Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
Dookie82D

Dookie82

@Dookie82
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Dookie82
  4. Beiträge
Über
Beiträge
4
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Was passiert bei Fluglotsenstreik o. ä.
    Dookie82D Dookie82

    bernhard707 wrote:
    Dann lies doch einfach mal ganz deutlich das hier.

    Ja und was steht dort unter b) ???
     
    "Im Übrigen haben auch Pauschalreisende Anspruch auf die oben dargestellten Betreuungsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung.
    Beispiel: Wurde der Rückflug aufgrund des Vulkanausbruchs gestrichen, so können Pauschalurlauber von der ausführenden Fluggesellschaft während der Wartezeit bis zum nächstmöglichen Weiterflug ebenso wie Nur-Flug-Reisende Getränke- und Essensgutscheine erhalten und haben, wenn notwendig, auch Anspruch auf eine Hotelunterbringung."
    Im übrigen ist es doch mehr als fraglich, ob ein vorangekündigter Streik überhaupt unter "höhere Gewalt" fällt. Ereignisse aus höherer Gewalt treten per Definition nämlich immer "unerwartet" ein.
     
    Hier noch was für Sie zum lesen:
    http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1023643

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was passiert bei Fluglotsenstreik o. ä.
    Dookie82D Dookie82

    Nochmal als kleine Anmerkung am Rande, ich rede davon, dass der Kunde schon im Urlaubsort sitzt und dort nicht weg kommt wegem dem Streik... denke jetzt ist es deutlich.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was passiert bei Fluglotsenstreik o. ä.
    Dookie82D Dookie82

    Überflüssiges Zitat entfernt!
    @bernhard707
    Für Schadenersatzansprüche gilt das natürlich, aber er kann nicht einfach so vom Vertrag, der bereits angetretenen Reise (2 Tage vor dem Abreisetag) zurück treten - das ist quatsch!
     
    Bitte informiere dich mal richtig oder mach dir zumindest die Mühe und les die Fragestellung (9.8.2010 / 13:13 Uhr von frieslein) richtig.
     
    Der RV muss einen in diesem Fall KOSTENLOS versorgen und einen Rückflug organisieren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was passiert bei Fluglotsenstreik o. ä.
    Dookie82D Dookie82

    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
    Sorry aber zumindest der Schluss ist quatsch.
     
    Der RV hat seinen Vertrag zu erfüllen und der sieht nunmal eine bestimmte Reisedauer vor + dass er dich auch wieder heim bringt. Mehrkosten wie Verpflegung am Flughafen, oder einen längeren Aufenthalt im Hotel etc. hat der RV zu übernehmen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag