Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
de la DivaD

de la Diva

@de la Diva
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. de la Diva
  4. Beiträge
Über
Beiträge
290
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Veranstallter Meldet kurz vor Reiseantritt Zimmer nicht Verfügbar trotz verbindlicher Buchung
    de la DivaD de la Diva

    @vonschmeling

    Ich hatte @SteffenP so verstanden, dass er im Januar in einem Reisebüro (Vermittler) ein bestimmtes Hotel über den Reiseveranstalter TSS gebucht hat. Er hat die Reisebestätigung bekommen, die Anzahlung geleistet und jetzt - 4 Wochen vor Reisebeginn - wurde er vom RV TSS direkt informiert, dass er die gebuchte Suite nicht erhalten kann, weil der (angebliche) "Unterveranstalter"(?) insolvent sei und man ihm nur noch ein DZ im gleichen Hotel zu einem Preis, ca. 100,- € weniger als für die Suite, anbieten kann.

    Du hast Recht, er sollte das Angebot unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung annehmen.
    Den "Vorbehalt" halte ich für besonders wichtig! Anderenfalls würde er sich mit dem DZ zum Preis X einverstanden erklären und könnte im Nachgang gar nichts mehr tun.

    Eine Frage hätte ich an Dich - Du schreibst sehr häufig von der "Berufung auf Irrtum" - grundsätzlich ist der Begriff klar - gilt das aber auch noch so spät? (Wochen bzw. Monate nach der Bestätigung des Angebotes?) Denn der "Auftrag" wurde ja bestätigt und damit könnte der Kunde doch davon ausgehen ( "§ Treu& Glauben"), dass eine Prüfung stattgefunden hat (?).

    @mkfpa
    Wenn ein Unternehmen insolvent ist, gibt es nichts mehr zu holen, da hilft auch ein Urteil nicht. Da wirft man eher noch "gutes Geld dem schlechten Geld" hinterher.

    Und das Reiserecht ist eigentlich recht eindeutig, man muß es nur anwenden (können).
    Dazu gehören eben auch bestimmte Voraussetzungen, die einzuhalten sind.
    Wer (an)klagt, ist immer in der Beweispflicht. Das gilt eben auch für den Schadenersatz - man muß nachweisen können, welcher Schaden entstanden ist und es dem Schadensverursacher nachweisen.

    Hier bei SteffanP z.B., hilft es nicht, dass er in Erinnerung hat, dass andere RV zum damaligen (Buchungs)Zeitpunkt, die DZ preiswerter hatten. Erinnerungen können täuschen - besser wäre, er hätte die Angebote ( geprüft) ausgedruckt und mit Datum des Ausdruckes zur Hand - ich denke, da hätte er eindeutige Nachweise.....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sexuelle Belästigung bei Schnorchelausflug
    de la DivaD de la Diva

    @HHBenfica

    ????? Was wird denn relativiert?
    In diesem Thread sind 2 Beiträge von Userinnen zum Thema.
    Natürlich kann man sich solidarisch erklären und sein Mitleid bekunden - man kann aber auch darüber reden, was eventuell auch Frauen helfen kann, nicht in solchen Situationen "zu verharren" und damit tatsächlich Opfer werden - aber Voraussetzung ist, dass Frau wissen muß, dass man "NEIN/STOP" sagen kann......in beiden Berichten hatte man genau das nicht gelesen, nicht mal annähernd......Das ist nicht als Vorwurf gemeint, sollte aber angesprochen werden dürfen, denn die Voraussetzung für eine Belästigung ( welcher Art auch immer) ist zuerst das "NEIN".

    Mit Statistiken sollte man auch vorsichtig umgehen.

    Ägypten

  • Veranstallter Meldet kurz vor Reiseantritt Zimmer nicht Verfügbar trotz verbindlicher Buchung
    de la DivaD de la Diva

    @SteffanP.

