@flyfine
Wie meine Vorschreiber schon erwähnten: Die Gutschrift ist vom Zahlungsempfänger zu verlangen, allerdings sollte booking.com sich hier wenigstens kümmern, sie haben ja deine Buchung storniert.
Wunderlich ist immerhin die Haltung der Herberge, die die Zahlung nicht herausgeben will. Bieten sie denn alternativ einen Gutschein an?
Das wäre - je nach landesüblicher Regelung - das mindeste.
Eine Grenzschließung ist ein Kündigungsgrund.
Fazit:
Schildere den Sachverhalt booking.com, erwähne auch, dass deine Anfrage beim Hotelier abschlägig beschieden wurde.
Die Rückzahlung muss vom Hotel erfolgen, da es schließlich auch die Zahlung erhalten hat kannst du den Vermittler darauf nicht in Anspruch nehmen.
Last not least:
Auf eine Klageandrohung würde ich verzichten, es sind noch längst nicht alle außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Sowas macht - entgegen landläufiger Meinung! - auch keinen Eindruck sondern verhindert eher schnelle und kostenneutrale Lösungsvarianten.