Rhodos-Peter was kostet du wenn man dich zum kochen verpflichtet? 
Heute gab´s Broudwärschd mit Sauerkraut und Kartoffelsalat, morgen Lasagne.
Lasst´s euch schmecken!
Rhodos-Peter was kostet du wenn man dich zum kochen verpflichtet? 
Heute gab´s Broudwärschd mit Sauerkraut und Kartoffelsalat, morgen Lasagne.
Lasst´s euch schmecken!
Sollte sich meine Frau vor lauter Mallorca Buchungen nicht mehr retten können, werde ich berichten!
"Malle (Balearen) für alle" hört sich ja erst mal gut an, nur wer bucht Urlaub wenn man dort "rund um die Uhr" im freien Maske tragen muss?
So unangenehm können die Nachbarinnen nicht gewesen.
Man hat sich immerhin so intensiv ausgetauscht hat, um zu erfahren, dass die beiden Spanierinnen ein Praktikum im Harz machen... 
Es gibt sehr viele Fotogeschäfte die Ausnahmegenehmigungen erhalten haben um Passfotos machen zu können.
Zur Not gibt es auch Fotoautomaten.
Man kann auch mit dem Personalausweis in Ägypten einreisen, siehe hier
@ Bienekind,
Lothar Wieler, Leiter des RKI ist Tierarzt.
Juanito mein Freund, HABERLING hat es ja schon angedeutet... 
Diese Mengen werden für die Mannschaft der Feuerwehr benötigt, und der "Rhodos-Peter" ist dort wohl der heimliche Küchenchef, ich meine er ist:
"Mec Pomm-esfrites" 
Aber wo sind dort 70 Stück Paprikaschoten abgebildet?
Wenn man bis 31 Stück zählen kann, ist es keine höhere Mathematik. 
Obwohl es offiziell verboten ist, kann man sich reichlich Videos aus den letzten Jahren ansehen.
siehe hier:
sylt feuerwerk - Bing video
Wie wärs mit Amrum? M.W. hält man sich dort auch daran, dass kein großes Feuerwerk/Raketen zu Silvester abgefeuert werden.
2. Empfehlung ist FÖHR:
Nur in "WYK" gibt es am Silverster ab ca. 10:00 Uhr ein "Feuerwerk" der besonderen Art, dort am "Strandwall /Promenade" findet eine Silvesterparty statt.
Silvester auf Föhr: Glücksbringer trommeln für Hospizverein | shz.de
Der dort gesammelte Spendenerlös beträgt bisher ca. 70.000,--€
Nur hier wird um Mitternacht ein Feuerwerk gezündet und diesen Vormittag/Tag sollte man sich nicht entgehen lassen!
Empfehlung für eine Unterkunft ist "Nieblum"!
Der Weg zurück, wird dann ein sehr schöner Spaziergang an der frischen Luft von ca. 5 Km
Man sollte sich rechtzeitig - schon im Frühjahr / Sommer - um eine Unterkunft bemühen & buchen.
Wende dich an deine zuständige Ausländerbehörde.
Ich kann das Hotel Bergzeit in Flachau empfehlen.
Falls ihr es euch etwas mehr kosten lasst wollt, schaut euch auch in Flachau, den Lacknerhof mal an.
@ozeantaucher, es erscheint sicher unlogisch das Busreisen verboten, Auto-, Flug- und Zugreisen erlaubt sind.
Gestatte mir aber die Frage: was ist eigentlich dein Problem?
@ozeantaucher sagte:
@Frankenstephan, ich habe die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 8.12.20 nicht nur bereits mehrmals sehr genau durchgelesen, sondern auch bereits hier verlinkt. Weißt Du denn, was in § 3, Abs. 1 steht? Dort steht: "(1) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt" und in Abs. 2 wird dann genau aufgelistet, was alles als triftiger Grund gemäß Abs. 1 dieser Verordnung anzusehen ist. Urlaubsreisen werden dort zweifelsfrei nicht aufgeführt. Eindeutiger geht's eigentlich kaum.
Jetzt müsstest Du mal erklären, warum Du – entgegen der Meinung der Bayerischen Staatsregierung und ihrer Verordnung – meinst, dass ein gebuchter Urlaub "sehr wohl ein triftiger Grund" ist.
§ 3 Abs. 2 Satz 1: Triftige Gründe im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere
Das Wort insbesondere heißt nicht das der Katalog abschließend ist.
Man darf selbstverständlich ins Ausland (falls man dort einreisen darf) reisen, bei Rückkehr muss man die Quarantänebestimmungen einhalten. Hier die EQV (Einreise-Quarantäneverordnung Bayern)
@ozeantaucher sagte:
@mnari, es geht doch darum, dass die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020 "das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt". Wenn touristische Auslandsreisen als "triftiger Grund" in der Verordnung nicht explizit aufgeführt werden, sind sie demnach der Verordnung zufolge nicht erlaubt, also verboten.
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Ozeantaucher, deine Schlussfolgerung, dass man in Bayern seine Wohnung für eine Urlaubsreise nicht verlassen darf ist nicht richtig.
Lies dir die 10. BayIfSMV durch. § 3 Abs. 1 ist entscheidend. Nur weil in Absatz 2 der gebuchte Urlaub nicht speziell genannt wird ist er doch nicht verboten. Ein gebuchter Urlaub ist sehr wohl ein triftiger Grund.
Wäre schön wenn sich da was tun würde.
Frage: verirren sich noch Leute in das CC Maspalomas nebenan? Falls nicht, "zuschütten" und einen Park oder dergleichen anlegen.
Ich kann dir leider keine PN schicken, darf man fragen wo du die Versicherung abgeschlossen hast?
@suzimausi sagte:
ich habe schon oefter von administratoren gelesen, das politik hier bei hc im reiseforum nichts verloren hat
Stimmt.
@vonschmeling, dies ist mein letzter Beitrag in dem Wahlkrimithread, denn ausnahmsweise gilt: Der Klügere gibt nach 
Auch wenn wir hier im Fun Forum sind, Politik gehört nicht in ein Reiseforum.
juanito alter Freund, Du hast dich besser gehalten als ich erwartet hatte....
Spaß muss sein und sorry für OT