscheidungen münden können.
Ich appelliere an dich, dich bei Antworten auf konkrete Probleme aus Fairnessgründen gegenüber den anderen Usern von deinem Wunschdenken zu lösen, und dich bei deinen Auskünften auf die aktuelle Rechtslage zu beschränken. Es gibt doch genug andere Threads, in denen wir über juristisch Wünschenswertes diskutieren können.
Gruß
Manfred
Bulgarienfan
Beiträge
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Hotel total überbucht -
Hotel total überbuchtAuch du, curiosus?
Was kann ich dafür, wenn die Richter Philosophen statt Juristen sind?

Im hier angeführten Urteil haben die Richter übrigens festgestellt, dass bestimmte für das gebuchte Hotel zugesicherte Eigenschaften vom Ersatzhotel nicht erfüllt wurden. Deswegen haben sie einen Schaden angenommen, der zu einem Schadensersatzanspruch führt.
Ohne eine neue Philosophenschule aufmachen zu wollen, leite ich daraus den Schluss ab, dass "gleichwertig" bedeutet, dass alle für das gebuchte Hotel zugesicherten Eigenschaften auch vom Ersatzhotel erfüllt werden müssen.
Abgesehen davon ist es hier doch unstrittig, dass mir das Recht auf sofortige Heimreise auf Kosten des Veranstalters sowie Rückzahlung des vollen Reisepreises zusteht. Es geht nur um den zusätzlichen Schadensersatz und darum, was passiert, wenn ich nicht auf sofortiger Heimreise bestehe, sondern das Ersatzhotel unter Vorbehalt annehme.
Gruß
Manfred
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Hotel total überbuchtGabriela,
in dem Urteil steht das Gegenteil von dem, was du hier ständig behauptest.
Auszüge aus anwalt.de, wo das Urteil besprochen wird (Quelle) :
##Entspricht das Ersatzhotel in Ausstattung und Leistungsspektrum der ursprünglich gebuchten Hotelanlage oder ist dieses sogar in zumutbarem Rahmen höherwertigund wird es den Gästen ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt, so sind keine Ansprüchegegeben.##
Also keine 50 Prozent, wie du hier bis zum Erbrechen behauptest!
Das Urteil betraf einen Fall, in dem das Hotel nicht gleichwertig war. Es wurden konkret Mängel im Vergleich zum gebuchten Hotel aufgezählt, die mit 45 Prozent beziffert wurden. Zusätzlich wurde die Tatsache, dass die Info über die Nichtverfügbarkeit erst vor Ort gegeben wurde, mit weiteren 15 Prozent gewertet. Damit war die Grenze von 50 Prozent, die das Gericht als Kriterium für einen nutzlos verbrachten Urlaub ansieht, erfüllt.
Fazit:
Bei einem gleichwertigen Hotel sind bis auf die 15 Prozent keine Ansprüche gegeben.
So, Gabriela, ich warte immer noch auf Urteile, die deine Meinung mit den generell 50 Prozent auch bei gleichwertigen Hotels stützen. Bisher hast du für deine Behauptung nicht ein einziges Urteil benannt, obwohl du so tust, als sei das ständige Rechtsprechung.
GrußManfred
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Hotel total überbuchtGabriela,
zum Glück habe ich ein gutes Gedächtnis. Du hast einmal den "Fehler" gemacht, zwei Urteile mit Fundstelle zu benennen. Ich habe mir diese Urteile angeschaut. Eins war aus "grauer Vorzeit" und dazu noch auf unterster Ebene (Amtsgericht), das andere war das mit den 15%. Und da stand etwas ganz anderes drin, als du behauptet hast.
Ich kann nur jeden warnen, sich auf deine Rechtsauffassungen zu verlassen und daraufhin Dispositionen zu treffen. Insbesondere, wenn du irgendeine Rechtsprechung behauptest, ohne konkrete Urteile zu benennen. Jeder sollte die Urteile selbst lesen, denn da steht oft etwas ganz anderes drin, als du hier so schreibst.
Edit:
##Schadensersatz für die Nichtverfügbarkeit des gebuchten Hotels.##
Und zwar lediglich 15%, wenn das Ersatzhotel alle im Katalog für das gebuchte Hotel garantierten Eigenschaften erfüllt.
Bring doch mal deine Urteile, dass der Schadensersatz angeblich trotzdem 50 Prozent beträgt.
Gruß
Manfred -
Hotel total überbuchtNochmal ganz deutlich:
Es gibt die von Gabriela erwähnten "üblichen 50 Prozent" nicht!!!
