@duschdass
tja, diese mängel sind wie gesagt subjektiv. in so einem fall lohnt es sich fotos zu machen (von den spatzen) = beweissicherung, sowie adressen von anderen geschädigten auszutauschen = damit man beweisen kann, dass auch andere gäste das essen mangelhaft fanden.
die "frankfurter tabelle" sieht eine minderung von 20-30% (für ungenießbare speisen) vor. leider ist diese keine rechtsverpflichtung und wird immer weniger verwendet! Trotzdem würde ich beim nächsten schreiben an 1-2-fly mich darauf beziehen und um eine barauszahlung bitten!