**Na mitlerweile glaube ich auch das einige hier Angestellte von Reisekonzernen sind.**Wenn man die Massenhafte Beiträge von bestimmten Usern hier liest
Es ist völlig klar das dem Urlauber ein erheblicher Schadensersatz zusteht.
Dies hängt nicht von einem Amtsgericht ab.
Das Wort Betrug habe ich nie benutzt, sehe das auch nicht so. Ein grob Fahrlässig handeln seitens eines Reiseveranstalters reicht völlig für dessen Haftung aus. Darüber braucht man nicht zu diskutieren.
Also schön locker bleiben. Wir als Urlauber sind nicht in der Pflicht.
Wir sollten uns auch nicht unter Druck setzen lassen kurz vor Reisebeginn innerhalb des Prospektes der TUI umzubuchen.