...auch ich habe beide Karten. Zuzahlungen entfallen bei beiden und zudem werden die Gebühren für die Sitzplatzreservierungen erstattet, Unfall-, Reiserücktritt- und Reiseabruchversicherungen sind auch noch dabei.
curiosus
Beiträge
-
Visa oder Mastercard ?? -
Sitzplatzreservierung/Kinder Condor ?"Engel10" wrote:
In diesem Zusammenhang stellt sich mir noch eine Frage: Gibt es einen Unterschied zwischen Pauschalreise und Nur-Flug ?...bei einer Pauschalreise ist eigentlich eine Hotelunterkunft mit dabei, bei "Nur-Flug" eben nicht.

-
Mecker-Ecke / Speakers CornerSalvamor, ich verstehe Lexilexi so, daß sie die Krawallmacher, "die einen über das normale maß hinaus erzwungenen polizeieinsatz provozieren", damit gemeint hat.
Oder sehe ich das falsch?
-
Primasol Beach Albatros...wenn Du das richtige ausgewählt hast schon.

-
Mecker-Ecke / Speakers CornerHab verstanden, ja von solchen Forderungen halte ich nichts, schließlich gibt es, wie ich schon geschrieben hatte, das Versammlungs- und Demonstrationsrecht. Diese Freiheit der Bürger ist sehr hoch anzusiedeln.
Das es immer wieder zu negativen Erscheinungen bei einigen Aktionen kommt ist schlimm genug, aber deshalb die friedliche Meinungsäußerung der Mehrheit zu beschneiden geht dann doch wohl zu weit.

-
Mecker-Ecke / Speakers CornerNein, Salvamor, hier geht nichts durcheinander. Mein posting mit den Urteilen bezog sich auf meine Bemerkung
"curiosus" wrote:
...tut mir leid Lexilexi, das ist so nicht richtig. Sowohl einige der Krawallmacher der Chaos-Tage, Randalierer in Kreuzberg oder auch "einbetonierte" Castor-Gegner wurden bislang zur Rechenschaft gezogen. Schau mal bei den entsprechenden Gerichturteilen der letzten Jahre nach...Also keine Regressforderung wegen der Teilnahme an einer Demonstration, sondern wegen Schädigung Dritter bzw. Eingriff in den Schienenverkehr.
-
Primasol Beach Albatros...ja! Hier kannst Du Kontakt aufnehmen: PrimaSol-Gruppe
-
Juni zu heiß für kleine Kinder?"wally/oma x" wrote:
Also sind nur die Antworten wirklich relevant auf ihre direkt gestellten Fragen.
lese oder verstehe ich hier was falsch 
"Binalein" wrote:
Bitte sagt uns eure ehrliche Meinung!Das wollte sie doch und hat entsprechende Beiträge erhalten

Ich sage nur: kein Problem mit Kindern in Ägypten. Und Hepatitis A-Impfungen sind für Kinder kostenlos

-
Mecker-Ecke / Speakers Corner...mal kurz zur Information bezüglich der Castor-Blockaden:
Im Namen des Volkes!
U R T E I L
In dem Rechtsstreit
Deutsche Bahn AG, vertreten durch die Vorstandsmitglieder
X.Y., X.Y. und X.Y., XXXXX
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte X und Y, Geschäftszeichen: XXX/02gegen
- X.Y,Z,
- X.Y,Z,
- X.Y,Z,
- X.Y,Z,
- X.Y,Z,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt X, Geschäftszeichen: XXX/02
hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg auf die mündliche Verhandlung vom 25.02.2003 durch den Richter am Ländgericht Saffran als Einzelrichter für Recht erkannt:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin- 4.714,99 EUR nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.10.2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 53 % und die Beklagten 47 % als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten wegen Schäden aus einer Blockadeaktion aus Anlass eines Transportes von Castor-Behältern auf der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg am XX.XX.2001 geltend.
Am XX.XX.2001 wurde auf den vorgenannten Gleiskörpern, die sich im, Eigentum der Deutschen Bahn Netz AG befinden, ein Transportzug mit sechs Castor-Behältern für abgebrannte Kernbrennstäbe geführt.
In Höhe von Bahnkilometer XXX im Landkreis Lüchow-Dannenberg befand sich im Gleisbett ein ca. 50 cm langes Stahlrohr sowie ein Betonblock, in welche Stahlröhren eingelassen worden waren. Diese Vorrichtungen waren einige Zeit vor dem Transport dort eingelassen worden und mit Gleisschottersteinen verdeckt worden. Am Abend des XX.XX.2001 fesselte sich der Beklagte zu 5) an beiden Unterarmen an das vorgenannte Stahlrohr fest. Er arretierte das Schloss und konnte sich selbst nicht mehr befreien. Die Beklagten zu 1) - 4) ketteten sich jeweils einen ihrer Arme in je eines der einbetonierten Stahlrohre fest und konnten sich ebenfalls nicht mehr befreien. Auf Grund dieser Blockade wurde der gegen XX Uhr am XX.XX.2001 eintreffende Castor-Transportzug an dieser Stelle aufgehalten und konnte seine Fahrt vorerst nicht mehr fortsetzen. Der Transportzug musste in den Bahnhof nach Dahlenburg zurückgeführt werden.
Die Beklagten wurden nacheinander aus ihren Verankerungen befreit, die Beklagte zu 3) erst am Nachmittag des Folgetages.
Der Transportzug konnte daher erst am XX.XX.2001 gegen XX Uhr den Bahnkilometer XX passieren.
In der Folgezeit hat die Deutsche Bahn Netz AG die durch die Aktion der Beklagten und die Rettungsmaßnahmen aufgetretenen Schäden an dem Gleisbett reparieren lassen. Hierfür hat die Deutsche Bahn Netz AG 4.714,99 EUR mindestens, aufgewendet, wobei auch der Betonblock und das Stahlrohr aus dem Gleisbett entfernt wurden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Rechnung der Fa. XXXXX vom XX.XX.XXXX, Bezug genommen.
Folgende Schadenspositionen werden von der Klägerin geltend gemacht:- Reparaturkosten: 4.7114,99 EUR
- Schotter für das Gleisbett: 587,99 EUR
- Verzögerungsschaden: 4.807,29 EUR
insgesamt: 10.110,27 EUR.
Die Schadensersatzansprüche für die Gleisreparatur und den Schotter sind an die Klägerin von der Deutschen Bahn Netz AG abgetreten worden. Die Klägerin hat die Abtretung angenommen.
Quelle: Robin Wood
Bußgeld wegen Blockade eines Castor-Transports
Ein wegen der Blockade von Gleisen, über die ein Castor-Transport rollen soll, verhängtes Bußgeld verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Zwei Demonstrantinnen hatten sich im April 1995 auf der Strecke, die der Castor-Transport nahm, trotz eines Versammlungsverbots an Eisenbahnschienen angekettet. Sie waren dafür zu einem Bußgeld in Höhe von 500 DM verurteilt worden. Dagegen legten die beiden Atomkraftgegnerinnen Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an. Zwar könne das Bußgeld nicht darauf beruhen, daß sich die beiden nicht an das Versammlungsverbot gehalten hatten. Es sei nämlich nicht sicher, daß das Versammlungsverbot zu Recht erlassen wurde. In jedem Falle hätten die beiden Demonstrantinnen aber gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verstoßen. Diese schütze die Sicherheit des Schienenverkehrs und schränke die Versammlungsfreiheit rechtmäßig ein.
Quelle: ard.de
Verurteilung von Umweltschützern
Zwei Umweltschützern der Organisation Greenpeace, die sich an Blockadeaktionen gegen "Castor"-Transporte beteiligt haben, sind rechtskräftig wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revisionen der beiden Angeklagten, eine Frau und ein Mann, zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Paderborn rechtskräftig (AZ.- XXXXXXXXXXXXXXXXXXX).Die Angeklagten hatten sich 1996 an einer Blockadeaktion auf dem Verbindungsgleis zwischen dem Atomkraftwerk Würgassen und dem öffentlichen Schienennetz der Bundesbahn beteiligt. Ein Stahlkasten war auf den Schienen so befestigt worden, daß er die Gleise,nicht beschädigte, aber auch nicht entfernt werden konnte. Die Blockierer streckten ihre Arme in den Stahlkasten, um den Transport an der Weiterfahrt zu hindern. Als die Aktion am zwölften Tag ausgeweitet
werden sollte, wurde sie von der Polizei beendet. Das Schienenstück mußte ausgewechselt werden. Es entstanden Kosten in Höhe von mehr als 25 000 Mark.Das Landgericht Paderborn verurteilte die Angeklagten wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung. Der 4. Strafsenat des BGH bestätigte das Urteil in vollem Umfang. In der Begründung heißt es, Sachbeschädigung liege nicht erst bei einer Beschädigung der Schienen, sondern auch dann vor, wenn die Brauchbarkeit nachhaltig beeinträchtigt werde. Der Tatbestand der Sachbeschädigung sei damit erfüllt. Die Angeklagten hätten in strafbarer Weise versucht, die Verantwortlichen zum Unterlassen des Transports zu nötigen. Auf das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit könnten sie sich nicht berufen: Allerdings kann ihnen nicht abgesprochen werden, sich ernsthaft um ein gewichtiges Anliegen der Allgemeinheit bemüht zu haben", so der Senat. Die Demonstrationsfreiheit schütze nur friedliche Veranstaltungen. Als solche könne die Aktion nicht angesehen werden.
Quelle: Frankfurter Rundschau
Aktenzeichen und Namen wurden zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von mir gexxxt
-
Mecker-Ecke / Speakers Corner"Lexilexi" wrote:
@curiosus
eine schöne heile welt, die du da beschreibst.
wie die "teilnehmer" an den chaostagen zur verantwortung gezogen werden, weiß ich nicht. aber die "an die gleise ketterer" beim castor transport haben keine sanktionen zu befürchten....tut mir leid Lexilexi, das ist so nicht richtig. Sowohl einige der Krawallmacher der Chaos-Tage, Randalierer in Kreuzberg oder auch "einbetonierte" Castor-Gegner wurden bislang zur Rechenschaft gezogen. Schau mal bei den entsprechenden Gerichturteilen der letzten Jahre nach...
apropos "heile Welt": vor den Chaos-Tagen oder 1. Mai vielleicht, danach...

