Ich bin mir nicht sicher, ob das hier angeführte BGH-Urteil überhaupt auf den Fall passt. Denn da ging es um eine bei einem Reiseveranstalter über ein Reisebüro gebuchte Pauschalreise. Und da war, so der BGH, nur der Veranstalter auf die Einreisebestimmungen hinweispflichtig. Eine doppelte Pflicht, nämlich zusätzlich die des Reisebüros als Vermittler, bestehe nicht.
Hier wurde aber nur ein Flug gebucht. Die Frage ist, ob hier die Airline oder nicht doch auch das Reisebüro in der Pflicht gewesen ist, die Visabestimmungen zu erläutern. Ich weiß das nicht, bin kein Reiserechtsexperte. Mir fällt halt auch auf, dass das Reisebüro 50 Prozent bezahlt.
Das Urteil im Wortlaut: >>hier<<