@Anita : dem stimme ich vollumpfänglich zu.... und verabschiede mich vorerst aus dem Forum..... hier ist mir defintiv die Luft zu dick und die mangelnde Kommunikation bzw. die Behandlung des Admins zu
. 
garfield1975
Beiträge
-
Verhalten von FTI nach Flugstopp -
Verhalten von FTI nach Flugstopp@ curiosus
...stimmt genau, weil der liebe CaptainJarek sich selber
1.) mit seiner Ahnung vom Tourismusgeschäft gerühmt hat. Er also selbst von sich behauptet, Spezialist zu sein...da habe ich nicht unterstellt; er hat behauptet.
2. ...ich es nicht verboten finde, die Angestellten von Touristikunternehmen als entsprechende Spezialisten in Ihrem Sektor zu bezeichnen....
Bitte schön, was ist nun falsch an der Behauptung oder meiner Einschätzung, dass die Touristikunternehmen bzw. Reiseveranstalter Spezialisten beschäftigen, welche genauso wie Captain Jack argumentieren werden (...oder es zumindest versuchen) ???
Zumal ich nun nen Rüffel für einen Post bekomme, der 3 Stunden alt ist.... -
Verhalten von FTI nach Flugstopp@CaptainJarek :
Hat ja auch keiner behauptet dass du Dir Aktien von der TUI kaufen sollst oder die Renatbillität zu beurteilen hast; dafür gibt es dass Controlling
-
Verhalten von FTI nach FlugstoppVollkommen überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
@CaptainJarek :
Tja dafür haben die lieben Veranstalter ja auch Spezialisten wie dich eingestellt, um dem unwissenden und anspruchstellenden Fußvolk mal so richtig zu zeigen, was eine Harke ist.
Da Sie ja nur so von der grossen Ahnung nur so strotzen :
Natürlich arbeitet die Tourismusindustrie ohne Gewinnstreben. Darum hat die TUI im letzten Jahr ja auch nur den läppischen Buchgewinn von 415 Mllionen EUR eintragen.
Das ist ja auch wirklich kaum der Rede wert....
Auch bei Thomas Cook konnte man seinen operativen Gewinn im abgelaufenen Geschäftsjahr (bis Ende September) um knapp 50 Prozent auf 365,9 Mio. Pfund (428 Mio. Euro). (Jahr 2008/2009) steigern....
Da muss ich wirklich mal lachen......
Substanzlos ist eher Ihr Erklärungsversuch, warum z.B. Ihr Super-Arbeitgeber anscheinend vor seinen eigenen Kunden weggelaufen ist....
@Lexilei :
Ich denke, meine Vorpostings zeigen relativ genau, was ich meine.....Nochmals: Die Ansprache im Forum ist das "DU" und desweiteren gehören hier keine persönlichen Kommentierungen/Unterstellungen ins Forum!
-
Verhalten von FTI nach Flugstopp@ olmaBLN :
Die Ausführungen mit der Kündigung kam bereits einige Male. Auch dass es Reisveranstalter gab, welche sofort nach erster Flugstreichung kollektiv die Flucht ergriffen haben, wurde hier auch das ein oder andere Mal erörtert.
Das sich einige Urlauber während Ihres Urlaubes mit winkeladvokatischem Getrickse auseinandersetzen durften, anstatt von Ihrem Vertragspartner untergebracht oder betreut zu werden, ist, finde ich zumindest, durchaus Diskussionswürdig.
Auch finde ich es durchaus fragwürdig, wenn Urlauber, welche ja auch nicht gerade mit Muscheln bezahlt haben, mittels Drohungen und Einschüchterungen zwangsweise "mundtot" gemacht werden sollen.
Beschwert sich dann tatsächlich jemand über irgendetwas wird hier danach in folgender Reihenfolge argumentiert :
1.) Der Reiseveranstalter kann ja auch nichts für den Vulkanausbruch. Der Urlauber zwar auch nicht, aber dass ist in dem Moment ja egal.
2.) Jemand der sich gerade darüber beschwert, ist entweder ein Querolant, ein ******, ein Betrüger oder sonst irgendein Scharlatan mit irgendeinem niederen Beweggrund, den man vortrefflich in irgendeine Schublade stopfen kann (Stichwort Rentner).
3.) Der Reisende mit zu wenig Geld auf dem Konto sollte lieber zu Hause bleiben oder mindestens schon im Vorwege erwarten, dass seine Rechte ja unmöglich mit den Rechten des Normalurlaubers verglichen werden können.

