Na ja, ich gehe mal davon aus, dass EU-Recht vor AGB gilt. Mein GöGa hat immer noch den grauen Lappen und mit diesem leiht er sich schon seit zig Jahren Mietwagen in E, GR, I, etc. und noch nie wurde dieser in irgendeiner Weise in Frage gestellt. Vorsorglich hat er aber immer dieses Übereinkunft in der Sprache des jeweiligen Landes bei sich. Diese könnte allerdings u.U. bei einer Polizeikontrolle nicht unbedingt Anerkennung finden klick.