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  • HLX.com -Erfahrungen--
    de la DivaD de la Diva

    @PMr
    Wenn du ein Angebot inclusive MW gebucht hast, hat der RV mit dem MW- Anbieter vorab ausgehandelt, welcher MW (meist der kleinste) zu übergeben ist ( da gibt es Codierungen - z.B. PMI/01/A01 - was da heißen könnte: Mallorca/ Airportstation/Avis/MW-Gruppe1 = Ford KA,Fiat Panda uswusf.).
    Nötig ist dazu lediglich der MW-Voucher, den du ja erhalten hast.
    Schau doch mal ob da auch ein Link zu den Mietbedingungen/Mietkonditionen bei ist - wäre ungewöhnlich wenn nicht und da sollte man einiges wissen, z.B. Tankregelung, Zusatzfahrer, Kaution, Versicherung.

    Reiseveranstalter

  • "Easy check out"
    de la DivaD de la Diva

    @Kourion

    "Optional" kann es ja immer noch sein - nur war denn die Frage der Kosten da auch beschrieben nach dem Motto: "Kannst auch ein Taxi nehmen, TUI bezahlt das"?
    Gibt ja viele, die eine Pauschalreise buchen und gleichzeitig einen MW am Flughafen nehmen. Da gibt es ja auch kein Geld zurück für den nichtinanspruchgenommenen Transfer aber den Transfer muß man NICHT zwingend nehmen.......

    TUI spart ja schon länger, würde mich wundern wenn hier der Rv freiwillig das Taxi bezahlt - den Griechen würde das aber sicher gefallen....;o))

    Reiseveranstalter

  • Wiviele Personen bei einer Rundreise und anderes...
    de la DivaD de la Diva

    @schneckenbus
    So richtig findet man keine Definition von "Service" und Befragungen haben unterschiedliche Ergebnisse gebracht - besonders was bestimmte Altersgruppen angeht, wo die Ansichten deutlich auseinanderdriften.
    Jemand, der in der Dienstleistungsbranche arbeitet wird es sicher anders sehen als der Kunde, der oftmals ganz individuell Service "fühlt".

    Eines führt zum anderen und z.B. wenn es den Kunden selber "trifft", dass er ewig warten muss weil der Dienstleister mit unendlich vielen, eventuell unberechtigten, Ansprüchen beschäftigt ist, gibt es eine andere Sichtweise und man denkt dann: " wieso bearbeiten die denn so einen Quatsch...Mein Anliegen bleibt dafür liegen"? oder man meint, dass der Rv mehr Leute einstellen sollte, die das bearbeiten - alles hat aber seinen Preis und Service ist eben nicht kostenlos... ist die Reise dann teurer, ist es auch nicht recht....
    Es ist eine Crux - betrachtet man das von verschiedenen Seiten. Der Idealfall wäre, wenn jeder - Kunden & Unternehmen -  so gut drauf wären, dass jeder weiß, was er tut oder läßt.... aber das ist nur meine private Ansicht! ;o))

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • RRV über Mastercard Gold
    de la DivaD de la Diva

    Die TC-Card ist über die ERV (europäische Reiseversicherung) betrieben, was die Versicherungsleistungen angeht.
    Gibst du bei Google "ThomasCookCard" ein, bekommst du ALLE Infos auf der Seite.