Überhaupt warum fahren solche überhaupt in den Urlaub ? Die sind ja tatsächlich, nachdem Sie kümmerlich im Stich gelassen wurden, darauf angewiesen gewesen, sich Geld zu leihen.
4.) Die arme Touristikindustrie, welche ja auch "nur" schlappe 140 Milliarden EUR in Deutschland mit diesem Geschäft umsetzt, ist mit 110 Millionen EUR Kosten natürlich auch schwer finanziell getroffen, so dass es nur Recht und Billig ist, dass mit allen Tricks gearbeitet wird um die Kundschaft entsprechend abzuspeisen.
Zumal ich auch nicht gerade einen Betrunkenen fragen würde, ob er noch Autofahren kann. Sowenig würde ich ausgerechnet den Interessenverband der Touristikbranche nach einer objektiven Schadeneinschätzung fragen.
Eine Versicherung gegen Naturkatastrophen (wie sie jeder Privatmann hat...) kann einer solchen Industrie ja auch nicht zugemutet werden.
5.) Gibt es tatsächlich eine Gesetzeslücke, welche mit Haken und Ösen und allerlei winkeladvokatischem Getue aufgetan wird und wird das den Reisegästen dann während des Urlaubes vorgesetzt, ist dass Verhalten auf einmal gerecht, steht über jeder Kritik oder wie sagte es doch CaptainJarek so trefflich : "...die Welt ist hart und ungerecht....?"

Nur, weil irgendjemand einschätzt, dass diese Verhalten möglicherweise Rechtskonform ist, macht es das nicht Rechtssicher. Das werden allerdings die Gerichte zu entscheiden haben und ist sicherlich auch auf den Einzelfall zu betrachten.
6.) Natürlich sollte jeder Urlauber mindestens 500,-- EUR extra dabeihaben, da er ja (....mehr als der Veranstalter) damit zu rechnen hat, dass er sonst mit Kind und Kegel auf dem Flughafen festsitzt oder kein Geld mehr dafür hat, um Geld aufzutreiben....
Solchen darf man ja auch kein Geld leihen, da ist die Gefahr ja groß, dass die nochmal in den Urlaub fliegen.

7.) Es sollen am besten mal alle frohlocken, denn : "WIR LEBEN NOCH..." . Damit fällt natürlich auch jeder Beschwerdegrund flach, da ja nirgendwo Tote, Verletzte, Sintfluten und Erdbeben aufgetreten sind.
Da es hier um rein finanzielle Aspekte geht oder "nur" subjektive Angst einiger Familien, wie den die Heimreise klappt geht, sollte man doch gerade jetzt sagen, seid froh, dass Ihr es überhaupt geschafft habt.

Na ja, bei den Reiseveranstaltern steht dass ja auch ganz vorne in großen, roten Druckbuchstaben drauf, dass man im Notfall nichts erwarten kann.....

@christa 55 :
....Mist....ich habe glatt vergessen, meinen Bänker gleich mit in den Urlaub zu nehmen.....500,-- EUR plus Travellerchecks, Mastercard, Maestrocard (natürlich alles mit Deckung) ???? Nur für die Heimreise nach dem Urlaub in der Hinterhand ???
Alle Achtung, damit sind Sie ja selbst vor landenden Marsianern sicher..... Ganz indiskret : Was genau hatten Sie denn bei Urlaubsantritt erwartet, was Ihnen da so zustossen könnte ?? Zumal in unserem Hotel normale Kreditkarten akzeptiert wurden.....
Haben Sie auch gleich Thermounterwäsche für die Türkeireise mitgenommen, auf die Gefahr hin, dass Sie da von Schneestürmen überrascht werden ?
@ bine0470 :
....ein Schelm, wer böses dabei denkt.....

-
Verhalten von FTI nach Flugstoppgarfield1975 wrote:
CaptainJarek wrote:
- KLICK MICH !
- Nochmal, das betrifft lediglich die Airlines ( auch bei Pauschalreisen ) nicht den Reiseveranstalter.
- Das ist nicht korrekt. Kein Reiseveranstalter ist verpflichtet seinen Thailand-Kunden in die Business oder Firstclass der Lufthansa zu buchen nur um ihm "unverzüglich" zurückzuholen. Völliger Blödsinn!
- Nochmals Blödsinn. Es gibt hier in unserem Rechtssystem dahingehend keinerlei Anrechte. Weder auf "schönen" Urlaub, noch auf Freizeitgestaltung im Ausland als solche!
