Der Anwalt ist in meiner Rechtschutzsversicherung inklusive.
Das Urteil sagt aus, dass Abflugzeiten, welche in den Reiseunterlagen genannt werden, grundsätzlich eingehalten werden müssen.
"Allein wenn sachliche Gründe, wie etwa eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen in einem Reiseland vorliegen, dürfen die Reiseveranstalter den Reiseplan verändern."
Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-reiseveranstalter100.html
