Bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit, insbesondere für die konkreten sachlichen Antworten von Peter, und auch für den einen oder anderen Spruch, ob nun relevant oder auch nicht.
Ihr habt mir weitergeholfen ; hoffe, daß auch mir das gelegentlich in Zukunft gelingt. Möchte das Thema hiermit (fuer mich) abschliessen.
Bis bald mal wieder 
Geduldhaber
Beiträge
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Beschränkt Montrealer Abkommen die Haftungshöhe von Reiseveranstaltern ? -
Beschränkt Montrealer Abkommen die Haftungshöhe von Reiseveranstaltern ?
Kann uns bitte jemand weiterhelfen ?? Wir wurden unter Zeitdruck gesetzt. -
Beschränkt Montrealer Abkommen die Haftungshöhe von Reiseveranstaltern ?... mein 'Name ist Programm'. Scheint tatsächlich ein schwieriges und (zum Glück) nicht alltägliches Problem zu sein.
Wünschen Dir trotzdem ein sonniges Wochenende
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Beschränkt Montrealer Abkommen die Haftungshöhe von Reiseveranstaltern ?Hallo Peter,
herzlichen Dank für die Mühe, mir so ausführlich zu antworten. Alle von Dir genannten Anhaltspunkte treffen auf uns zu. Würde gern das von Dir erwähnte 'Urteil' einsehen, um es ggf. als 'Argumentationshilfe' einbringen zu können. Um welches von Dir erwähnte Urteil genau handelt es sich ?
Gerichtsurteile, die sich auf 'erheblichen Reisemangel' durch Gepäckverlust beziehen, würden uns auch interessieren; da wir tatsächlich D I E Superpleite erlebten und diesbzgl. einiges zu berichten haben.
Vielen Dank ! -
Beschränkt Montrealer Abkommen die Haftungshöhe von Reiseveranstaltern ?Haben über einen Reiseveranstalter ein Paket (Flug und 14 Tage Hotelaufenthalt) gebucht. Anlass war ein Jubiläum. Auf der Flug-(Hin)reise das Gepäck nachweislich verloren und nie wiedergesehen. Kamen also ohne angemessene Kleidung (wie Badeurlauber in Grönland) an und weit und breit keine Chance auf Milderung der Umstände.
Resultat: ideeller und hoher materieller Schaden / vertaner Urlaub (wurden ausserdem von Tag zu Tag damit vertröstet, dass das Gepäck wohl noch kommen würde etc.)
Der Reiseveranstalter haftet lt. Reisevertrag bis zu einer Höchstgrenze, die über den uns entstandenen materiellen Schaden hinausgeht. Er ist aber nicht bereit, eine höhere Entschädigung zu zahlen, als die im Montrealer Abkommen beschriebenen 1000 Sonderziehungsrechte.Welches Recht gilt hier ? Und beschränkt das Montrealer Abkommen tatsächlich die Höhe des Schadensersatzes , selbst wenn eine individuelle Vertragsregelungen (hier die vereinbarte Haftungsgrenze des Reiseveranstalters) getroffen wurde ?
Danke für die Aufmerksamkeit !!
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TOURDREAMS ! Wer hat Erfahrung mit diesem R.-veranstalter ?Möchte über tourdreams eine Reise buchen. finde aber nicht eine einzige referenz oder Testbericht ueber diesen Veranstalter.
Wer kann mir helfen ?