Nachtrag zu 2. nach dem Edit von Garfield:
Bei einer Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt hat man gar keinen direkten Vertragspartner mehr. Und nun?
1.) ...zum einen hat die deutsche Touristikbranche 140 Milliarden EUR umgesetzt, so dass 110 Mio. EUR kaum mehr als Peanuts wären; zum anderen sollte man ausgerechnet beim Interessenverband der Tourismusindustrie nicht unbedingt auf die verlässlichsten Zahlen spekulieren, da diese aus Schätzungen, aus Hochrechnungen und aus den bekannten Tränendrüsendrückereien bestehen.
2.) ...gilt auch für Pauschalreisen : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261
E:HTML
3.) Ist er, allerdings muß er 50 % der Mehrkosten tragen : http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ratgeber/top_themen/2561364_Rechte-von-Reisenden-Aschewolke-und-Reiserecht.html
4.) Wie gesagt; hier spricht man von Mangel oder nicht. Zumal dass dann ein Richter zu beurteilen hat ob Mangel oder nicht. Solange jemand für den Urlaub bezahlt, entstehen Rechte.zum Nachtrag : Nach Kündigung fallen die Rechte der Fluggastverordnung weg; da wird halt Form Art und Zustellung der Kündigung hinterfragt werden, da deutsche Gerichte Anforderungen an Kündigungen stellen.
Das halte ich persönlich halt für einen typischen Winkeladvokatentrick, um sich der Haftung zu entziehen. Da kann man hinterher natürlich versuchen schön zu reden, wie man will, schlechte Reiseveranstalter versuchen so, sich irgendwie aus der Affäre zu ziehen.
Zumal Recht und Gerechtigkeit 2 verschiedene Schuhe sind.
Glücklicherweise ist niemand gezwungen, bei einem solchen, eben miesen Veranstalter jemals wieder zu buchen. -
Verhalten von FTI nach FlugstoppCaptainJarek wrote:
- KLICK MICH !
- Nochmal, das betrifft lediglich die Airlines ( auch bei Pauschalreisen ) nicht den Reiseveranstalter.
- Das ist nicht korrekt. Kein Reiseveranstalter ist verpflichtet seinen Thailand-Kunden in die Business oder Firstclass der Lufthansa zu buchen nur um ihm "unverzüglich" zurückzuholen. Völliger Blödsinn!
- Nochmals Blödsinn. Es gibt hier in unserem Rechtssystem dahingehend keinerlei Anrechte. Weder auf "schönen" Urlaub, noch auf Freizeitgestaltung im Ausland als solche!
Nachtrag zu 2. nach dem Edit von Garfield:
Bei einer Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt hat man gar keinen direkten Vertragspartner mehr. Und nun?
1.) ...zum einen hat die deutsche Touristikbranche 140 Milliarden EUR umgesetzt, so dass 110 Mio. EUR kaum mehr als Peanuts wären; zum anderen sollte man ausgerechnet beim Interessenverband der Tourismusindustrie nicht unbedingt auf die verlässlichsten Zahlen spekulieren, da diese aus Schätzungen, aus Hochrechnungen und aus den bekannten Tränendrüsendrückereien bestehen.
2.) ...gilt auch für Pauschalreisen : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261:DE:HTML
3.) Ist er, allerdings muß er 50 % der Mehrkosten tragen : http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ratgeber/top_themen/2561364_Rechte-von-Reisenden-Aschewolke-und-Reiserecht.html
4.) Wie gesagt; hier spricht man von Mangel oder nicht. Zumal dass dann ein Richter zu beurteilen hat ob Mangel oder nicht. Solange jemand für den Urlaub bezahlt, entstehen Rechte. -
Verhalten von FTI nach Flugstoppgarfield1975 wrote:

CaptainJarek wrote:
- Niemand bekommt den schwarzen Peter. Weder der Urlauber noch der Reiseveranstalter. Beide können nichts für die Situation. Der deutschen Tourismusindustrie sind durch zusätzliche Transport und Übernachtungskosten + zusätzlichen Personalaufwand in den letzten Tagen Kosten in Höhe von 110 Mio. EUR entstanden. Den paar hunderttaussend deutschen Reisenden dürften da eher weniger zusätzliche Kosten entstanden sein.
- Das betrifft lediglich die Airlines, nicht die Reiseveranstalter.
- Genau das habe ich gesagt, nur "Rückholaktionen" muss er keine starten.
