schwierig, schwierig.
die rrv gilt auch nur für die leute, die die versicherung angebschlossen haben.
will heißen:
ihr beide seid bei versicherer a, eure mitreisende ist bei versicherer b.
es tritt nun ein versicherungsfall ein: schwere krankheit der bei versicherer a versicherten person.
keine rücktrittsmöglichkeit für die mitreisende.
(für sie ist ja kein versicherungsfall eingetreten).
wärt ihr alle auf einer police in einem vorgang versichert worden, wäre der rücktritt der mitreisenden kein problem.
anders wäre es aber zum beispiel, wenn der tod eines verwandten ersten grades eintreten würde. aber auch nur in dem fall, wenn ihr und die mitreisende mit dieser person im ersten grad verwandt wärt.
wenn ich euch richtig verstanden habe, handelt es sich aber um eine freundin.
von daher sehr ich derzeit keinen fall, der eintreffen könnte, damit ihr beide die reise stornieren könntet, und der rrv bezahlen müßte.