Falls das von mir unter Vorbehalt akzeptierte Ersatzhotel alle für mein gebuchtes Hotel im Katalog garantierten Eigenschaften (einschließlich Lage) erfüllt, habe ich lediglich einen Anspruch auf 15% Schadensersatz, weil ich erst vor Ort darüber informiert wurde, dass mein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht.
Gabriela, denke bitte daran, dass die User hier Tipps für ihr Verhalten suchen; da sind Spekulationen und Wunschdenken wenig sinnvoll.
Du redest immer so allgemein von Gerichtsurteilen, vermeidest aber geflissentlich, diese mit Fundstelle zu benennen. So kann man deine Behauptungen leider nicht nachprüfen.
Gruß
Manfred -
Hotel total überbuchtGabriela, nun mal bitte "Butter bei die Fische" und ohne langes Geschwafel:
Ich erfahre von der Überbuchung meines Hotels erst vor Ort und akzeptiere unter Vorbehalt das Ersatzhotel. Dieses erfüllt alle zugesicherten Eigenschaften des Vertragshotels einschließlich der Lage ohne irgendwelche Abstriche.
Schadensersatz 50% + 15% oder lediglich 15%?
Ich behaupte: 15%
Leider kann ich deine Antwort erst Sonntag lesen, ich muss jetzt auf Dienstreise.
Gruß
Manfred
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Hotel total überbuchtGabriela, leider ist dein Beitrag in einem wesentlichen Punkt falsch. Du wirfst einiges durcheinander.
Wenn ich mich in einem solchen Fall unter Protest und Vorbehalt entschließe, statt auf sofortigem Rückflug zu bestehen, das Ersatzhotel anzunehmen, kann ich jeden Punkt der Katalogbeschreibung meines ursprünglich gebuchten Hotels, den das Ersatzhotel nicht erfüllt, als Schaden geltend machen. Komme ich auf insgesamt mindestens 50 Prozent Schaden, steht mir außer der Preisminderung von 100 Prozent auch noch ein Schadensersatz wegen vergeudetem (entgangenem) Urlaub zu. Dabei ist allein die Tatsache, dass ich erst vor Ort von der Nichtverfügbarkeit meines Hotels erfahre, vom OLG Frankfurt mit 15 Prozent bewertet worden. Es genügen also schon weitere 35 Prozent Schaden, um Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenem Urlaub zu haben.
Wenn also das Ersatzhotel alle katalogmäßig zugesicherten Punkte des von mir gebuchten Hotels erfüllt, habe ich nur einen Schadensersatzanspruch von 15 Prozent, weil ich erst nach Abflug vor Ort von der Überbuchung des Hotels erfahren habe. Und nicht von 50 Prozent, wie du hier behauptest.
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WurstDas Pamporovo liegt auf der Rückseite vom Hotel Alba. Und das wiederum liegt in der Nähe der Hotels Kuban und Bor. Wenn du von der Hauptstraße (vom Markt) kommst, bis zum Kuban, direkt dahinter rechts ab und dann hinter dem Alba und vor dem Bor den kleinen Fußweg links rein. Wenn du Pech hast, siehst du mich da sitzen.
Gruß
Manfred -
WurstUnd um zu testen, was dir schmeckt, empfehle ich im Restaurant Pamporovo (am Sonnenstrand) einen "Salamiteller". Dazu gehören vier Sorten, darunter Lukanka, Pastrama und Filet Elena.
Gruß
Manfred -
Hotel Festa Pomorie Resort?Nein, ich kenne das Hotel nicht. Es liegt allerdings nicht am Sonnenstrand, sondern in Pomorie, und das liegt ein paar Kilometer südlich vom Sonnenstrand.
Gruß
Manfred -
WurstAber im Bauch darf man es mitbringen!

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WurstNeben der Lukanka würde ich dir noch "Filet Elena" empfehlen.
Gruß
Manfred
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Wandern im Rilagebirge/StrandurlaubHallo eomer,
ich will nicht pedantisch sein, aber Pamporovo liegt in den Rhodopen und nicht im Rilagebirge. Die Busfahrpreise dürften allerdings ähnlich sein, denn Busfahrten sind in Bulgarien recht preiswert.
Gruß
Manfred
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Wandern im Rilagebirge/StrandurlaubHallo Patrick!
