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  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    elisabeth5974E elisabeth5974

    katjaworld wrote:
    MMhhh, elisabeth schreibt, dass sie direkt beim Hotel angefragt hat, also so nach dem Motto: Hallo, ich würde gern bei Ihnen von dann bis dann übernachten, ist denn noch was frei? (War das denn so @elisabeth oder wie war das, vielleicht kannst du das nochmal schildern)

    stimmt, zuerst habe ich angefragt - ein kleines aber wie´s auf den bildern ausgesehen hat feines hotel in österreich wie mir schien. danach kam eine mail: sie finden "das angebot im anhang" stand in der mail - leider war da kein anhang. also noch mal geschrieben und es kam ein angebot mit dem falschen datum. ich hab´s korrigiert und gefragt, ob sich der preis dadurch ändert. also wieder ein angebot bekommen mit wieder dem falschen datum. da war i schon gefrustet hab aber gemeint das kann schon mal passieren. hab denen eine mail geschickt, dass ich das zimmer buchen würde, wenn der preis auch für "mein" datum gilt. und dann kam eben dieser in meinem ersten beitrag erwähnte ominöse einzeiler... und da war´s für mich dann vorbei, kein interesse mehr in so einem chaotischen hotel, wo der gast augenscheinlich nicht ernstgenommen wird, zu übernachten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    elisabeth5974E elisabeth5974

    chepri wrote:
    Auch das noch, ein Ösi. Da kann man narürlich nicht erwarten, dass dies bei der Fragestellung erwähnt wird.

    na, was hat denn meine frage damit zu tun, dass ich österreicherin bin? wie du wahrscheinlich gesehen hast ist dies meine erste frage in diesem forum und ich hatte tatsächlich keine ahnung, dass der ganze deutschsprachige raum sich daran beteiligt. bei mir ist die .at adresse eingeblendet.
    aber um auf die eigentliche frage von mir zurückzukommen - weiß jemand von euch, ob es eine gesetzliche grundlage gibt, wie eine buchungsbestätigung auszusehen hat bzw. wo ich links dazu finde? es ist bei uns in österreich wie auch bei euch in deutschland doch alles durch gesetze geregelt, oder?
    wenn nicht werde ich eben versuchen mich mit dem hotel zu einigen - hilft eh nix...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    elisabeth5974E elisabeth5974

    Ich habe direkt beim Hotel per Mail, also nicht über das Kontaktformular, angefragt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    elisabeth5974E elisabeth5974

    wow, so viele meldungen auf meine frage! danke schon mal an alle, die sich die mühe gemacht haben zu antworten oder gar links rausgesucht haben.

    die frage war nach dem datum - es war der 13. zum 14. mai. also hat bei der buchungsbestätigung die hälfte gestimmt.
    das erste angebot bekam ich für den 12. auf den 13., das zweite vom 14. auf den 15. und die rechnung war dann richtig.
    dass ich dem hotel hätte bescheid geben sollen weiß ich jetzt auch - das hätte mir den ärger mit der rechnung erspart...
    es wird auch das nicht genossene frühstück verrechnet - ist das denn zulässig? es war ja bekannt, dass kein frühstück bereitet werden muss, da ich ja auch nicht übernachtet habe.

    gestern habe ich mir noch einmal die homepage angesehen und tatsächlich ein paar zeilen mit den stornobedingungen in einer der preislisten gefunden - allerdings keinen link mit den agb´s.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    elisabeth5974E elisabeth5974

    Eigentlich wollte ich nur schnell ein Doppelzimmer für eine Nacht buchen. Dies war aber dann gar nicht so einfach. Nach drei Mails an das Hotel mit dem richtigen Datum bekam ich dann einen Einzeiler als Reservierungsbestätigung: "Gerne bestätigen wir Ihnen ein Doppelzimmer mit Balkon vom 13. bis 15. Mai um 45 Euro pro Person/Nacht." Das Datum stimmte wieder nicht und ich wurde weder nach meinen Kontaktdaten gefragt noch über die Stornobedingungen informiert.

    Ich hab mich so über das Hotel und die mangelhafte Handhabung meines Buchungsversuches geärgert, dass ich mir eine andere Unterkunft gesucht habe.
    Nun möchten die natürlich das Zimmer bezahlt wissen...

    Mich würde interessieren, was in einer Buchungsbestätigung eines Hotels enthalten sein muss bzw. inwieweit das Hotel die Möglichkeit hat den Betrag einzuklagen.
    Ach ja, auf der Rechnung steht jetzt plötzlich doch das richtige Datum!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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