Willkommen im Forum und auf der Insel 
Ohne zu wissen, was euch so interessiert, wird's mit Tipps natürlich schwierig. Einen guten Einstieg für jeden Geschmack findet ihr aber schonmal hier
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Ohne zu wissen, was euch so interessiert, wird's mit Tipps natürlich schwierig. Einen guten Einstieg für jeden Geschmack findet ihr aber schonmal hier
Hallo,
nimm doch für die Frage einfach deinen alten Thread 
Hallo und willkommen im Forum,
schau doch mal hier, da gibt's schon was zur Anlage 
Aha, die Wohnung war also anderweitig belegt?
Dann ist der Vermieterin kein Schaden entstanden den du kompensieren müsstest.
...wenn dies für den gesamten Buchungszeitraum der Fall war und der gleiche Mietpreis erzielt werden konnte. 
Was kostet denn Jetski-Fahren? Vielleicht wäre es günstiger, die Gutscheine verfallen zu lassen und statt der Taxikosten an eurem Urlaubsort Jetski zu fahren... 
Irgendwie steh ich grad auf dem Schlauch - du musst doch wissen zu welchem Preis du die FeWo gebucht hast?! 
Und was ist das bitte für ein Vermittler, bei dem man nicht mal ne Email mit den Rahmendaten (Objekt, Zeitraum, Preis...) als Bestätigung bekommt? Vielleicht könntest du ja einfach mal Ross und Reiter nennen.
Schau mal, hier gibt´s schon was zum Hotel, wo auch die "Gästestruktur" thematisiert wird... 
Ich denke aber, dass gerade die Alleinlage die Anlage für einige interessant macht
Die thailändische Centara Group nutzt gerade die Gunst der Stunde und hat das zuvor als Lykia World& Links Golf bestehende Hotel übernommen.
Neuer Name Centara Grand Lykia World Resort & Spa.
@Günter/HolidayCheck
Man darf gespannt sein, die Anlage ging ja schon durch so einige Hände... :?
Den Reisetip hast du schon gesehen? 
Kurze-Hosen-Diskussion in 5... 4... 3... 2... 1... 
Aus der l´tur-Hotelbeschreibung:
Zum Abendessen wird um angemessene Kleidung gebeten (lange Hosen für Herren)
Für 390 € p.P. würde ich es nehmen 
Erhöht sich aber doch nur minimal... 
Pauschale Sätze sind wohl zulässig aber nur, wenn sie belegbar sind
Dann sind wir uns ja einig 
Die Aussage
pauschale Stornosätze sind nicht zulässig
stimmt schlichtweg nicht, da es ausdrücklich im Gesetz so vorgesehen ist (zur Zulässigkeit zuletzt am 03.11.15 (nach wie vor) der BGH, Az. X ZR 122/13).
Dass an die Höhe bzw. die Berechnung der Stornosätze von der Rechtsprechung mittlerweile hohe Anforderungen gestellt werden, steht außer Frage.
Vorsicht mit gefährlichem Halbwissen! 
Natürlich ist eine Vereinbarung im Reisevertrag über einen prozentualen Entschädigungssatzes bei für den Fall des Stornos zulässig (§ 651i Abs. 3 BGB).
Und daran hat der BGH in der genannten Entscheidung ausdrücklich festgehalten. Leitsatz 1 der Entscheidung lautet:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam. Eine höhere Anzahlung kann der Reiseveranstalter nur dann verlangen, wenn er in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrages bei Vertragsschluss seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient.
Keine Ahnung, wo deine "Quelle" (welche?) anderweitige Erkenntnisse her hat...
