Naja, unumgänglich wohl nicht, in der Situation jedoch imho ratsam.
Ansonsten entwickelt sich ein Hick-Hack mit Forderung und Gegenangebot, bei dem man rasch die Lust verliert.
Der Anwalt soll den Schaden beziffern und unmissverständlich einfordern, erfahrungsgemäß geht das am schnellsten.
Ist ARSOS Travel die örtliche Vertretung des Veranstalters so ist deren Leistung ihm zuzurechnen. Er darf sich dann darauf verlassen, dass vor Ort alles bestmöglich geregelt wird durch seinen Erfüllungsgehilfen.