-
Mecker-Ecke / Speakers Corner"Lexilexi" wrote:
wenn greenpeace versucht, einen öltanker zu stoppen, dann geht das zu lasten der ölgesellschaft/reederei. die sollen ja auch damit getoffen werden. aber die polizeieinsätze die so sinnlos sind ,wie nur irgendwas bei den castortranporten werden durch die steuergelder von uns allen bezahlt....letztlich geht es immer zu unseren Lasten, entweder höhere Steuer oder höherer Benzinpreis, oder meinst Du, daß die Ölkonzerne diese "Sonderausgaben" von ihren Aktionären eintreibt?
"Lexilexi" wrote:
aber für castor ist geld da? eine aktion, die man sowieso nicht verhindern kann?...der Transport von nuklearem, hochgefährlichem Material unterliegt der staatlichen Kontrolle und Sicherheit und mußdaher von öffentlicher Seite gesichert werden (siehe Atomgesetz).
Aber mal zurück zur Demonstrationsfreiheit, diese Möglichkeit sich als Bürger frei zu artikulieren ist (zum Glück) im Grundgesetz verankert. Hiervon machen die meisten Demonstranten auch Gebrauch, selbst die, die eigentlich gegen unsere freiheitliche Grundordnung sind. Aber selbst solche Kundgebungen werden von den Sicherheitskräften geschützt und begleitet.
Blinde Zerstörungswut aber, wie z.B. bei den von Dir zitierten Chaos-Tagen, hat mit Demonstrationen nichts zu tun, dort festgenommene oder erkannte Personen werden juristisch für die von ihnen verursachten Schäden belangt. Gleiches gilt auch für Personen die sich entlang oder auf der Bahntrasse bei Gorleben angekettet oder einbetoniert haben.
Nochmals:
freie Meinungsäußerung in Form von Versammlungen oder Demonstrationen sind ein hohes und schützenswertes Gut unseres Landes, auch wenn damit in Kauf genommen werden muß, daß diese Freiheit mißbraucht wird.
Dieser Tatbestand ändert meiner Meinung nach aber nichts am eigentlichen Grundgedanken der Versammlungsfreiheit. -
Flughafen MünchenNordallee 2585356 München
Postfach 23 17 55 85326 München [http://www.munich-airport.de](http://www.munich-airport.de) E-Mail info@munich-airport.de Telefon +49 89 975-00 Telefax +49 89 975-5 79 06 -
Konvoi zwischen Hurghada und Luxor"steveatten" wrote:
Ich habe mich soeben in meinem Reisebüro erkundigt und die haben auch bei Thomas Cook Deutschland nachgefragt und der Rückflug kann nur über Luxor gehen,genau so wie diejenigen die von Düsseldorf oder Frankfurt fliegen.
Das heisst wenn ich die Reise jetzt machen möchte (was ich im Moment bezweifle) müsste ich den Konvoi mitmachen um den Rückflug in Luxor zu machen...das war mir schon klar, ich meinte ja auch, ob Dein Reiseveranstalter etwas zu dem Konvoi sagen konnte. Aber Thorben-Hendrik schrieb ja, daß nur ein Konvoi von HRG-LXR geht.
Alternativ kannst Du mit EgyptAir montags und mittwochs von HRG nach LXR fliegen, zwar auch früh am Morgen aber damit ersparst Du Dir den langen Konvoi. Zudem kannst Du noch in Ruhe Museen (oder was Du eventuell bei der Kreuzfahrt noch nicht gesehen hast) angucken.
-
Mecker-Ecke / Speakers Corner"Harzer" wrote:
Wer entscheidet das denn, das alles getan werden muss um warum muss das so sein?...aus christlicher Sicht aufgrund der Nächstenliebe/Barmherzigkeit oder einfach nur aus Humanität!
-
Konvoi zwischen Hurghada und LuxorHallo Steve,
ich kann mir nicht vorstellen, daß die Flughafen-Transfers HRG-LXR mit den Ausflugkonvois zusammen durchgeführt werden. Das würde ja bedeuten, daß Du schon morgens um 5 Uhr auschecken mußt und gegen 10 Uhr in Luxor auf der Straße stehst. :?Da ich diesen Transfer noch nicht gemacht habe, ist dieses lediglich eine Vermutung. Frag' doch mal bei Deinem Reiseveranstalter nach, wann und wie der Transfer durchgeführt wird, der sollte es eigentlich wissen.

