Ich hatte @SteffenP so verstanden, dass er im Januar in einem Reisebüro (Vermittler) ein bestimmtes Hotel über den Reiseveranstalter TSS gebucht hat. Er hat die Reisebestätigung bekommen, die Anzahlung geleistet und jetzt - 4 Wochen vor Reisebeginn - wurde er vom RV TSS direkt informiert, dass er die gebuchte Suite nicht erhalten kann, weil der (angebliche) "Unterveranstalter"(?) insolvent sei und man ihm nur noch ein DZ im gleichen Hotel zu einem Preis, ca. 100,- € weniger als für die Suite, anbieten kann.
Du hast Recht, er sollte das Angebot unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung annehmen.
Den "Vorbehalt" halte ich für besonders wichtig! Anderenfalls würde er sich mit dem DZ zum Preis X einverstanden erklären und könnte im Nachgang gar nichts mehr tun.
Eine Frage hätte ich an Dich - Du schreibst sehr häufig von der "Berufung auf Irrtum" - grundsätzlich ist der Begriff klar - gilt das aber auch noch so spät? (Wochen bzw. Monate nach der Bestätigung des Angebotes?) Denn der "Auftrag" wurde ja bestätigt und damit könnte der Kunde doch davon ausgehen ( "§ Treu& Glauben"), dass eine Prüfung stattgefunden hat (?).
@mkfpa
Wenn ein Unternehmen insolvent ist, gibt es nichts mehr zu holen, da hilft auch ein Urteil nicht. Da wirft man eher noch "gutes Geld dem schlechten Geld" hinterher.
Und das Reiserecht ist eigentlich recht eindeutig, man muß es nur anwenden (können).
Dazu gehören eben auch bestimmte Voraussetzungen, die einzuhalten sind.
Wer (an)klagt, ist immer in der Beweispflicht. Das gilt eben auch für den Schadenersatz - man muß nachweisen können, welcher Schaden entstanden ist und es dem Schadensverursacher nachweisen.
Hier bei SteffanP z.B., hilft es nicht, dass er in Erinnerung hat, dass andere RV zum damaligen (Buchungs)Zeitpunkt, die DZ preiswerter hatten. Erinnerungen können täuschen - besser wäre, er hätte die Angebote ( geprüft) ausgedruckt und mit Datum des Ausdruckes zur Hand - ich denke, da hätte er eindeutige Nachweise.....