    Geht es dir NUR um die Reiserücktrittsversicherung, kannst du es eventuell auch bei "normalen" CC preiswerter haben. Finden sich hier einige im Thread.
    American Express hat. z.B. auch RRV bis 5.000,- € p.P., Auslandskrankenversicherung und noch Autoversicherungen drin, ist bei Jahresumsatz in Höhe des gewünschten Limits kostenfrei!
    Im 1. Jahr sowieso, im 2. Jahr kostet die Goldkarte 99,00€, die Platin 149,- € (ist das monatl. Limit z.B. bei 4.000,- €, ist ein Jahresumsatz mit der Karte von 4.000,- € ausreichend um KEINE Gebühr zu zahlen) Der Service ist sehr gut, Erhöhung des Limits - auch zeitlich begrenzt- ist problemlos.....
    Das nur mal als Beispiel, eine Kreditkarte muß man nicht an einen (Reise)- Anbieter binden......zumal es oftmals so ist, dass nur der ausgebende RV für Reisen, die bei ihm gebucht werden, keine CC-Gebühren nimmt.
    Also - wenn du mit einer TC-Card bei TUI buchst, kann es durchaus sein, dass du dort dann trotzdem 1% des Reisepreises als Gebühr zahlst......Soweit ich weiß, akzeptiert z.B. TUI nur die TUI-Card kostenfrei.

    Wenn du eine Reise buchst und als Zahlung die CC angibst, ist es eigentlich schwer möglich, nur die Anzahlung mit der CC zu machen und den Rest dann wie auch immer zu zahlen....eigentlich gilt dann bei so gut wie jedem RV die urspünglich angegebene Zahlungsart.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • bravofly - Eure Erfahrungen
    de la DivaD de la Diva

    @moco

    Ich hatte unterschiedliche Varianten probiert und keinen gefunden, der EL AL Flugnummer hat und bei dem dann operated by U2 steht.....

    Aus meiner Sicht, müsstest du vorab online dein Gepäck anmelden, genau so wie du zwingend einen online CheckIn bei Easyjet machen musst! Alles andere wird ein teurer Spaß!

    Wenn du schon eine Mail mit Tel.nr. bekommen hast, ruf bitte noch einmal dort an, bitte um einen MA, der gut deutsch spricht (falls du kein Englisch kannst) und melde unbedingt dein Gepäck an.

    Solltest du tatsächlich einen EL AL -Flug gebucht haben, hast du dir die Bedingungen ausgedruckt? Denn wenn EL AL das Gepäck (hier 1PC=23kg) includiert hat, sollte das auch für den Code share Flug gelten - außer es wurde bei Buchung informiert, dass es hier anders gilt.

    Allgemeine Fragen

  • Reiserücktritt wegen Krankheit, was muss man der Versicherung bestätigen?
    de la DivaD de la Diva

    @gessi
    Es ist auch kein Problem, mit der Versicherung darüber zu reden! Deshalb entfällt der Versicherungsschutz nicht.
    Ich könnte mir sehr gut vorstellen - solltest du deine RRV bei EINEM Versicherer haben, dass es problematischer wird, wenn du die 1. Reise schon storniert hast und dann die 2. Reise stornieren musst aufgrund der "gleichen" Krankheit.

    Bisherige Erfahrungen haben (zumindest mir) gezeigt, dass die Versicherungen damit sehr gut und sinnvoll umgehen - sie erwarten NICHT, dass man unbegründet oder nur vorsichtshalber eine Reise storniert!
    Ich habe sogar schon erlebt, dass man auch eine Reise versichert, wenn man nicht 100 % weiß ob man sie antreten kann! Es ist durchaus möglich, dass man einen höheren Tarif zahlt aber ganz ohne Schutz wird man auch nicht gelassen......

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wohin in Puerto del Carmen?
    de la DivaD de la Diva

    @Jessica

    Ich hab es auch nicht böse gemeint ;o)) aber für die angegebenen Hotels noch jeweils die Lagebeschreibung einstellen, war denn doch etwas zuviel......zumal man hier bei HC alles erlesen kann (von Preislagen hattest du nix geschrieben ;o)....)
    Aber nun hast du ja was gefunden und letztendlich ist es immer Geschmackssache - ganz individuell!
    Ich wünsche euch sehr, dass es euch gefällt und ihr einen schönen Urlaub verbringt, Lanzarote ist eine super interessante Insel - finde ich jedenfalls.

