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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Hallo, ich möchte gerne meine Erfahrung mit euch teilen, vielleicht betrifft unsere Konstellation ja auch noch andere.

    Unsere Pauschalreise begann eigentlich drei Tage nach der Insolvenz. Durch einige Telefonate zum Zeitpunkt der Insolvenz konnten wir herausfinden, dass die Flüge voll bezahlt waren, das Hotel jedoch nicht. Uns des vollen Risikos bewusst, haben wir auf eigene Faust ein neues Hotel und den Transfer gebucht und die Flüge in Anspruch genommen. Die zusätzlich bezahlten Kosten haben wir bei den bekannten Stellen eingereicht, und sie wurden in vollem Maße anerkannt. Da ja bekanntlich die Abarbeitung der Vorgänge nicht chronologisch erfolgt, ist das vielleicht eine mitmachende Info für noch Wartende in ähnlicher Lage. Wir hätten nicht unbedingt mit einer Erstattung gerechnet, umso größer war nun die Freude.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Hallo zusammen,

    ich habe einige Seiten durchgelesen aber bei weitem nicht alle - auf die Gefahr hin, dass es schon einen Austausch dazu gab (ich bin für jeden Hinweis dankbar!):

    Hat schon jemand Rückmeldung von Kaera erhalten, der die Flüge eine Pauschalreise genutzt hat und sich selbst um alles weitere (Hotel, Transporte) gekümmert hat? Mein so gelagerter Fall wird schon seit einiger Zeit geprüft und ich bin neugierig, wie damit umgegangen wird.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @sandra-hbc sagte:

    Die haben die Hotels informiert....einige sind dabei bestimmt durchs Raster gefallen....so eine Masse muss ja auch mit den vorhandenen Mitarbeitern erstmal bewältigt werden. Da geht es in keiner größeren Firma wirklich geordnet zu in der Situation. Denn auf ein Insolvenzverfahren bereitet man sich in der Regel nicht vor. Das übt man nicht schon Wochen vorher für den Ernstfall.

    Ich empfinde die Kommunikation seitens TC - neben dem persönlichen Ärger - als ziemliche Katastrophe und halte das auch durch die Insolvenz nur für bedingt erklärbar. Dafür, dass man sich mit professionellem Notfallmanagement gebrüstet hat, hat man es komplett verschlafen die Kommunikationskette anzuführen. Sich überlappende Insolvenzinfos über zwei Internetseiten und unterschiedliche, nie einheitlich gepflegte Sachstände über die einzelnen Kanäle (Hotline/Website/Twitter...) halte ich für vermeidbar - nach außen erscheint es so, als gäbe es da kaum zentrale Koordination. Frage mich auch, wie das zb bei Naturkatastrophen in Zielgebieten besser gelaufen wäre.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @etlaeuft sagte:

    Zumindest dürfte doch eine Stornierung nach erfolgtem Hinflug durch TC nicht mehr gehen, oder?

    Das ist leider nicht ausgeschlossen. Es ist technisch möglich. Solange sich TC/der IV hierzu nicht positioniert würde ich mich nicht darauf verlassen, auch für Fälle bei denen „nur“ Steuern/Gebühren erstattbar sind.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @cliffideo sagte:

    @Sonnestrand: Nochmals, ein ausgestelltes IATA-Flugticket ist ein Dokument mit einem Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf Beförderung, das kann kein Veranstalter mehr stornieren, nur noch der Reisende selbst. Dies wurde in diesem laaaangen Thread auch von Lufthansa und Emirates den Kunden gegenüber bestätigt.
    Solch ein IATA-Ticket ist nicht so ein Wischiwaschischein wie der sattsam bekannte Reisesicherungsschein, der seinen Wert irgendwo zwischen 100% und 1% Rückerstattung des Reisepreises ansiedelt.
    Mit der Ausstellung und Bezahlung ist das Eigentum des IATA-Tickets auf den Reisenden, der auf dem Ticket eingetragen ist, übergegangen. Da kann ein IV oder sonstwer Sambatanzen auf dem Counter der Fluggesellschaft, er hat da keinen Zugriff mehr drauf.

    Das stimmt so nicht. In meinem Fall (Emirates-Flug als Teil einer Neckermann-Pauschalreise) wurde seitens Emirates explizit gesagt, dass der Veranstalter weiter Zugriff auf die Buchung hat und diese stornieren kann (man unterscheide Buchung und Ticket, habe ich früher in diesem Thread erklärt). Das deckt sich mit meinen Kenntnissen in diesem Bereich: Zugriff hat der Buchende (in diesem Fall NEC/TC). Unabhängig davon sind die Bedingungen einer Stornierung. Es ist nicht garantiert (wie auch TC schreibt), dass die ausgestellten Flugtickets bestehen bleiben. Befördert wird aber nur die Person die auf dem Ticket steht, aber das ist eben unabhängig von der buchenden Person bzw. dem Veranstalter/Reisebüro/was auch immer.

    Aus den Informationen meiner Neckermannbuchungsunterlagen (Flugänderung = komplette Neubuchung) heraus vermute ich, dass bei mir ein restriktives Ticket vorliegt bei dem maximal Steuern und Gebühren erstattet werden. Dennoch ist nicht ausgeschlossen - solange sich TC da nicht positioniert hat - dass der IV im Sinne einer Vermeidung der Insolvenzmassenschmälerung versuchen wird, jedes Geld aus angelegten Buchungen zurück zu bekommen, und seien es nur Steuern und Gebühren. Abgesagt sind ja schon einige Reisen (wie sicher das rechtlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen und wird sicher noch viele Anwälte und Gerichte beschäftigen).

