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CaptainJarekC

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  • Urteil: Wer online das Ziel vertauscht, muss zahlen!
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Erika1 wrote:
    Der Kunde zahlt, falls er etwas verwechselt.

    • warum darf der Kunde sich nicht irren???

    Er darf sich doch irren! ❓
    Er muss nur für seinen selbst fabrizierten Mist auch geradestehen und haften!

    hugo11 wrote:
    Es sollte bei Internet-/Telefonverträgen grundsätzlich eine Widerspruchsfrist geben und zusätzlich nachträglich ein Vertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden müssen.

    Da könnte man auch viel Schmuh unterbinden. Das mal nur so nebenbei und nicht auf die Reisebranche bezogen!!!

    Eigentlich wäre ich schwer dafür, dann könnten nämlich geschätze 75% aller touristischen Onlinevertriebswege die virtuellen Pforten schließen. 😄

    Aber wenn man mal ehrlich ist, dann ist das in der Touristik sowohl online als auch offline - zurecht - so, dass es dieses Rücktrittsrecht nicht gibt, da zumeist keine greifbare Lagerware verkauft wird, welche auch problemfrei zurückgenommen werden kann.

    Erika1 wrote:
    der Online-Bucher darf sich nicht vertun, das ist das Wesentliche. Und der vertut sich o h n e Reisebürounterstützung garantiert, nicht wahr?

    Naja, garantiert ist es nicht. Soll auch schon ein paar Leute gegeben haben die es hingekriegt haben. Aber die Wahrscheinlichkeit eines ( gravierenden ) Fehlers ist definitiv deutlich höher!
    Und ganz ehrlich: Bei den meisten dieser Fälle - so wie auch diesem - empfinde ich eher Schadenfreude und Genugtuung als Mitgefühl.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sommer 09
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Dein Beitrag war doch von 20:06 h ❓

    However, ich find´s auch toll, dass ich mir die Zeit dafür nehme! 😛

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • "Seltsames" Reiseangebot!?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    ginus wrote:
    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dies vom türkischen Staat gesponsert wird.

    Das ist in den Wintermonaten in der Türkei überaus üblich und wird von vielen deutschen Reiseveranstaltern bzw. ihren Agenturen vor Ort gerne in Anspruch genommen. Ansonsten sind die ganzen 199/249/299,- EUR Wochen-Angebote für 5*-Sterne Hotels an der türkischen Riviera nicht zu erklären, denn alleine der Flug kostet regelmäßig schon mehr als das ganze Angebot inkl. Transfers, Hotelunterkunft, Verpflegung etc.
    Eines der Ziele dürfte sein, dass möglichst wenig Hotels im Winter schließen müssen und die Arbeitslosenzahlen ( und die damit verbundenen Kosten des Staates ) entsprechend gering ausfallen.

    Viele Grüße.

    Allgemeine Fragen

  • Sommer 09
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Die Datenqualität der Veranstalter ist leider regelmäßig sehr schlecht. In den seltesten Fällen werden in den Buchungsmaschinen im Internet wirklich alle Veranstalter mit allen Preisvariationen brauchbar dargestellt. Oftmals fehlen ganze Teile ... wie Du ja selbst gemerkt hast ( natürlich sind diese Sachen aber trotzdem buchbar! ).
    Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann ruf doch einfach mal z.B. im HC-Reisebüro oder beim Reisebüro Deines Vertrauens an oder geh dort mal vorbei und die Damen und Herren Experten werden Dir die besten Angebote herauspicken, denn nur die haben das Wissen und den tatsächlichen Überblick über alle Preisvariationen der Veranstalter.

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Preisminderung nach einer Reise? Wie hoch ist angebracht?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man das Geld gehabt hat in den Urlaub zu fahren ... das finde ich in der Tat auch überaus dreist. :?
    Wenn ich da der Richter wäre, wüßte ich schon in welche Richtung ich tendenziell urteilen würde 😆

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Köln-Bonn Flughafen - KLM - zwei Terrorverdächtige festgenommen!!
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Gähn ...

