bernhard707 wrote:
Dann lies doch einfach mal ganz deutlich das hier.
Ja und was steht dort unter b) ???
"Im Übrigen haben auch Pauschalreisende Anspruch auf die oben dargestellten Betreuungsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung.
Beispiel: Wurde der Rückflug aufgrund des Vulkanausbruchs gestrichen, so können Pauschalurlauber von der ausführenden Fluggesellschaft während der Wartezeit bis zum nächstmöglichen Weiterflug ebenso wie Nur-Flug-Reisende Getränke- und Essensgutscheine erhalten und haben, wenn notwendig, auch Anspruch auf eine Hotelunterbringung."
Im übrigen ist es doch mehr als fraglich, ob ein vorangekündigter Streik überhaupt unter "höhere Gewalt" fällt. Ereignisse aus höherer Gewalt treten per Definition nämlich immer "unerwartet" ein.
Hier noch was für Sie zum lesen:
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1023643