    Lanzarote

  • Wiviele Personen bei einer Rundreise und anderes...
    de la DivaD de la Diva

    @schneckenbus

    Ich hab mir mal die RR bei DER durchgelesen. Da steht "Unterbringung" in 3* bzw. 4*-Hotels ohne das vertraglich bestimmte Hotels benannt wurden (das wird von fast allen Veranstaltern so gehalten- ist nicht DER-spezifisch!).
    Die Liste ist eine nette Information für den Gast, nicht mehr und nicht weniger. Sollte sich eine Rekla-"Wut" aufgrund dessen ergeben, wird man in Zukunft auf diese Infos wohl verzichten (auch wenn die benannten Hotels angefahren werden).
    Du hast ja  alle (?) Hotels deiner RR  hier im HC bewertet und das sogar gut - sehr gut......
    Nun verstehe ich nicht, wie man dann auf die Idee kommt, reklamieren zu wollen?!
    Weil es gerade in und/oder chic ist?
    Und was meinst du mit "Ist das Kundenservice"? Da stellt sich dann die Frage, "empfindest" du es auch als Service wenn man dir mitteilen muss, dass deine Rekla keine Rekla ist?
    Es ist sicher völlig egal ob DER dir antwortet, es ist in jedem Fall - aus DEINER Sicht- falsch....auch wenn die Rekla völlig unbegründet ist und/oder der Gast sich nicht an die Anforderungen, die eine Rekla begründet hält ( siehe: Mängel sofort rügen, Abhilfe verlangen, Mängel bestätigen lassen an Ort und Stelle usw.) Denn auch ein Touri hat Pflichten diesbezüglich ;o).

    Was den Reiseleiter betrifft, sollte man - BEVOR man jemanden mittels "Beweisfotos"(?) denunziert- erstmal wissen, wie genau ist sein Aufgabenfeld?

    • Stand er euch denn auch abends - wenn ihr ihn schon gesehen habt- zur Verfügung oder hat er etwa gesagt: "Laßt mich jetzt in Ruhe, das ist meine private Freizeit"?
    • War er nicht ansprechbar beim Ausflug?
    • Was genau hat er verabsäumt während der Busfahrt? (Er ist nicht als Unterhalter engagiert) - Du müsstest da seine "Versäumnisse" schon exakt benennen können!)
    • Was muss man als Touri denn wissen wenn man auf einen Basar geht? Sollte er eventuell die "Verkaufsverhandlung" führen?

    Und zu guterletzt: Bitte ganz vorsichtig mit "Beweisfotos" (für die Zukunft):
    Auch nichtdeutsche Menschen haben ein Persönlichkeitsrecht, dass es zu achten gilt!
    Dieser Satz von dir hatte tatsächlich "Schnappatmung" ausgelöst - zumal es schon mit eindeutiger Motivation gemacht wurde (?)......
    Ein Tourist darf sich - wenn er sich für eine RR in einem bestimmten Land interessiert - gerne darauf vorbereiten dann muss er auch nicht vom RL Dinge erwarten, die der eventuell gar nicht erbringen kann und soll.
    RR für ganz kleine Gruppen gibt es - oftmals nur nicht zum gewünschten Preis - hat halt alles seine Vor- und Nachteile über die man sich vorab klar sein sollte.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Öger Tours Teil II
    de la DivaD de la Diva

    Umbuchen kann man immer - ist nur eine Frage des Preises!

    Was bedeutet hier "Mängel"?
    Mängel kann man nur reklamieren wenn man Vorort ist und etwas tatsächlich "mangelhaft" IST.
    Hörensagen zählt eher nicht dazu.
    Ist das von dir gebuchte Zimmer so gar nicht vorhanden, solltest du das dem RV mitteilen (wenn du einen Nachweis erbringen kannnst umso besser) und ihn bitten, das zu prüfen.
    Sollte es sich bestätigen (das kannst du dir gleich vorbehalten), möchtest du kostenfrei umbuchen.
    Zumindest würde ich das Problem so angehen.