    ... komisch finde ich eigentlich nur, dass die BPol so lange gebraucht hat. Warum hat man die Jungs nicht schon vorher geschnappt, sondern mußte eine Fokker, die bereits die Startfreigabe (!) hatte wieder zurückholen?

    VG.

    Airlines

  • Sommer 09
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Nur der Vollständigkeit halber, weil´s sich sonst so anhört als würde das nur online gehen.
    Man kann die 1-2-Fly Reisen ( um die geht´s im obigen Posting ) selbstverständlich auch bei einem echten "Menschen" buchen und nicht bloß "online". Telefonisch und - ach wie altmodisch - auch persönlich z.B. hier im HC-Reisebüro oder in jedem anderen Reisebüro eures Vertrauens. 😘

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • normales Bad statt versprochenem Außenbad
    CaptainJarekC CaptainJarek

    jucunda wrote:
    insbesondere wenn man weiß, dass gerade in der Touristikbranche Konkurrenz eigentlich nur auf dem Papier stattfindet.

    Schön wär´s ... aber dem ist definitiv nicht so. Ich kenne eigentlich kaum eine Branche dieser Größenordnung wo mit derart harten Bandagen um minimale Margen gekämpft wird. Da werden sich gegenseitig Knüppel zwischen die Beine geschmissen, dass es nur so kracht. :?

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abflug einen ganzen Tag später als gebucht
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Ach keine Sorge, persönlich angegriffen fühle ich mich bestimmt nicht.

    MiGo82 wrote:
    wenn´s ein ordentliches Reisebüro währe würde es sich im voraus darum kümmern das es zu solchen Problemen nicht kommt dafür werden sie auch bezahlt....

    Mal abgesehen davon, dass ein Reisebüro dafür nicht bezahlt wird ... wie hätte es sich denn kümmern sollen? Einen Hellseher engagieren, der schon Wochen vorher weiß, dass der Veranstalter oder die Airline einen Flug verlegen/ändern/annulieren etc. ? Dafür kann ein Reisebüro 0-komma-nix!

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abflug einen ganzen Tag später als gebucht
    CaptainJarekC CaptainJarek

    MiGo82 wrote:
    Denk wenn alle so denken würden wie einige von euch würden die Reisebüros&Fluggesellschaften uns noch mehr über den Tisch ziehen...

    Klar. Das sind alles **********, die kommen schon so auf die Welt! Vorallem die erste Fraktion ... ganz schlimme Menschen! 😉

    ... ach Moment mal, hat Dein Reisebüro nicht für Dich eine Lösung Deines Problems erreicht? Ich hätte mit Interesse zugeschaut, wie Du selbst einen Call-Center Mitarbeiter von Öger Tours davon überzeugen hättest wollen Dir einen Flug ab München anzubieten. Das wäre ein Spaß geworden. 😆

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rundreise Mayakultur - welchen Veranstalter könnt' ihr empfehlen?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Miller

    VG.

    Reiseveranstalter

  • Urteil: Wer online das Ziel vertauscht, muss zahlen!
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Quelle: Tourexpi, 25.09.2008

    Tourexpi wrote:
    Vorsicht: Wer online Ziel vertauscht, muß zahlen!

    Wer kennt es nicht: Man hat nur flüchtig hingesehen und anschließend geklickt, oder die Maus verrutscht... Doch wer bei Onlinebuchungen sein Reiseziel verwechselt und bucht, der muß zahlen. Da hilft nach einem Grundsatzurteil auch der Verweis auf eine Unachtsamkeit nichts.
    Wie dpa berichtet, hat nun das Landgericht München ein Grundsatzurteil unter dem Titel „Augen auf beim Ticketkauf“ veröffentlicht (AZ.: 34 O 1300/08). Der Anlaß: Eine Familie hatte beim Buchen im Internet San Jose in Kalifornien mit San José in Costa Rica verwechselt, und dadurch Tickets für 9.000 Euro gebucht.

    Der Familienvater klagte mit der Begründung, er habe das falsche Ziel angeklickt. Recht erhielt er jedoch nicht. Die Begründung des Landgerichts: Das Risiko trägt bei einer Buchung im Internet der Kunde!