    Hoffentlich hast du noch keine Restzahlung geleistet...aber wie dem auch sei, ob TSS tatsächlich einen "Unterveranstalter" hat oder nicht ( der jetzt insolvent ist), ist für dich nicht interessant.....
    Wenn Du schon recherchiert hast und dabei festgestellt hast, dass das Hotel komplett ausgebucht ist, hilft es nicht, darauf zu bestehen.
    Habe ich es falsch verstanden, dass man dir jetzt in eben DIESEM Hotel ein DZ angeboten hat? Wie sollte das gehen wenn es komplett ausgebucht ist?
    Um den Flug auch nutzen zu können, solltest du dir ein anderes Hotel aussuchen und dir von TSS dein Geld zurückzahlen lassen. Zumindest würde ich es so machen ....sozusagen als erste NotfallHilfe.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sexuelle Belästigung bei Schnorchelausflug
    de la DivaD de la Diva

    @horhan

    reisefux99 hat berechtigte Fragen gestellt, nicht mehr und nicht weniger.
    Was die TE beschrieben hat, ist sicher nicht einfach vorstellbar im Ablauf aber auch schwer nachvollziehbar, dass sie weder die Freundin informierte und/oder die anderen Mitreisenden nach dem Namen des Reiseleiters bzw. Schnorchelguides fragte......

    Das hat alles nichts mit einer angeblichen Schuldzuweisung zu tun.....aber wenn Frauen lernen können, sich zu artikulieren oder auch "Stop" zu sagen ( wie die andere Userin das hätte tun können und sollen) wären ihnen schon geholfen. Nur das lernt man nicht in dem man immer nur bemitleidet und nicht darüber reden darf.....

    Und  über "Rechtschreibfehler" herziehen , konnte man nicht lesen......aber dass sie da sind, darf man doch bemerken, oder? Es hilft auch nicht - jedenfalls der Userin - wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht.....denn dann könnte sie sie auch nicht "verbessern".

    Ägypten

  • Veranstallter Meldet kurz vor Reiseantritt Zimmer nicht Verfügbar trotz verbindlicher Buchung
    de la DivaD de la Diva

    Zitat SteffanP:
    "....da der Unterveranstallter (keine Ahnung wer das sein soll) Insolvent sei, und die Buchungen damals sind nicht bei dem Hotel angekommen.
    Nach Rückfrage beim Reisebüro (Vermittler) wurde mir bestätigt das die Buchungen i.d.r. der Reiseveranstallter direkt macht."

    Wenn Du es übers Reisebüro gebucht hast, sollten die klären, ob und für wieviel € ein Zimmer bzw. eine Suite noch zu bekommen ist. Sparst du da mehr als die 100,- €, solltest Du es nehmen und bei deinem jetzigen RV den Vertrag kündigen mit dem Vorbehalt der Klärung.

    Kannst du den RV und den angeblichen "Unterveranstalter" nennen? Das scheint ja ziemlich neu zu sein.....ansonsten ist eigentlich immer Vorsicht geboten wenn ein Angebot außerordentlich billig erscheint......

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 1-2-Fly
    de la DivaD de la Diva

    @umzug

    Meine Frage wäre : Was habt Ihr überhaupt reklamiert? Ich konnte in deiner Bewertung nichts finden, was eventuell vertragswidrig abgelaufen wäre.

    Andere Hotelgäste kann man leider noch nicht bestellen und es liegt auch nicht in der Verantwortung eines Reiseveranstalters.
    Dass ein Hotel mit 462 Zimmern nicht unbedingt ein "Ruheraum" darstellt, ist doch normal - zumal Urlauber auch gerne ihren Spaß haben. Vielleicht hättet Ihr einfach nur bei der Rezeption um ein ruhiges Zimmer bitten sollen? Nett und freundlich vorgetragen wird oftmals erreicht, dass die Gästewünsche erfüllt werden.
     Wenn man der Ansicht ist, der Service ließ zu wünschen übrig, ist daraus ganz schwer zu erkennen, ob es tatsächlich Reklamationswert hat oder nur ein subjektives Gefühl darstellt.

    Dass die Umgebung "vermüllt" war - war Euch ja von euren drei vorigen Besuchen bekannt und stellt auch keinen Mangel am Hotel dar.