-
Zimmerausstattung"Lexilexi" wrote:
so wird das klo und das toilettenpapier nicht immer nass beim duschen.(hab ich auch schon oft erlebt)...wie oder wo duscht Du denn? Und gab's da zum abtrocknen keine Handtücher?

-
Handytelefonate in der Öffentlichkeit"Harzer" wrote:
Letztendlich ist das Mobiltelefon für die den größten Teil der Deutschen ein weiteres Statussymbol. Es muss schicker, kleiner und immer mehr Funktionen haben, wobei Sie, wenn die Leute ehrlich zu sich sich selbst wären, die meisten Funktionen gar nicht nutzen....ja ja, denn heute gibt es gar keine Mobiltelefone mehr. Es sind Game- oder Multimediapads mit angehängter Telefonfunktion.

Mein gutes, altes, betagtes Handy hat die wesendlichen Funktionen ohne Schicki-Micki, man kann damit telefonieren, Kurzmitteilungen versenden und empfangen und den Klingelton ausschalten, mehr nicht (zum Glück).
Und ganz wesentlich: man kann Anrufe auch wegdrücken...

-
Mecker-Ecke / Speakers Corneroff topic
...was passiert denn mit dem Inhalt der Castoren in Gorleben?
Der Transport von Frankreich dorthin ist sicherlich Sicher, und danach...?Die Leute ketten sich doch nicht irgendwo an um Steuergelder zu verschwenden, es geht um viel mehr, z.B. Sicherheit und Lebensqualität.
/off topic
-
Bulgarische Fluglinien"Berija" wrote:
Kann mir jemand mal erklären was der Flugzeugtyp mit der Kabienenausstatung und oder Beinfreiheit,Sitze usw. zu tun hat?...das ist lustig.
Setzt Dich mal in eine B737, einen A320 und eine MD-80, jeweils Fensterplatz, d a merkst Du dann schon den Unterschied!
Es geht nicht um Beinfreiheit, Ausstattung, Sitze oder Airline, sondern um Kopffreiheit im Flugzeugtyp!
@4207403: ich bin 1,93m

-
Reisen und Umwelt"noki" wrote:
Die Veränderung der Präzession infolge der Massenverlagerungen auf der Erde ist durchaus und präziese messbar.Noki, wir könnten jetzt sehr akademisch werden und ich kann Dir eine wunderbare Formel über die Präzession der Erdachse, die Exzentrizität der Umlaufbahn und ihrer unmittelbaren Auswirkung auf unser Klima liefern, denke aber, daß das etwas zu weit führt.
Aber ich verweise hier auf Köppen, Wegener, Milankovic und ihren Berechnungen zu den schwankenden Einstrahlungsintensitäten der Sonne in Abhängigkeit von den Bahnparametern der Erde zu ihr.
Bezüglich Deiner Nähe und Verweildauer der Stäube empfehle ich z.B. in Berichten des DWD nachzulesen.
Um auf Reisen/Urlaub zurück zu kommen: Infolge des Ausbruchs des Pinatubo wurden knapp 80 Flugzeuge beim Durchfliegen von Asche/Staubwolken beschädigt, in Einzelfällen wurden Treibwerke derart geschädigt, daß sie später ersetzt werden mussten.