Wir hatten das letztes Jahr!
Schadenersatzansprüche hast Du hier nicht, da DU vom Vertrag kostenlos zurückgetreten bist!
Der Veranstalter ist verpflichtet, Dir eine Alternative vorzuschlagen. Dies hat er getan. Du hast nicht eingewilligt, sondern von Deinem kostenlosen Rücktrittsrecht gebrauch gemacht!
Wir haben das letztes Jahr auch so getan, da für mich die Alternative auch nicht in Frage kam. Wir haben einen guten Anwalt im engeren Freundeskreis, der hat mit uns alles durchgekaut, aber es war ja alles rechtens!
Es geht ja darum, daß der RV versucht hat, den Vertrag mit Dir nach den besten Möglichkeiten zu erfüllen. Es kann niemand was dafür, wenn das a) nicht rechtzeitig fertig wird und b) in der Gegend keine gleichwertigen Hotels zu finden sind!
Also, Hoffnungen auf Schadenersatz brauchst Du Dir keine zu machen, da Dir ja kein Schaden zugefügt wurde. Und wenn man von "entgangener Urlaubsfreude" spricht: DU wolltest die angebotene ALternative ja nciht annehmen...