Hi,
wir waren vom 05.08.2009 - 19.08.2009 in Gran Canaria.
Gebucht war das Hotel Buenaventura, gebucht über Holidaycheck, bzw BUCHER Reisen.
Als wir dort gelandet sind, wurde uns am Flughafen Las Palmas mitgeteilt, dass unser Hotel überbucht sei.
Wir sind in das Hotel Catarina gebracht worden, dass auch zur Hotelkette IFA gehört.
Das gebuchte Hotel Buenaventura Hatte Landeskategorie 3***, das erhaltene 4****
Im Grunde war das Hotel in Ordnung, ärgerlich war, dass
- Das Publikum sehr familiär war ( Buenaventura fast nur partylustige Gäste)
- Das Hotel nicht im Zentrum war ( ca 4km weit weg)
- Unser Zimmer dort die ersten 4 Tage Tage unzumutbar laut war nachts, da über Disco ( bis 6Uhr Live-Rock-Musik)
Gezahlt haben wir für 14Tage zusammen 1848 €
- Wieviel können wir realistischer Weise vom Veranstalter zurückverlangen?
- Ist es sinnvoll einen Anwalt über Rechtschutz einzuschalten?
Grüße
Donni