- Falsch! Niemand hat in Deutschland ein "Anrecht" auf einen schönen Urlaub. Punkt.
1.) Tja, da haben wir wohl eine unterschiedliche Meinung.
Zumal Unternehmen aller Art gerne mit den "Riesenkosten" "auf die Tränendrüse drücken" um möglichst schlechte Publicity fernzuhalten und natürlich um laut überall melden zu können, es hätte ja alle getroffen.
Trotzdem bleibe ich dabei; diese Geschichte hat gezeigt, dass so mancher Reisveranstalter (beileibe nicht alle) auf die allermieseste Weise mittels winkeladvokatischen Tricks sozusagen die Kosten der Flugsperrung auf seine Kunden abwälzen wollten und auch noch wollen.
2.) Dann hätten die Pauschalurlauber keine Kündigung bekommen; ich glaube, jetzt sollten Sie mal nachlesen. Na denn
Zitat:) Die neue Fluggastverordnung gilt nicht mehr nur für Linienflüge, sondern für alle Arten von Flügen. Damit werden auch Pauschalreisen im Linien- und Charterverkehr sowie Billigflieger mit einbezogen.
3.) Unverzüglich heisst ohne schuldhaftes Verzögern.......Bitte Ihr eigenes Schild beachten...., so mit dem Schrittstempo und dem Denken.....also alle Rücktransporte so schnell wie möglich ergibt ???? Genau Rückholaktion......
4.) Doch, wer bezahlt hat Rechte, der Jurist spricht hier dann anstatt von schön von mangelfrei......
zu 2.) ....natürlich kann man Forderungen wie die Übernachtung nur ggü. seinem Vertragspartner geltend machen; heisst den Reiseveranstalter.
-
Verhalten von FTI nach Flugstopp
CaptainJarek wrote:
- Niemand bekommt den schwarzen Peter. Weder der Urlauber noch der Reiseveranstalter. Beide können nichts für die Situation. Der deutschen Tourismusindustrie sind durch zusätzliche Transport und Übernachtungskosten + zusätzlichen Personalaufwand in den letzten Tagen Kosten in Höhe von 110 Mio. EUR entstanden. Den paar hunderttaussend deutschen Reisenden dürften da eher weniger zusätzliche Kosten entstanden sein.
- Das betrifft lediglich die Airlines, nicht die Reiseveranstalter.
- Genau das habe ich gesagt, nur "Rückholaktionen" muss er keine starten.
- Falsch! Niemand hat in Deutschland ein "Anrecht" auf einen schönen Urlaub. Punkt.
1.) Tja, da haben wir wohl eine unterschiedliche Meinung.
Zumal Unternehmen aller Art gerne mit den "Riesenkosten" "auf die Tränendrüse drücken" um möglichst schlechte Publicity fernzuhalten und natürlich um laut überall melden zu können, es hätte ja alle getroffen.
Trotzdem bleibe ich dabei; diese Geschichte hat gezeigt, dass so mancher Reisveranstalter (beileibe nicht alle) auf die allermieseste Weise mittels winkeladvokatischen Tricks sozusagen die Kosten der Flugsperrung auf seine Kunden abwälzen wollten und auch noch wollen.
2.) Dann hätten die Pauschalurlauber keine Kündigung bekommen; ich glaube, jetzt sollten Sie mal nachlesen. Na denn :(Zitat:) Die neue Fluggastverordnung gilt nicht mehr nur für Linienflüge, sondern für alle Arten von Flügen. Damit werden auch Pauschalreisen im Linien- und Charterverkehr sowie Billigflieger mit einbezogen.
3.) Unverzüglich heisst ohne schuldhaftes Verzögern.......Bitte Ihr eigenes Schild beachten...., so mit dem Schrittstempo und dem Denken.....also alle Rücktransporte so schnell wie möglich ergibt ???? Genau Rückholaktion......
4.) Doch, wer bezahlt hat Rechte, der Jurist spricht hier dann anstatt von schön von mangelfrei......
