@fastRR...ich zitiere Dich mal:
"...Damit wäre der geschlossene Vertrag unwirksam. Auf dieser Grundlage lässt sich auf jeden Fall eine Strafanzeige erstellen, da ja Gelder ohne vertragliche Grundlage einbehalten werden.
Mit dem Nachweis einer Insolvenzverschleppung kann sich ja dann die Staatsanwaltschaft beschäftigen. ..."
...genau da besteht eben leider keinerlei ermittlerischer Zusammenhang! Ermittlungen in Richtung einer Insolvenzverschleppung können nicht auf derlei "Grundlagen" basieren.
Ich weiß, daß alles ist sehr "ärgerlich" und ich kann eure Wut verstehen, im Sinne eventuellen "Erfolges" solltet "ihr" euch aber zwingend auf die richtigen Argumentationsschienen begeben.
Ich würde falls ihr "weitergehen" wollt, unbedingt die Dienste eines Fach(!)anwaltes für Reise(!)recht (nicht!!!! Vertragsrecht!!!) hinzuziehen...tunlichst sollte aber klar sein, daß dies u.U. eine Menge Zeit und Aufwand verbraucht, und zudem sollte das alles von einer, dem Ganzen folgenden (unbedingt Rücksprache halten!) RSV abgedeckt sein.