@zuckerpueppi
Der Reiseveranstalter war bis Mitte 2009 bei der Zürich und danach bei Hanse Merkur.
Die Reise war für Oktober 2009 gebucht. Die Reisen aus dem Zeitraum der Zürich Versicherung wurden erstattet.
Die Hanse Merkur beruft sich jedoch darauf, dass das "Geschäftsmodell" von Rhein Reisen von Anfang an nur auf Betrug ausgelegt war und bekam vom Gericht Recht, obwohl vorher durchaus Reisen (im Jahr 2008 und bis Anfang/Mitte 2009) durchgeführt wurden. Diese Rechtssprechung wurde aber nicht von allen Richtern so gesehen.
Ob der GF von Rhein Reisen die Versicherung gewechselt hat um den neuen Versicherer zu täuschen kann ich nicht beurteilen. Fakt ist jedoch, dass er kurz nach seinem Wechsel zur HM verschwunden ist. Die HM hat wohl die wirtschaftlichen Verhältnisse vorher geprüft (wurde in der Verhandlung bestätigt).
Strafantrag haben wir damals natürlich gestellt. Herausgekommen ist bis heute nichts, der GF wird mit int. Haftbefehl gesucht. Geschädigte waren 137 Personen von denen natürlich nicht alle geklagt haben.
Ein Reisesicherungsschein ist nicht immer das was er vorgibt, besonders wenn findige Versicherungen Schlupflöcher für sich entdecken.
Ich glaube nicht, dass das von der EU Richtlinie so vorgesehen war. Hier steht nichts von Betrug sondern nur das Nach Art. 9 Richtlinie 90/314/EWG der Mitgliedstaat innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle erforderlichen Maßnahmen treffen muß, um für den einzelnen ab 1.1.1993 einen wirksamen Schutz gegen die Risiken der Zahlungsunfähigkeit und des Konkurses der Veranstalter und/ oder Vermittler von Pauschalreisen, die Vertragspartei sind, zu gewährleisten.
Gruß
Gernot