Ich kann die Bemessung des Schadenersatzbetrages nicht nachvollziehen.
Die Tage am Schiff und der Rückflug wären ja auf alle Fälle "weg" gewesen.
Schaden, der durch die falsche Auskunft entstanden ist, ist m. E. nur der Aufwand für den gebuchten - und dann nicht konsumierten - Flug in den Oman!