Danke füre Eure Antworten...
Das CH steht nicht für die Schweiz. Buchung, Zahlung usw. hat in Deutschalnd stattgefunden. Ich habe jetzt auch alles an einen Rechtsanwalt gegeben aber es sieht wohl nicht gut aus.
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Das CH steht nicht für die Schweiz. Buchung, Zahlung usw. hat in Deutschalnd stattgefunden. Ich habe jetzt auch alles an einen Rechtsanwalt gegeben aber es sieht wohl nicht gut aus.
Hallo zusammen,
ich habe eine Pauschalreise ganz seriös im Reisebüro gebucht (Abreise im Jan. 2018). Als guter (oder dummer) Kunde habe ich den gesamten Reisepreis vor der eigentlichen Fälligkeit und der Insolvenz gezahlt. Jetzt kam es wie es kommen musste und die Reise wurde abgesagt.
Ca. drei Wochen vor der Absage habe ich JT auf den fehlenden Sicherungsschein hingewiesen und die Rückerstattung des Reisepreises verlangt. Das Geld habe ich natürlich nicht bekommen aber ich wurde mit der Stornorechnung auf die Gläubigerliste gesetzt und werde dann ca. 3-5% des Betrags zurückbekommen.
Daher frage ich mich, ist das so in Ordnung von JT und hätte das Reisebüro, das mir die Mail mit der Rechnung zugesendet hat, mich auf den fehlenden Sicherungsschein hinweisen müssen ?
schöne Grüße