    Der unglückliche Online-Bucher klagte nach dem Urlaub mit der Absicht, den Aufpreis für das Umbuchen vom Reisebüro zurückzuerhalten, und machte geltend, er habe bei der Buchungsbestätigung oder beim Erhalt der Rechnung darauf hingewiesen werden müssen, für welches Reiseziel er Tickets gebucht habe.
    Komplette Text und Quelle

    Sinnvolles Urteil wie ich finde.

    VG.

    Text gekürzt und Link wegen rechtlichen Gründen eingefügt

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bentours Deutschland
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Tja, dass schöne oder schlimme ( wahlweise ) daran ist doch, dass man da gar keine "Prozesstage" bräuchte.
    Wenn man ein Unternehmen führt, welches nachweislich nach deutschen Recht nicht von einer Insolvenz betroffen ist und jemand behauptet öffentlich das Gegenteil ... da muss ich gar nicht erst in einen öffentlichen Prozess um Forderungen an ihn stellen ( und ziemlich leicht auch durchsetzen ) zu können.

    Und hier würde ich persönlich dem Kläger auch noch beipflichten und Applaus schlagen, denn es wäre ein Unding einem Unternehmen per Rufschädigung, Verleumdung etc. den "Gnadenstoss" setzen zu wollen und damit ggf. Arbeitsplätze usw. zu vernichten, obwohl es vielleicht gar nicht so schlimm ist wie es bspw. die Medien darstellen. ( Ich möchte das aber jetzt explizit nicht auf den Fall Bentour bezogen wissen ).

    Auf "Späße" dieser Art wie die Aussagen von User mamasiko gibt es - zurecht - bis zu fünf Jahre "Knast" bzw. hohe Geldstrafen.

    Dafür gibt´s im StGB den §187 ( den Wortlaut kann sich ja jeder mal bei Herrn Google nachgucken ).

    Also an dieser Stelle nochmal: Vorsicht mit geschäftsschädigenden Aussagen, welche nicht auf einer belastbaren Grundlage stehen.

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Abflug einen ganzen Tag später als gebucht
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Dein Vertragspartner!
    ... und der ist nunmal Öger Tours.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was haltet ihr davon... ist das seriös? Kennt sich jemand aus?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    ar2679412057 wrote:
    ...also ausprobieren - reklamieren kann man nachher immer noch ...oder? no risk, no fun !!!

    "Geniales" Motto ... ich spiele mit dem Gedanken das gut sichtbar in unserem Reisebüro aufzuhängen um die Kunden zur Buchung zu animieren. 😆
    Ich kann nicht mehr ... so einen Quark habe ich hier schon lange nicht mehr gelesen.

    Reiseveranstalter

  • Mietwagen-Versicherungen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Wenn einem Deckungssummen von üblicherweise 1.000.000 bis 2.000.000 EUR bei einer RB-Buchung nicht ausreichen ( in den USA mit dieser kranken Schadenersatzrechtsprechung kann das ja schonmal passieren ... in Europa ist eher schwierig eine solche Grenze zu knacken ), der kann sich explizit noch höher versichern.

    ginus wrote:
    Wer weiß das schon alles, (alle guten)RB Mitarbeiter????

    Na ich hoffe doch!

    ginus wrote:
    Von wem stammt der 2-seitige Schrieb zu den Details üblicherweise?

    Je nach Anbieter mal vom Anbieter direkt, mal vom Reisebüro.

    Viele Grüße!

    Reiseveranstalter

  • Urlaub umbuchen?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Ist möglich. Kosten stehen in den AGB´s Deines Veranstalters.

    Viele Grüße.

    Allgemeine Fragen

  • Bentours Deutschland
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Doch, ist es!
    Die Gedanken sind frei. Aber laut ausgesprochene oder geschriebene Gedanken sind es mitnichten!

