Das neue Reiserecht ist bereits seit Anfang Juni 2018 in Kraft.
Vereinfacht gesagt:
Es geht hier u.a. um den Sicherungsschein:
Bei Buchung von Einzel-Bausteinen wären diese nicht abgesichert.(Keine Pauschalreise)
Einige Veranstalter sichern diese unter bestimmten Bedingungen dennoch ab , andere inzwischen nicht mehr.
Da ist viel Bewegung,daher macht es auch wenig Sinn, hier einzelne RV aktuell hervorzuheben.
Nur die Aussage der Dame reicht da aber nicht.
Kläre das Thema also sehr konkret mit Deinem Reisebüro ab (Bekomme ich einen Sicherungsschein bei Bausteinbuchung mit XXYY Veranstalter ja-oder nein?)
Dieser Rat gilt auch für alle anderen User mit solchen Themen.
Man müßte noch erheblich weiter ausholen, weil das Thema sehr komplex ist.
Führt aber hier zu weit und --da kann Dir auch kaum ein User helfen.
Daher machen wir hier auch zu.