Tut mir leid für Dich, wurm.
Du solltest Dich umgehend mit Deiner Versicherung in Verbindung setzen und den Eintritt des Versicherungsfalles melden. Das hättest Du eigentlich schon tun müssen, sofort nachdem Du Kenntnis von Deiner Arbeitslosigkeit hattest, also unmittelbar nach der Kündigung.
Am besten anrufen, die Angelegenheit schildern und betonen, dass Du den Schadenfall v o r s o r g l i c h (ganz wichtig!) meldest, weil Du davon ausgehst, schnell wieder einen Job zu bekommen.
Man wird Dir sagen, wie das weitere Vorgehen aussieht. Eventuell wirst Du eine schriftliche Schadenanzeige ausfüllen müssen. Auch da den Vermerk "vorsorglich" nicht versäumen.
Zu Deinen Obliegenheiten (Verpflichtungen) gehört die Schadenminderungspflicht. Da die Veranstalter höhere Stornogebühren verlangen, je näher der Reiseantritt rückt, musst Du nach den AGB i.d.R. sofort melden, damit diese Kosten niedrig gehalten werden.
Da Du für den Sommer gebucht hast, dürften die Stornokosten im Dezember nicht niedriger gewesen sein als jetzt im Januar, so dass Dir/Deiner Versicherung - kein größerer Schaden entstehen dürfte - vorausgesetzt, dass Du Deine vorsorgliche Schadenanzeige sofort abgibst.
