Guckst du hier ... Seite 1
https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/erfahrungen-mit-canusa-reisen--102663
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vs - weder deine Meinung noch deine Befürchtungen sind mir wichtig. Für alle anderen hast du diese in geschätzten 1.000 post dargelegt. Hier noch mal meine Meinung:
Letztlich hat ma zwei Möglichkeiten, was eigentlich für alle hier gilt, die auf eine Rückerstattung der Anzahlung oder Zahlung warten.
Du kannst nichts tun, und warten. Es kommt irgendwann ein Gutschein oder alternativ eine Rolle Klopapier oder sonst was, was der RV als Ausgleich für richtig hält. Diese Lösung wird von allen Reiseveranstaltern herbeigesehnt und von VS sehr ambitioniert beworben.
Die zweite Möglichkeit ist, per Mahnbescheid seinem "Wunsch" auf Rückerstattung mehr Nachdruck zu verleihen und den Reiseveranstalter in Zugzwang zu setzen. Wer glaubt, dass Gerichte nicht mehr arbeiten werden, glaubt auch, dass Friseure nie mehr aufmachen. Ein weiterer Aspekt ist der, dass ein Reiseveranstalter sicher nicht die als erstes bedient, die sich still verhalten - und das dürfte die Mehrheit sein. Es ist deshalb gar nicht so abwegig, dass die, die als erstes "Dampf" machen auch mit einer Rückzahlung rechnen können und zu guter letzt: Auch Gerichte arbeiten nach dem "first in - first out" Prinzip ... es kann nichts schaden, dann schon ein "Aktenzeichen" zu haben.
@Ikiukas
Schreibe die TUI an und widerspreche dem Lastschrifteinzug schon jetzt. Einfach formloses Schreiben mit Angabe deiner Buchungsnummer reicht. Wenn Sie dann einziehen, sind sie selber für die Kosten verantwortlich, ansonsten wärst es im Zweifelsfall du, da du ja dem Lastschriftverfahren zugestimmt hast.
@Vik
Nein, kein Kampf gegen Windmühlen. Der Mahnbescheid ist keine Wasserpistole. 80% fühlen sich betrogen und werden es auch, wenn sie sich nicht wehren. Ich habe die zwei Möglichkeiten beschrieben - dafür bin ich jetzt ein Forentroll.
Es steht aber jedem frei, den VS-Weg zu gehen ... wenn es glücklich macht - mich würde es nicht befriedigen, wie ein Lämmchen aufs Messer zu schauen und drauf zu warten, dass zu Ostern das Messer kommt.
@Vik
Wie meinst du das?
Wenn du dem Veranstalter vorab noch eine Mahnung schicken willst, ist der von mir geschriebene Text voll ausreichend. Der Satz mit dem Gutschein soll in jedem Fall mit aufgeführt sein.
Letztlich hast du 2 Möglichkeiten, was eigentlich für alle hier gilt, die auf eine Rückerstattung der Anzahlung oder Zahlung warten.
Du kannst nichts tun, und warten. Es kommt irgendwann ein Gutschein oder alternativ eine Rolle Klopapier oder sonst was, was der RV als Ausgleich für richtig hält. Diese Lösung wird von allen Reiseveranstaltern herbeigesehnt und von VS sehr ambitioniert beworben.
Die zweite Möglichkeit ist, per Mahnbescheid seinem "Wunsch" auf Rückerstattung mehr Nachdruck zu verleihen und den Reiseveranstalter in Zugzwang zu setzen. Wer glaubt, dass Gerichte nicht mehr arbeiten werden, glaubt auch, dass Friseure nie mehr aufmachen. Ein weiterer Aspekt ist der, dass ein Reiseveranstalter sicher nicht die als erstes bedient, die sich still verhalten - und das dürfte die Mehrheit sein. Es ist deshalb gar nicht so abwegig, dass die, die als erstes "Dampf" machen auch mit einer Rückzahlung rechnen können
und zu guter letzt: Auch Gerichte arbeiten nach dem "first in - first out" Prinzip ... es kann nichts schaden, dann schon ein "Aktenzeichen" zu haben.
@dunklerfuerst sagte:
Könntest du mir deine Mahnung zur Verfügung stellen oder mitteilen welche Frist du denen gesetzt hast ?
Kundennummer/Rechnungsdatum/Vorgangsnummer usw.
Sehr geehrte Damen und Herren,
da unsere o. a. Reise storniert wurde ist die von mir geleisteten Zahlung über -Betrag- innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Leider konnte ich noch keinen Zahlungseingang feststellen.
Ich fordere Sie deshalb auf den Betrag bis zum - heutiger Tag + 10 Tage - zurückzuersatten. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückerstattung erhalten haben, gebe ich diesen Vorgang für weitere Schritte an meinen Anwalt.
Bitte beachten Sie auch, dass ich mit einer Gutscheinlösung, egal welcher Art, nicht einverstanden bin und deshalb bereits jetzt widerspreche.
Mit freundlichen Grüßen
Die Gesetzeslage ist per heute eindeutig, da bedarf es keiner Auslegung, es gibt dafür einen eigenen Paragrafen - BGB 615h
So lange hier keine rechtskonforme Änderung durch den Gesetzgeber erfolgt (und die ist noch nicht mal am Horizont sichtbar) ist dieser zur Anwendung zu bringen.
@Karsten 70
WIe auch immer. Derzeit hast du kein Anrecht auf kostenlose Stornierung und auch eine Umbuchung ist für Reisen, die erst im August stattfinden sollen noch nicht vorgesehen.
Du kannst jetzt abwarten oder Geld für Stornierung / Umbuchung ausgeben. Mehr Möglichkeiten bleiben dir nicht.
Die Rechtslage ist eindeutig: Es müssen keine Gutscheine akzeptiert werden, die Rückzahlung einer stornierten Reise muss binnen 14 Tagen erfolgen.
@Heiner
Wenn dafür ein Markt da ist, dann wird der auch bedient. Auch ich würde nicht zwanglos bei einem Reise-Internetunternehmen buchen, das nicht vertrauenswürdig ist - und das ist aus meiner Sicht gerdade kein einziges.
@MAN-Mann
Alle Branchen unterliegen einem Wandel, auch die Reisebranche. Wo ein Markt ist, werden andere das Geschäft übernehmen und wenn der Kundenwunsch das klassische Pauschalreisegeschäft ist, dann wird es auch dafür einen Anbieter geben.
Dass auch große Unternehmen verschwinden ist nichts neues Preusag, Mannesmann, Neckermann, Quelle, Schlecker sind nur ein paar Beispiele. Also, die Welt dreht sich auch ohne TUI und FTI weiter ...