Euer Urlaubswunsch ist etwas ungewöhnlich, deswegen wird er, soweit ich weiß, auch von keinem Reiseveranstalter angeboten. Ihr müsst das also vermutlich selbst organisieren. Wenn ihr beim Strandaufenthalt richtig Trubel erleben wollt, empfehle ich den Sonnenstrand, das größte Seebad Bulgariens. Der Flughafen wäre Burgas, der Transfer dauert zwischen 30 und 60 Minuten, je nachdem, welches Hotel ihr bucht.
Bulgarien hat ein gutes Busnetz, mit dem Bus kommt ihr fast überall hin. Gerade auch vom Sonnenstrand aus, weil von/nach dort natürlich viele Arbeitnehmer aus ganz Bulgarien an- bzw. abreisen. Ob ihr von dort direkt ins Rilagebirge kommt, weiß ich nicht, vermutlich müsst ihr umsteigen. Plovdiv oder Sofia würden sich dafür anbieten. Einen Busfahrplan von Sofia findet ihr hier und hier.
Bei einem Aufenthalt im Rilagebirge ist die Besichtigung des bulgarischen Nationalheiligtums, das Rilakloster, natürlich ein Muss! Die Infrastruktur ist allerdings nicht wie in den Alpen, ob eine Hüttenwanderung möglich ist, weiß ich nicht. Wahrscheinlich empfehlen sich Tagestouren von einem "Basislager" aus. Dafür kommen unter anderem der Wintersportort Borovetz und das Städtchen Samokov in Frage. Dahin gibt es auch Busverbindungen. Abflughafen wäre Sofia.
Das Problem wird vermutlich sein, einen One-Way-Flug nach Burgas zu bekommen. Wenn euch der Komfort nicht so wichtig ist, könnt ihr natürlich auch für die gesamte Reisezeit den billigsten Pauschalurlaub buchen, und dann ins Rilagebirge und zurück an den Sonnenstrand mit dem Bus fahren oder den Rückflug verfallen lassen. Ihr müsst euch mal ausrechnen, was günstiger kommt.
Viele Grüße
Manfred
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Erstattung des Rail and Fly Tickets?Da kann niemand was dafür. Warum also sollte irgend jemand anders die Kosten tragen? Das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.
Gruß
Bulgarienfan
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StrandverkäuferDa ich mich nicht am Strand rumlümmele, habe ich da keine Probleme.
Aber die Kirschenverkäufer nahe des Kuban kenne ich auch. Ich weise die immer mit "zamo napitki!" = "nur Getränke!" ab, und ab dem 3. Tag lassen die mich in Ruhe.
Gruß
Manfred -
4 Sterne gebucht und nur 3 Sterne erhaltenHabt ihr ne Bestätigung vom Reiseveranstalter, dass ihr reklamiert habt? Dann wird es für den Veranstalter richtig teuer.
Alles, was euch für eurer gebuchtes Hotel laut Katalog zugesichert war, aber in dem 3-Sterne Hotel gefehlt hat, ist ein Reisemangel. Und ab 50 Prozent Reisemangel ist es ein so wesentlicher Reisemangel, dass euch nicht nur der komplette Reisepreis als Schadensersatz zusteht, sondern darüber hinaus auch noch 50% des Reisepreises als Schadensersatz für entgangenen Urlaub.
Dabei hat das OLG Frankfurt schon allein die Tatsache, dass dem Reisenden nicht vor Beginn der Reise mitgeteilt wurde, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht, mit 15 Prozent beziffert.
Gruß
Manfred
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Goldstrand oder SonnenstrandWenn ihr euch hotelmäßig noch nicht festgelegt habt, würde ich ans Nord- oder Südende vom Sonnenstrand fahren. Im Zentrum ist es nämlich auch nachts noch ganz schön trubelig.
Gruß
Manfred
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LG Düsseldorf: Russen sind kein ReisemangelIn seinem Urteil stellt das LG fest, dass "Russen im Hotel" kein Reisemangel darstellt. In einem Hotel müsse man vielmehr mit anderen Nationalitäten rechnen.
Das Urteil finde ich auch deswegen interessant, weil pauschale unbewiesene und nicht substantiierte Behauptungen mit guter Begründung abgebügelt wurden. Es war kein Tag für notorische Nörgler und Schadensersatzjäger!
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Viele alte Bilder aus BulgarienHallo Hanne und Uli,
der tolle Link ist nicht von mir, sondern von Elmar. Mir gefallen übrigens auch die Bilder aus dem vorvorigen Jahrhundert!
Gruß
Manfred