Ahotep wrote:
celallo,ärgere Dich nicht über Glauch, sondern eher über Dich selbst.
Eine Reisebuchung via Internet oder Telefon ist ein Fernabsatzvertrag und somit gültig. Ob nun versehentlich oder nicht.Das Widerrufsrecht, das dem Verbraucher die Möglichkeit einräumt, jeden Vertragsabschluss innerhalb von 2 Wochen ohne Begründung rückgängig zu machen (§ 355 Abs. 1 BGB) findet im Fall der Reisebuchung keine Anwendung.
Du hast gebucht, es wurde storniert und die Stornogebühren musst Du bezahlen.
Also hör auf zu moppern und passe beim nächsten Mal besser aufSabine
ja gude sabine ich hatte nie ein Vertragsabschluss gemacht!!!
(im februar ein zu-schneller mausen klik fur eine aufentalt in ein hotel in Italien im september)
und ich habe nie meine baeschtiegung gegeben!!
ein monat + bekaeme ich ein storno-rechnung!!
und weiter ein monat später bekaemich ein brief vom ihrem anwalt !!
noch mal fluche!!
ich habe bereitz meine storno -rechnung + der anwalt gebühr bezahlt!!!
179€ wieder v... glauch!!!
excuse my german (ich bin Elsasser)