-
Verhalten von FTI nach Flugstopp@CaptainJarek :
1.) Ihre Beiträge sprechen defintiv eine andere Sprache. Warum sollte der Veranstalter da was machen? Da gerade der Fluggast ganz am Ende am allerwenigsten für die Aschewolke kann, am wenigsten auf die jeweilige Situation (Flieger, Hotel, Transfer) einwirken kann, sich normalerweise auf einen zuverlässigen Vertragspartner verlassen können sollte und in seinem Urlaub nicht unbedingt mit Winkeladvokaten und Tricksereien konfrontiert werden sollte und last but not least weil Gerechtigkeit nicht heisst, dass nur einer den schwarzen Peter bekommt.2.) Das ist die Verordnung 261/2004 : Zitat gefällig ? Bitteschön : Fluggäste können nach der EU-Fluggastverordnung insbesondere im Falle der Nichtbeförderung oder Annullierung eines Fluges einen Anspruch auf sog. Betreuungsleistungen wie Snacks, Getränke und Erfrischungen, zwei Telefongespräche, zwei Telexe, zwei Telefaxe oder zwei E-Mails geltend machen. Sollten dabei mehrere Übernachtungen notwendig sein, können Hotelunterbringungen sowie Beförderungen zwischen Flughafen und Übernachtungsort verlangt werden.
Dies schliesst natürlich auch Flüge ein, welche wegen höherer Gewalt nicht stattfinden. Nur Winkeladvokaten können dann nach deutschem Recht eine Kündigung aussprechen, um den Hals aus der Schlinge zu ziehen.
Wie gesagt, wird das Thema hier bestimmt noch die Kündigungsform, die Aktivlegitimation von dem, der die Kündigung ausgesprochen hat und ganz interessant die Zustellung der Kündigung werden, da die deutschen Gerichte schon gewisse Anforderungen an eine ordentliche Kündigung stellen.3.) Der Veranstalter hat auf jeden Fall die Pflicht, selbst nach Kündigung wegen höherer Gewalt, seine Gäste unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Verzögern nach Hause zu bringen. Sollten hierbei Mehrkosten entstehen, welche auf jeden Fall nachweispflichtig sind, muß der Reiseveranstalter 50 % hiervon tragen.
Bei Bedarf einfach sagen, dann poste ich den Link zum Nachlesen.
4.) Dazu muß ich sagen, dass Ihnen anscheinend ein gewisses Maß an Rücksicht fehlt. Ich z.B. sage, dass niemand unbedingt damit rechnen muß, 1 Woche Hotelkosten zu bezahlen, weil der Reiseveranstalter zu der Sorte "Ich lass alle im Regen stehen " gehört.
Auf einen schönen Urlaub hat jeder ein Anrecht, auch die Leute, die nicht soviel bezahlen können, wie Sie oder Ich. Zumal man zu Ihrem Kommentar nur noch sagen kann : Hochmut kommt vor dem Fall....
@rotel :
nicht wahr ???
-
Verhalten von FTI nach Flugstopp@CaptainJarek : Da haben Sie es diesem urbösen Urlauber ja mal so richtig gegeben.
Dieser ts ts. der hat es ja glatt gewagt, anderen Urlaubern zu helfen und überhaupt der behauptet ja Alt und Krank zu sein... das stimmt niemals. Ja und natürlich, weil ja die armen, armen armen, armen armen, armen armen, armen, armen, armen Reiseveranstalter überhaubt gar nichts für die Aschewolke können soll mal lieber der Urlauber am Ende dafür geradestehen (...als ob die dann eher dafür verantwortlich sind ...)Das geschieht ihm Recht, warum ist der auch mit einem Reiseveranstalter in den Urlaub geflogen ??
Auch schön in diesem Thread : Die meisten sind nicht unzufrieden, weil Sie auf dem Flughafen festsaßen, von Ihrem Reiseveranstalter im Stich gelassen wurden, die Kosten allein tragen sollten oder z.T eine Woche zu spät zu Hause waren.
Neeeeeeeeeeeeeiiiiin, DIE SIND UNZUFRIEDEN WEGEN DER NICHT DURCHLEUCHTETEN HINTERGRÜNDE Muahahahahahahahahahahaha. Sorry, aber DAS nenne ich witzig.
Natürlich muß man solche Reiseveranstalter, die es nötig hatten, sich mit Hilfe von allerlei winkeladvokatischem Getrickse nach dem Motto "Kündigung und Weg" über solche Sachen wie die Europäische Fluggastverordnung hinwegzusetzen und Ihre Kunden allein zurückzulassen, schon verstehen; ist ja auch halb so wild, wenn die Urlauber auf dem Flughafen übernachten, brav selber für die Unterkunft löhnen oder auf einmal mittellos im Ausland herumstehen.
Hauptsache die eigenen Felle schwimmen nicht weg. So etwas wie Aktivlegitimation bei Vertragskündigungen oder Kulanz ist ja auch total überbewertet.
