@Holginho
zu: "Und nein, die Insolvenz war nicht wirklich abzusehen"
1.) eine Insolvenz ist immer erkennbar, sie tritt ein bei Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit. Wenn die Insolvenz nicht rechtzeitig beantragt würde, würde die Geschäftsführung sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen
2.) Auch im Falle einer Insolvenz sollten die Regeln eines ehrbaren Kaufmanns für den Reiseveranstalter gelten. Insofern kann man als Kunde und ggf. als Gläubiger verlangen, dass offiziellen Ankündigungen seitens des Reiseveranstalters wie die, dass alle Reisen, die unter ein bestimmtes Abreisedatum fallen, durchgeführt werden dann auch der Wirklichkeit entsprechen.