    Vielleicht solltest Du nochmal deine Beschwerde sachlich überarbeiten und als Nachtrag an den RV schicken - so kann man sich gut vorstellen, dass man dort nicht 'weiß' was man dazu sagen soll......, deine Bemerkungen zu türkischen Hotelgästen und auch zu Schulkindern und Fußballern - die sicher genau so ein Recht auf Urlaub in einem türkischen Hotel haben - ist eventuell sogar grenzwertig....das sollte man überdenken und nicht als "Reklamationsgrund" verwenden.

    Reiseveranstalter

  • 12 Stunden Zwischenstop
    de la DivaD de la Diva

    Wenn Ihr nicht in die Stadt wollt - was normalerweise kein Problem darstellt denn mit dem CityLine bzw. CityExpressLine ist man in ca. 35 min dort - wäre es eventuell sinnvoll, sich in Flughafennähe für eine Nacht ein Zimmer zu buchen. Man kann alles nutzen und bis zur letzten Minute auch das Zimmer behalten um ev. noch mal zu duschen...z.B......
    Wenn Ihr den Flug zusammenhängend gebucht habt und das Gepäck durchgescheckt ist, braucht ihr auch keine 2 h zum "Einchecken" ( Bordkarte sollte es in Ko Samui schon für den Weiterflug geben!)......normalerweise sollte es nur noch mal die Sicherheitskontrolle geben......das bedeutet wieder eine h mehr Zeit.

    Bangkok

  • Reiseantritt trotz Storno möglich
    de la DivaD de la Diva

    @vonschmeling

    Es sind zu wenig Informationen da um halbwegs realistisch zu spekulieren wie die Chancen stehen. Z.B. wie viel Zeit ist zwischen Stornierung und dem Wunsch, die Reise doch noch anzutreten, vergangen - eventuell hat der TE schon die Stornorechnung erhalten (?) und erst dann überlegt doch noch zu reisen. Ist die Buchung erstmal storniert im System, ist es schwer möglich, sie wieder "herzustellen".
    Hatte der RV eigene Flug-Kontingente oder 'tagesaktuelle' - was man eben nicht weiß ( evt. X-Veranstalter?) - sieht es günstiger oder schlechter aus.
    In jedem Fall sollte man sich die Zeit nehmen und lesen bevor man eine Reise bucht bzw. wieder storniert.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseantritt trotz Storno möglich
    de la DivaD de la Diva

    @oliv74

    Normalerweise ist eine Stornierung eine Stornierung und kann auch nicht wieder "rückgängig" gemacht werden.
    Um eventuell die Kosten zu senken, wäre es möglich bei dem gleichen RV erneut eine Reise zu buchen und aus Kulanz um Verrechnung bitten.
    Das macht man aber am besten nicht online sondern im direkten ( telef.) Kontakt.

    Es liegt in der Entscheidung des RV ob und welche Kosten er dir dann erläßt!
    Aber Versuch macht klug. Bei 75 % Stornokosten ist der Reiseantritt nicht fern - also am besten "flinke Füsse" machen. 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kulanzzahlung von ETI
    de la DivaD de la Diva

    @bunngie
    Ich verstehe dein Problem nicht so ganz.
    Du hast dein Geld zurückbekommen, einen Betrag zur Entschädigung und einen Gutschein in Höhe von 200,-€ - was glaubst Du, wie viel dir ein Gericht zusprechen würde?
    Ich kann mir da schwer vorstellen, dass es mehr werden könnte!

    Und sicher ist es ein Fehler beim RV gewesen ( eventuell ein elektronischer), dass ihr im Reservierungssystem nicht registriert gewesen seid - aber deshalb gleich dein Satz :' was soll ich mit einem Gutschein von' so einem RV -(sinngemäß) - hmm...ich weiß nicht so recht....niemand ist perfekt und so lange gearbeitet wird, werden auch Fehler passieren, Dir sicher auch, oder?

    Du hast weder Schäden an Leib und Leben erfahren....also, nimm das, was man angeboten hat und probiere es beim nächsten mal aus...vielleicht ist ETI nicht unbedingt schlechter als andere RV oder meinst Du, dass dort keine Fehler passieren?

    Wechsel einfach in den 'Relaxmodus' und du wirst sehen, dass dein Problem eigentlich kein  großes Ding ist....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag