Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Die Anlage besteht aus 2 normale Hotels und ein Appartmenthotel.
Auf der Homepage des Hotels steht eindeutig, dass die beiden Hotels (in dem einem ist das Hallenbad) geschlossen sind und nur das Appartmenthotel geöffnet ist.
Deshalb habe ich beim Reiseveranstalter per Email extra angefragt, weil dies, soweit ich mich erinnere auch noch im Internetangebot so angegeben war. Die Antwort die ich erhielt war, dass das Hallenbad offen ist.
Aufgrund dessen haben wir ja unsere Reise erst gebucht, zumal wir 4 Kinder haben und die das natürlich auch nützen wollten.
Das mit der Frankfurter Tabelle kenn ich. Das habe ich auch Neckermann in einem Schreiben erwähnt.
Neckermann antwortete: "Die von Ihnen erwähnte Frankfurter Tabelle ist in der Rechstsprechung umstritten, da sie von den meisten Gerichten nicht angewendet wird. Sie stellt nur eine Orientierungshilfe dar, zumal bestimmte Sachverhalte darin in unangemessener Weise schematisiert werden. Wir sind daher der Meinung, dass sie in Ihrem Falle nicht zugrunde gelegt werden kann.