Richtig, denn die zu beanspruchenden Beträge sind gering.
Einen Kunden mit seinem Begehren derart abtropfen zu lassen ist aus meiner Sicht unmöglich, die lapidare Begründung, es habe sich schließlich um eine Flugzeitenänderung gehandelt ebenfalls und die Krönung ist schließlich die Ankündigung, nicht weiter zu kommunizieren.
So ein paar kleine Rechte hat auch ein Pauschalreisekunde mit dem Ziel Tunesien - bei allem Verständnis für die derzeitigen Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Flugerbindungen.
Nach einer kurzen Einkehr würde vermutlich auch Sokrates es nicht "in Ordnung" finden, wenn sein nach DUS gebuchter Flug in MUC endet und man ihn den Rest der Heimreise mit dem Zug bewältigen lässt ...
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