    Reiseveranstalter

  • Wohin in Puerto del Carmen?
    de la DivaD de la Diva

    Die Hotels waren mit deinen Wünschen zum  eventuell passenden Ortsteil verbunden - dazu müsste man nur die Hotelbeschreibung (unter anderem die Lage) lesen......;o)

    Lanzarote

  • Wiviele Personen bei einer Rundreise und anderes...
    de la DivaD de la Diva

    @schneckenbus

    Hm...auch reklamieren will "gelernt" sein.

    1. Schau bitte in das (hoffentlich) schriftliche Angebot deiner Reise.
      Wenn dort nicht steht, dass die Personenanzahl auf XXX begrenzt ist, ist die Anzahl der Gäste, die im Bus Platz haben nicht unzumutbar - außer man musste jemanden auf dem Schoss haben)!
    2. Man hat den Reiseleiter nicht für 24 h am Tag "gemietet", ob er seine "Pausen" mit 'Handyspielen" verbringt oder während der Fahrt auch mal einnicken darf und das eventuell zu seiner Pause zählt (die sicher nicht gewerkschaftlich gilt) weißt du sicher nicht, oder?
    3. Oftmals behält sich der RV vor, den Verlauf und auch die Hotels zu ändern _ sicher nicht um die Gäste zu ärgern - wichtig wäre hier eher, dass ihr gleichwertige Hotels erhalten habt .
    4. Was habt ihr während der Reise deshalb unternommen? Habt ihr den Reiseleiter gefragt bzw. dort reklamiert und die Möglichkeit gegeben um Abhilfe zu schaffen und das möglichst schriftlich?

    Günstig ist bei einem Anschreiben an den RV, eine (angemessene) Frist ( möglichst mit Datumsangabe) zu setzen.
    Solltet ihr das versäumt haben, kannst du nochmals schreiben und nennst einen Termin, an dem die Angelegenheit erledigt sein soll.
    Ein Anruf im Kundenservice kann auch hilfreich sein.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wohin in Puerto del Carmen?
    de la DivaD de la Diva

    Playa de los Pocillos ist schön, ruhig und nicht weit weg vom Geschehen, Strand sieht gut aus.

    • Lanzarote Village, Hyde Park Lane, Riu Paraioso, Costa Mar, Olivina, Floresta......

    Du hast die Qual der Wahl ! ;o)

    Lanzarote

  • bravofly - Eure Erfahrungen
    de la DivaD de la Diva

    Bei der Buchung auf der "bravofly"-Seite steht sofort, dass der Flug mit Easyjet ist und Gebühren  für Gepäck anfallen.
    Sobald du dich zur Buchung entscheidest, steht direkt neben den Kästchen für Name, Vorname, das Kästchen mit der Frage: Wieviele Gepäckstücke möchten Sie mitnehmen?".
    Das hast du wahrscheinlich übersehen.

    Da bei Easyjet das Gepäck IMMER (ev. Ausnahme Pauschalreisen) separat zu bezahlen ist, wird dir nichts anderes übrigbleiben als dein Gepäck anzumelden!

    Was EL AL macht, ist eine andere Sache und sollte nicht vermischt werden.

    Allgemeine Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    de la DivaD de la Diva

    @steviederdreher:"Die Frage die man sich hier stellen muss,standen diese Hotels wirklich bei dieser Reise beim Veranstalter unter Vertrag,oder war es nur ein Lockangebot,um die Lücken in anderen Hotels zu stopfen."


    Ich bin nicht sicher ob es immer eine "gute Vorraussetzung" ist unterschwellig schon mal die bewußte Täuschung zu unterstellen......?
    Das Geschäft eines RV ist sicher vielschichtiger und komplexer als Otto- & Lieschen Müller sich das vorstellen können.

    Ich könnte mir bei deiner Frage sofort XX- Negativfolgen  für den RV vorstellen und ob die geringer sind als ein "Verkaufserfolg" von Glückshotels, die man je "in Echt" nicht unter Vertrag hat.....?