Am Ende kann man ja ne Werbung schalten, wie grossartig man die Urlauber zurückgeholt hat und was bei einem für Teufelskerle arbeiten, die ja nun die supertollste Rückholaktion seit Firmenbestehen gestemmt haben (...wozu man als Veranstalter von Pauschalreisen rechtlich verpflichtet ist).
Überhaupt, den Leuten, die weniger Geld für den Urlaub zur Verfügung haben, sollten mal lieber zu Hause bleiben, damit solche Leute im Notfall (und wenn der Reiseveranstalter Sie stehen lässt), niemanden zur Last fallen oder sich gar Geld von Dritten leihen müssen.
Lieber Rotel : Pietät ist kein französicher Mittelstürmer der französischen Nationalmannschaft und ja, auch Leute mit weniger Geld verreisen ab und an mal ganz gerne.
-
Verhalten von FTI nach FlugstoppLexilexi wrote:
Jennice wrote:
.....sind ja nach Hause gekommen aber wie gesagt auch erst nach 4 Tagen Eigeninitiative
....eher konnte es ja auch nicht gehen, weil der flugraum gesperrt war.
@jennice
teilweise kann ich deinen unmut verstehen. es war halt ein blöder urlaub bzw. ein wirklich unschöner ausgang des urlaubs.
dennoch: es handelt sich um eine erstmalig aufgetretenes naturereignis, für das niemand was kann.
um auf nummer sicher zu gehen wurde der flugraum gesperrt.
das wurde in einem turnus von mehreren stunden immer wieder neu festgelegt, weil man die wetterlage beobachtet hat.
sowohl die gäste, als auch die veranstalter und auch die reisebetreuer vor ort haben teilweise selber im dunkeln getappt, wie es jetzt weiter geht.
auf einen solchen fall war niemand vorbereitet.
von daher sollen doch wirklich alle froh sein, unbeschadet wieder zurück gekommen zu sein.
kein arbeitgeber, keine schule oder ähnliches wird irgendwelche maßnahmen treffen, weil man aufgrund der aschewolke nicht pünktlich zu seinem arbeitsplatz/schule, etc. zurück kam.
später, wenn sowas in den geschichtsbüchern steht, kannst du deinen enkeln sagen:
ich war mittendrin.... wir waren mit Rewe-Touristik (Jahn-Reisen, ITS und Tjaereborg) auf den Kanaren (Lanzarote) und hatten ein Riesenglück, dass unser Flug am 20.04. mit der erste Flug unter Sichtflugbedingungen war und auch noch pünktlich ging
.
Der Veranstalter hat umgehend nach dem Bekanntwerden der Flugausfälle sämtliche Kostenübernahmen oder Kulanzleistungen durch die Reiseleitung mündlich abgelehnt und klargemacht, dass der Urlauber natürlich selber zahlen soll.
Danach hat die Rewe-Gruppe ein blumig ausgeschmücktes Schreiben an die Hoteliers geschickt und darin ebenfalls die Kostenübernahme abgelehnt. Unser Hotel hat diese Rundschreiben in den Hotelaushang gehängt.
Nachdem die Urlauber mit diesem Informationen konfrontiert wurden, war an den folgenden Tagen die Reiseleitung nicht mehr zu aufzufinden.
Ich war auch noch einer jener unliebsamen Seelen, welche mit diesem Verhalten nicht einverstanden war, was mir von einer jungen Dame der Reiseleitung mit den Worten "...dann sehen Sie doch selber zu, wie Sie nach Hause kommen" quittiert wurde.
Wie war das noch auf der Rewe-Touristik Homepage ? Ach ja : JAHN REISEN - die Marke für das Besondere.
Ja, DAS war wirklich SEHR besonders; denn TUI bzw.Thompsen, FTI, Thomas Cook und eine Gesellschaft die sich KUONI (...oder so ähnlich) nannte, haben Ihren Reisegästen die Hotelkosten abgenommen und jeden Tag die Reiseleitung vor Ort gehabt.
Da brauche ich niemanden, der einen vorheult, dass die armen Veranstalter oder Fluggesellschaften ja auch nichts dafür konnten; Alle anderen Reiseveranstalter haben sich ja auch um Ihre Kunden kümmern können.
Für mich jedenfalls steht fest, dass ich die Rewe-Touristik Gruppe ganz sicher nie wieder bmit meiner Buchung belästigen werde, denn als Kunde dieser Gesellschaft wurde man nach allen Regeln der Kunst im Regen (bzw. in der Wolke) stehen gelassen.