Die AGBs haben wir natürlich auch bereits gewälzt. Wir sind auf das Thema gekommen, weil ein Reisebüromitarbeiter uns daraufhingewiesen hat, dass häufig mehr Leistungen in den Karten steckt, als in den "allgemein verständlichen" Texten aufgeführt sind und die Hotlines gerne auf solche Anfragen erstmal verneinend antworten.
Daraufhin haben wir uns das "Kauderwelsch", (sprich: die vollständigen AGBs) angeschaut (Tui Card Gold AGBs) und dort gibt es den folgenden Passus der uns stutzig werden lies:
*§2 Für welche Reise gilt die Vesicherung?
- Sofern nicht anders vereinbar, gilt der Versicherungsschutz für beliebig viele vorübergehende Reisen, die während der Laufzeit des Kartenvertrages angetreten werden.
- Als "eine Reise" gelten alle Reisebausteine und Einzelleistungen, die binnen 31 Tagen nach Antritt der Reise (Reise-Unfallversicherung 93 Tage) genutzt werden. Die Reise wird mit Inanspruchnahme der ersten Teil-/Leistung insgesamt angetreten und endet mit der Nutzung der letzten Teil-/Leistung.*
Die genannte erste Leistung wäre ja der Hinflug und die letzte Leistung entweder das Hotel bzw. der Flug. Daraufhin stellte sich die Frage, was mit der Zeit "dazwischen" passiert, also der Zeit der Rundreise.