    Du solltest vielleicht auch nicht aus dem Auge verlieren, dass der Gast ganz bestimmte Ansprüche trotzdem stellen darf wenn er in einem anderen Hotel untergebracht wird und wenn das nicht der Fall ist - zahlt der RV im schlimmsten Fall zu....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Byebye
    de la DivaD de la Diva

    Es hängt von mehrerer Faktoren ab ob ein Web-Checkin möglich ist.
    Auf der Homepage von BYEBYE hast du auch eine Service-Tel.nr, ruf dort an, gib deine Bu.nr. an und du erhältst 100% Information.

    http://www.byebye.de/footer/service-hilfe.html

    Reiseveranstalter

  • Ferienhaus gebucht, nun mehr Kaution
    de la DivaD de la Diva

    @Molucke

    Da wurde etwas "modifiziert" aber ob nun als "Gruppe" oder "Jugendgruppe" ist eigentlich egal - es ändert nichts an der Kaution und die gibt es ja zurück.

    Na und es ist ja Fakt, dass ihr eine Gruppe seid und eben keine Familie.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    de la DivaD de la Diva

    @dasp88

    Es ist überall so und sehr normal, dass Ansprüche schriftlich zu stellen sind!

    zu deinen Fragen:
    Folgende Fragen stellen sich kurzfristig:
    1.Was ist mit dringend benötigten Dingen aus dem Koffer (bspw. Medikamente)
     - Es wird überall darauf hingewiesen, dringend benötigte Medikamente im Handgepäck mitzuführen -> Privatsache.
    2.Wann und wie erfahre ich etwas über den verlorenen Koffer?
     - Hast du nicht deine Kontaktdaten angegeben ( Adresse,Telnr.) und/oder nicht vereinbart ob man dir den Koffer nach Hause bringt? Hast du dort was Schriftliches mit einer Tel.nr.? - wenn ja--> anrufen.
    3.Sollte ich mich selber an den RV/Condor wenden oder gleich einen Anwalt dazu nehmen?
     - wie VS schrieb, Ansprüche an Condor direkt - schriftlich!
    4.Welche Ansprüche habe ich gegenüber Condor?
     - siehe Antwort VS ( 400,- € pro P. außer Infants .
    5.Insbesondere: Was konkret wird ersetzt? ......
     - siehe 4.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • was am besten tun
    de la DivaD de la Diva

    Wow, von 67% auf 92% !
    Na dann - wünsch euch einen schönen Urlaub....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt wegen Krankheit, was muss man der Versicherung bestätigen?
    de la DivaD de la Diva

    Wenn Du in einer Klinik warst, kann das auch von dort ausgefüllt werden.
    Stell dir mal vor, der gute Dr. trifft inzwischen auf die Liebe seines Lebens und kehrt nicht wieder zurück (hätte auch was anderes konstruieren können ;o)  ) - dann gibt es immer jemanden in der Klinik, der das bearbeiten kann.

    Zu deiner 2. Geschichte solltest du mit der Versicherung sprechen, wie du da verfahren sollst, alles andere wäre wilder Spekulatius......

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt wegen Krankheit, was muss man der Versicherung bestätigen?
    de la DivaD de la Diva

    Die Auskunft der Versicherung ist korrekt.
    Dir wird die Schadensmeldung zugeschickt und dein Arzt muss den Fragebogen dann ausfüllen.

    Es geht darum, dass auch eine Reiserücktrittskostenversicherung bestimmte Bedingungen hat.
    Somit ist z.B. eine Erkrankung, die schon früher existierte und sich jetzt verschlechtert hat und damit zum  "Schadensfall" führte NICHT versichert.

    Also z.B. : Du hast schon seit einigen Jahren gesundheitliche Probleme mit dem Rücken und nun ist es so schlimm geworden, dass du nicht reisen kannst - in diesem Fall würde die RRV nicht zahlen. Deshalb muss der behandelnde Arzt auch schreiben WANN die Diagnose erstmals gestellt wurde.

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