Hallo miteinander,
echt coole Community hier! Habe schon viel gelesen und gelernt. Zu einer Frage habe ich leider keine Antwort gefunden:
Kann man bei einer Flugannulierung im Rahmen einer Pauschalreise den Reiseveranstalter nach Frankfurter Tabelle belangen UND den Fluglinienbetreiber nach EG-Richtlinie? Oder ist das nur "entweder-oder" möglich? oder wird das gegeneinander aufgerechnet?
Grüßla,
Stefan