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Emirates war am Telefon bei uns auch mehrfach sehr positiv gestimmt. Faktisch kann TC die Buchung aber noch anfassen, daher traue ich dem Braten nicht ganz - auch wenn ich denke/hoffe, dass es klappt. Wir haben diesen Umstand als Risiko gesehen und daher erstattbare Tickets auf eigene Kosten für den Rückflug gebucht, die wir im Notfall nutzen können. Die waren zum Glück preislich erschwinglich und zeitlich auch nahe an den Ursprungsflügen dran.

    PS: Zitieren funktioniert bei mir per Handy leider gerade nicht.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Zum Thema IATA-Tickets: hier muss unterschieden werden, ob die Airline IATA-Mitglied ist (ist Voraussetzung, um auch IATA-Tickets auszustellen) und ob sie das auch flächendeckend für alle Buchungen tut.

    Emirates ist IATA-Mitglied. Soweit ich es bei unserer Pauschalreise beobachten konnte, wurde die Flugbuchung als reguläre Emirates-Einzelplatzbuchung angelegt und es wurden IATA-Tickets ausgestellt.

    Eurowings mag IATA-Mitglied sein (ich habe es gerade nicht im Kopf), stellt aber für den Großteil ihrer Buchungen keine IATA-Tickets aus sondern legt Buchungen im eigenen System an. Es gibt Eurowingsbuchungen mit IATA-Tickets, z.B. wenn über Lufthansa gebucht wird. Wie es im TC-Fall aussieht weiß ich nicht, kann mir aber gut vorstellen dass viele Buchungen Kontingentbuchungen sind ohne IATA-Tickets, was die Wahrscheinlichkeit einer Stornierung erhöhen könnte.

    Zum aktuellen pdf von TC: die Info zu den IATA-Tickets bezieht sich m.E. nur auf als Einzelleistung gebuchte Flüge, zu Flügen (ob IATA oder nicht) im Rahmen von Pauschalreisen ist noch keine Info erfolgt.

    Ein Zwischenstand von unserer Seite: sind mit Emirates-Tickets aus der Pauschalreisebuchung heraus am Wochenende problemlos nach Mauritius geflogen, bislang bestehen auch die Rückflüge.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Wir sind auch betroffen und brechen heute mit Emirates auf, trotz abgesagter Neckermann-Reise. Vielleicht hilft es manchen weiter was ich in den letzten Tagen auch durch Telefonate und E-Mails in Erfahrung bringen konnte zum Thema Nutzung der Flüge trotz abgesagter Reise:

    • man kann ganz grob unterscheiden zwischen Buchungssystemen / Buchungssystematik der Linienfluggesellschaften, der Billigflieger und Vollcharter. Diese Infos beziehen sich auf Linie (in diesem Falle Emirates, ich weiß aber dass zb LH und AF die gleichen Systeme nutzen)
    • die Linienfluggesellschaften unterscheiden zwischen Buchung (reines „Platzfreihalten“) und Ticketausstellung (bezahlte, verbindliche Reservierung). Wenn ein einzelner Flug gebucht wird, wird meist zeitgleich die Buchung angelegt und das Ticket ausgestellt, auch ist sofort eine Zahlung nötig. Bei Neckermann konnte ich beobachten, dass mit der Pauschalreisebuchung eine Buchung angelegt wurde, die Ticketausstellung aber erst mit Zahlung des vollen Preises erfolgt. Laut Emirates (und ich vermute auch der anderen Airlines) würde ohne Geldeingang keine Ticketausstellung stattfinden, daher sind ausgestellte Tickets seitens der Airlines weiterhin gültig
    • die vorsichtigen Aussagen bezüglich der weiteren Entwicklungen kommen daher, dass die Buchung Neckermann „gehört“: nur Neckermann ist befugt, Änderungen vorzunehmen. Es könnte also theoretisch sein, dass versucht wird im Sinne der Sicherung der Insolvenzmasse, an ausgestellte Flugtickets zu kommen, diese zu erstatten und so wieder an mehr Geld zu kommen. Ob das überhaupt ginge, hängt von Tarifregelungen ab, die die jeweilige Airline mit dem Veranstalter getroffen hat. Neckermann könnte also jederzeit versuchen, die Buchung zu streichen um an das Geld der Tickets zu kommen. Ob sie das tun, steht in den Sternen. Aktuell scheinen keine Buchungen technisch angefasst zu werden, ich vermute auch, damit der Insolvenzverwalter einen Überblick der Forderungen und evt Guthaben gewinnen kann.
    • Sobald man eingecheckt ist, wird es deutlich schwerer an die Tickets zu kommen: hier müsste Neckermann die Airline aktiv kontaktieren um Gäste wieder auszuchecken. Ausgeschlossen ist es natürlich nicht.
    • denjenigen, die die Flüge trotzdem antreten kann ich raten, zu versuchen früh einzuchecken und mit dem Risiko zu planen, dass versucht werden könnte, die Rückflüge zu stornieren.
    • Wie es sich an Ende mit Absprüchen ggü. der Versicherung verhält, weiß ich nicht. Das OTA über das ich gebucht hatte sagt, man könne dann nur noch das entgangene Hotel einreichen. Ich kann mir aber im ungünstigsten Fall auch vorstellen, dass der IV sagt, die Tickets hätten erstattet werden können und über diese Argumentation den Flugpreis zurück verlangt. Ist alles Spekulation aber ich denke, man sollte einfach kurz drüber nachdenken bevor man sich entscheidet. Uns war in dieser Situation der Urlaub an sich wichtiger, die Streitigkeiten lassen sich dann später austragen.
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