    Wenn ich im Hause Bentour als Verantwortlicher tätig wäre, dann hätte ich mir allein an den unüberlegten Aussagen in diesem Thread bzw. in diesem Forum über Abmahnungen und Schadenersatzforderungen schon eine so goldene Nase verdient, dass ich wohl das beste Unternehmensergebnis der Firmengeschichte abgeliefert hätte.
    Man muss sich ja manchmal fast schon "fremdschämen" wie fahrlässig hier manche mit ihren Besitztümern umgehen. kopfschüttel

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Bentours Deutschland
    CaptainJarekC CaptainJarek

    mamaskito wrote:
    erst sauberen Bankrott hinlegen

    Vorsicht mit solchen unüberlegten öffentlichen Äußerungen. Denn sonst verdienen die vielleicht mit den Abmahnungen bei Dir schon genügend Geld um eine hervorragende Jahresbilanz abzuliefern.

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Mietwagen-Versicherungen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    mabysc wrote:
    Wir wurden noch nie auf so etwas hingewiesen und früher haben wir immer per RB gebucht.

    Früher, früher ... früher gab´s auch noch keine Autos ( aber schon "Reisebüros" ). Was zählt ist das hier und jetzt!

    ginus wrote:
    Das ist einfach so. Dabei war das sicher mal bei der Ausbildung zu erlernen?

    Ehrlich gesagt bin ich mir da gar nicht so sicher. Habe den "Rahmenlehrplan" der IHK nicht im Kopf, aber Mietwagen dürfte da kaum oder gar nicht auftauchen. Dafür dürfen sich die Azubis mit dem Auswendiglernen aller ICE-Bahnhöfe beschäftigen die sie dann bei einer x-beliebigen Zugfahrt in der richtigen Reihenfolge aufsagen dürfen. Das könnte man zwar innerhalb von Sekunden nachgucken, aber nein, sowas muss ja "gelernt" werden.
    Ist halt typisch deutsche Bürokratie bei den Kammern. ( ... und steht auf einem anderen Blatt )

    @ginus:

    Ich stimme zu, die gängige Konstruktion bei den Selbstbehalten ist regelmäßig Vorlage vor Ort und Ausgleich innerhalb weniger Tage ( glaubt man ja regelmäßig nicht, klappt aber tatsächlich innerhalb von zwei, drei Werktagen ) daheim in Deutschland vom Anbieter des Mietwagens ( Veranstalter / Broker )
    Bei den weiteren inkludierten Leistungen kommt´s regelmäßig auch auf den Anbieter in Deutschland aber auch auf die Mietwagenfirma vor Ort an. Das ist eigentlich bei jedem ein wenig anders. Mal ist was dabei, manchmal auch nicht. Das wird mit dem Kunden auch entsprechend durchgegangen. Will er z.B. für ´ne Woche Mietwagen X und seine Frau will mitfahren, da kann es sein das Anbieter A 200,- EUR kostet und 5 EUR pro Tag für den Zweitfahrer haben will und Anbieter B kostet 219,- EUR und hat den Zweitfahrer bereits inkludiert. Also wird ihm Anbieter B vorgeschlagen.
    Bei jedem Wunsch des Kunden muss man also das angebotene Fahrzeug genau auf diesen einen Kunden individuell abstimmen.
    Auch Kindersitze und Navis können übrigens schon inkludiert sein ( allerdings vielleicht nicht in den Klassen die Du üblicherweise buchst?! 😛 )
    Auch über die alle möglichen und unmöglichen Versicherungen für exakt das gewünschte Auto wird der Kunde immer aufgeklärt. Und da der Kunde normalerweise außer Stande ist diesen Informationsüberschuss sofort zu verarbeiten, erhält er alle Details seines Mietwagens auf einem zweiseitigen, übersichtlichem Merkblatt. Da steht dann sogar drauf an wen er sich z.B. in Falle eines Unfalls in welcher Reihenfolge zu wenden hat usw.

    Mehr kann man glaube ich für einen 08/15 Mietwagenbucher nicht tun.

    mabysc wrote:
    Einfach mal so von einem "alter Hut" und "man wird von jedem Reisebüro hingewiesen" zu sprechen ist wohl etwas zu überheblich.

    Nö, ist es nicht. Ein gutes Reisebüro wird Dich darauf hinweisen. Tut es das nicht, hast Du eher die Bekanntschaft eines nicht so guten Büros gemacht.

    Viele Grüße!

    Reiseveranstalter
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